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[Recht & Politik] Empörung über neuen Tatbestand Reisen mit Terrorabsicht

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Ungelesen 02.06.18, 13:24   #1
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Standard Empörung über neuen Tatbestand Reisen mit Terrorabsicht

Zitat:
Vor allem zwei Punkte des Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie Terrorismus sind in der Begutachtung auf scharfe Kritik von Strafrechtlern, NGOs und der Rechtsanwälte gestoßen: Dass künftig „Reisen für terroristische Zwecke“ strafbar sein soll - und die Streichung der bisher ausdrücklichen Ausnahme zivilgesellschaftlicher Aktivitäten (wie z. B. Einsatz für Menschenrechte) von den Terrordelikten.

Übererfüllung der EU-Richtlinie?

Mit dem von Justizminister Josef Moser (ÖVP) vorgelegten Entwurf sollen der Katalog der terroristischen Straftaten als auch die Zuständigkeit inländischer Gerichte erweitert werden. Letzteres missfällt den Innsbrucker Strafrechtlern Klaus Schwaighofer und Andreas Venier.

Österreichs Justiz werde „in die Rolle des Weltpolizisten gedrängt“, wenn sie für einen Terrorakt eines ausländischen Täters im Ausland zuständig sind, nur weil sich dieser danach im Lande niedergelassen hat. Die EU-Richtlinie verlange nicht, dass sich die Gerichtsbarkeit auf die Beteiligung an terroristischen Vereinigungen außerhalb des Hoheitsgebiets erstrecken muss.

„Gedankenstrafrecht“ für Reisende

Auch hinsichtlich des „Reisen“-Paragrafen und der Streichung der Ausnahmebestimmung sind die Kritiker überzeugt, dass diese zur Erfüllung der EU-Richtlinie nicht nötig sind. Mit dem neuen Paragrafen 278g Strafgesetzbuch soll künftig jede Ein- oder Ausreise in das Bundesgebiet einer Einzelperson bestraft werden, wenn sie erfolgt, um ein Terrorismusdelikt zu begehen.

Für den Wiener Strafrechtler Alexander Tipold ist das „Gedankenstrafrecht“: Reisen sei eine „sozialadäquate Handlung, die täglich millionenfach gesetzt“ werde - und um die Absicht dahinter zu erfahren, müsste man „letztlich jeden Reisenden fragen“, ob er eine Terrorstraftat begehen will. Schwaighofer und Venier sprechen von „Gesinnungsstrafrecht in Reinform“. Amnesty International (AI) wendet sich dagegen, ein Verhalten zu bestrafen, „das noch nicht einmal in der Nähe des Versuchs der Begehung einer Straftat steht“.

Strafrahmen für Experten viel zu hoch

Als völlig unangemessen wird von den Experten der hohe Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft empfunden: Auf manche Terrorstraftaten, die der Reisende „bloß beabsichtigen muss“, stehe eine geringere Strafe, z. B. für terroristische schwere Körperverletzung (viereinhalb Jahre) oder Anleitung zu einem Terrorakt (zwei Jahre).

Das Rote Kreuz befürchtet, mit humanitären Hilfseinsätzen im Ausland (zumindest teilweise) unter den „Reise“-Tatbestand zu fallen - und ebenso unter den zur Terrorfinanzierung mit Fördergeldern für humanitäre Hilfsprojekte. Deshalb will das Rote Kreuz die Tätigkeit humanitärer Organisationen vom Anwendungsgebiet der Terrorstrafbestimmungen ausdrücklich ausnehmen.

Bisher ausdrücklich ausgenommen waren Taten, die „auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet“ sind (Paragraf 278c Abs 3). AI und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) setzen sich für die Beibehaltung ein. Gemeinsam mit dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) wehrt sich AI auch gegen die höhere Bestrafung für die Störung von Infrastruktur wegen der Auslegungsbreite: So könnten auch viele E-Mails als Ausdruck des Protests zur Überlastung von IT-Systemen führen.
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