Mitarbeiter der Regierung: Tausende sachgrundlose Befristungen
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Geht es um die eigenen Mitarbeiter, hält sich die Bundesregierung nicht an ihre Vorgaben. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten haben sachgrundlos befristete Verträge. Bei Unternehmen sollen es 2,5 Prozent sein.
Die Bundesregierung beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit etwa 7900 Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, ohne dabei einen konkreten Sachgrund für die Befristung anzugeben. Damit nutze die Regierung das Instrument der sachgrundlosen Befristung bei mehr als der Hälfte aller ihrer Befristungsfälle, berichtete die "Rheinische Post" unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Otto Fricke.
Rund 80 Prozent sachgrundlose Befristungen im Innenministerium.
Demnach hatten allein im Bundesinnenministerium Ende Januar 4541 von insgesamt 5595 befristet beschäftigten Mitarbeitern eine sachgrundlose Befristung. Das sind mehr als 80 Prozent. Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen künftig in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch höchstens 2,5 Prozent der Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden können.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne "sachlichen Grund" ist aktuell für eine Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden. Tarifverträge können Abweichungen vorsehen.
Eine Befristung ist nur zulässig, wenn es dafür Gründe gibt: Das Gesetz über Teilzeitarbeit nennt unter anderem eine Befristung im Anschluss an Ausbildung oder Studium, Vertretungsregelungen oder nur vorübergehenden betrieblichen Bedarf.