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[Recht & Politik] Regierung will kein Gesetz gegen Funklöcher

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Ungelesen 04.06.18, 12:13   #1
kendiman
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Standard Regierung will kein Gesetz gegen Funklöcher

Zitat:
Regierung will kein Gesetz gegen Funklöcher

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bezeichnete es jüngst als Teil der staatlichen Aufgabe der Grundversorgung, "dass die Bürger nicht im Funkloch stecken bleiben". Zum gesetzlich geregelten Universaldienst will die Regierung den Mobilfunk aber trotzdem nicht erheben.



Funklöcher und lahmes mobiles Internet sind ein großes Ärgernis, dem Schwarz-Rot laut Koalitionsvertrag hierzulande "den Kampf" ansagen will. "Der Zustand, den wir haben, ist für eine Wirtschaftsnation untragbar", betonte der Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, jüngst. Er brachte eine App nach dem Modell der Staumelder ins Spiel, um "die Jagd auf die weißen Flecken im Mobilfunknetz" zu eröffnen. "Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bürger nicht im Funkloch stecken bleiben", fügte der CSU-Politiker an. "Das gehört zur Grundversorgung."

Services im Telekommunikationsbereich, "deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist", regelt Paragraf 78 Telekommunikationsgesetz (TKG). Darin heißt es: "Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen."

Gehört der Mobilfunk zu Deutschland?

Dazu zählt der Gesetzgeber neben einer "flächendeckenden Bereitstellung von öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen" entsprechend dem allgemeinen Bedarf insbesondere den "Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort", der auch "die Datenkommunikation mit Übertragungsraten ermöglicht, die für einen funktionalen Internetzugang ausreichen". Zum Universaldienst verpflichtete Provider wie die Deutsche Telekom müssen demnach entsprechende Grunddienste zur Verfügung stellen.

Obwohl Scheuers Aussage nahelegt, dass die große Koalition künftig auch den Mobilfunk unter Paragraf 78 TKG fassen will, ist das von ihm geleitete Ressort nun zurückgerudert. "Das Universaldienstregime ist zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung nicht geeignet", schreibt das Ministerium im Namen der Bundesregierung in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen kurz und knapp. Begründet wird diese Abfuhr mit keiner Silbe.

Wenig Konkretes zur Melde-App für Funklöcher

Allgemein lässt sich die Regierung nur die Aussage entlocken, dass die Mobilfunkabdeckung "in der Vergangenheit durch Versorgungsauflagen kontinuierlich vorangetrieben worden" sei und "weiter verbessert" werde. Bislang seien die Netzbetreiber allen einschlägigen Verpflichtungen nachgekommen. So sei die Auflage aus der Frequenzvergabe 2010, wonach die Abdeckung im Bereich 800 MHz mindestens 90 Prozent der von einzelnen Bundesländern benannten Städte und Gemeinden von Anfang 2016 an zu erreichen sei, schon Ende 2012 erfüllt worden.

Aktuell besteht für die Mobilfunkbetreiber noch die Pflicht, bis 2020 in Deutschland eine 98-prozentige Abdeckung der Bevölkerung mit LTE zu erbringen. Telefónica Deutschland hat aber schon durchblicken lassen, bis zu diesem Termin wohl nur 95 Prozent zu schaffen. Das Verkehrsministerium will dies nicht konkret bewerten. Es unterstreicht allein: "Es wird erwartet, dass alle Netzbetreiber ihre Versorgungsauflagen fristgemäß erfüllen werden." Die Bundesnetzagentur überprüfe "kontinuierlich den Fortschritt des Netzausbaus" und werde "die Erfüllung der Versorgungsauflage durchsetzen".

Auch bei der ins Spiel gebrachten Melde-App sieht die Regierung die Regulierungsbehörde am Zug. Diese habe mittlerweile "einen entsprechenden Auftrag zur Entwicklung und Verwaltung" der Anwendung erhalten. Die konkreten Umsetzungsmodalitäten könnten aber "abschließend derzeit nicht genannt werden". Denkbar sei, dass die für eine "Meldung eines Funkloches relevanten Daten" wie der Standort gespeichert und, sobald wieder eine Internetverbindung besteht, an die Netzagentur übermittelt würden. Die Entwicklungs- und Betriebskosten für das Programm könnten noch nicht benannt werden.

Auch Flugtaxis brauchen Mobilfunk

Vage bleibt das Verkehrsressort ferner bei dem von Scheuer angekündigten Mobilfunkgipfel mit den großen Anbietern, der eigentlich noch vor der Sommerpause stattfinden sollte. Das Treffen werde derzeit vorbereitet, heißt es nur. Dabei solle auch gemeinsam mit den Bundesländern erörtert werden, "wie nach Umsetzung von Versorgungsauflagen verbleibende weiße Flecken bei der mobilen Sprach- und Datenkommunikation geschlossen werden können".

"Die Bundesregierung bleibt viele Antworten und Taten schuldig", moniert Margit Stumpp, Expertin für digitale Infrastruktur der Grünen im Bundestag, gegenüber Golem.de. Offenbar solle das Thema unter den Tisch gekehrt werden. Es brauche keine App für Bürger, die Funklöcher zählt, "sondern die Durchsetzung von wirksamen Auflagen, die Netzbetreiber zum Handeln zwingt". Für Stumpp gehört eine flächendeckende Mobilfunkversorgung zur öffentlichen Daseinsvorsorge - und das nicht nur in Edge-Qualität. Das Motto müsse lauten: "Heimat ist dort, wo drei Balken sind!" Ein Weg dazu sei ein "verpflichtendes nationales Roaming" nach dem Vorbild Frankreichs. Sonst werde es nichts mit einer ärztlichen Tele-Notversorgung gerade in ländlichen Räumen oder mit autonom fahrenden oder fliegenden Taxis.
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Ungelesen 04.06.18, 12:44   #2
DJKuhpisse
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Alles Nonsens.

Sind Mobilfunkbetreiber noch staatlich?
Nein.
Damit hat die Regierung da nicht mitzureden.
Die werden eher Hamburg ausbauen als Buxtehude.

Das Gesetzt gegen Funklöcher ist wie ein Gesetz gegen Unwetter.

Man sollte das wie folgt ändern:
Funklöcher erkennen.
Dann dort Infrastruktur aufbauen. Das soll dann aber bitte komplett der Staat bezahlen, wenn er das für Grundversorgung hält.
__________________

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