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[Recht & Politik] Bundesverfassungsgericht "Kettenbefristung" bleibt verboten

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Ungelesen 13.06.18, 14:28   #1
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Standard Bundesverfassungsgericht "Kettenbefristung" bleibt verboten

Zitat:
Arbeitgeber dürfen Beschäftigten nicht mehrmals sachgrundlos befristete Arbeitsverträge geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit ein Verbot bestätigt, das zuletzt lasch ausgelegt wurde.

Ein Kläger war 2005 und 2006 befristet bei Bosch in Bamberg angestellt. 2010 bekam er wieder einen befristeten Vertrag. Als der auslief, zog er vor Gericht, um feststellen zu lassen, dass er Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe. Denn nach dem Gesetz seien Fristverträge verboten, wenn man beim selben Arbeitgeber früher schon mal befristet gearbeitet hat - zumindest Befristungen ohne speziellen Grund, so genannte sachgrundlose Befristungen.

Die Arbeitsgerichte wiesen seine Klage aber ab. Zwar stünde im Gesetz, dass Arbeitnehmer nicht noch mal einen Fristvertrag bekommen dürfen, wenn sie im selben Betrieb bereits maximal zwei Jahre befristet gearbeitet haben. Aber das Bundesarbeitsgericht hatte 2011 begonnen, dieses Gesetz auf eine bestimmte Weise auszulegen.

Ziel des Gesetzgebers sei ja, Kettenarbeitsverträge zu verhindern: Mitarbeiter sollten sich nicht von Vertrag zu Vertrag hangeln müssen. Aber wenn ein längerer Zeitraum zwischen beiden Beschäftigungen liegt, sei das nicht mehr zu befürchten.

Langfristige Arbeit zur sozialen Absicherung

Die obersten deutschen Arbeitsrichter hatten deswegen für alle festgelegt: Liegt die letzte Beschäftigung über drei Jahre zurück, ist ein neuer Fristvertrag doch möglich. Sie fanden, das müsse man so lesen, um die Berufsfreiheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu schützen - alles andere wäre ein zu heftiger Eingriff des Staates.

Die Verfassungsrichter sahen das anders. Sie sagen: Ihr, liebe Kollegen vom Bundesarbeitsgericht, geht zu weit. Der Gesetzgeber habe eine sehr eindeutige Regelung getroffen: Niemand solle nach zwei Jahren befristeten Arbeitens noch mal beim selben Arbeitgeber befristet arbeiten. Darüber dürften sich Richter nicht hinwegsetzen.

Das Ziel des Gesetzgebers sei mit der Verfassung vereinbar. Der habe im Blick gehabt, dass Arbeitnehmer strukturell schwächer seien als die Arbeitgeber und deswegen eine Brücke zu Dauerbeschäftigung bauen wollen. Denn es sei ja bei uns wegen der Rente und der sozialen Absicherung wichtig, möglichst langfristig arbeiten zu können.

Bewegung auf dem Arbeitsmarkt


Arbeitgeber würden mit dem Gesetz veranlasst, gute Mitarbeiter möglichst unbefristet zu beschäftigen. Insofern sei das Ziel des Gesetzgebers in Ordnung. Nur, wenn man vor sehr langer Zeit, zum Beispiel als Schüler, mal in einem Betrieb gejobbt hätte, dann sei denkbar, eine Ausnahme zu machen. Oder, wenn das eine ganz andere Tätigkeit beziehungsweise ein nur ganz kurzer Einsatz war.

Die Verfassungsrichter haben zwar nur das Gesetz bestätigt. Faktisch wird sich aber nach diesem Beschluss allerhand auf dem Arbeitsmarkt bewegen. Denn viele Arbeitnehmer, die derzeit befristet arbeiten, können überprüfen lassen, ob sie nicht eigentlich Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.
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