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[Recht & Politik] EU-Kommission kritisiert "Fake-News" zur Datenschutzreform

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Ungelesen 16.05.18, 13:27   #1
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Standard EU-Kommission kritisiert "Fake-News" zur Datenschutzreform

Zitat:
EU-Justizkommissarin Vera Jourová will die Debatte über die Datenschutzgrundverordnung "entmystifizieren". Zur Verwirrung über die Reform tragen Bundesregierung und Datenschutzbehörden jedoch selbst bei.

EU-Justizkommissarin Vera Jourová warnt vor falschen Angaben zu den Auswirkungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSVGO). Noch immer kursierten zahlreiche Fake-News und unzutreffende Warnungen über mögliche verheerende Effekte der neuen Regeln, sagte Jourová am Dienstag in Berlin. Nicht nur in Deutschland gebe es in dieser Hinsicht einiges zu "entmystifizieren". Es gehe bei der Reform darum, den Menschen ihre Kontrolle über die Daten zurückzugeben. Die Bundesregierung stellte inzwischen klar, dass es keine kurzfristigen Änderungen an den Datenschutzregelungen geben soll, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten.

Nach Einschätzung Jourovás ist Deutschland auf die Verordnung gut vorbereitet. Neben vier weiteren EU-Mitgliedstaaten seien die Gesetze teilweise schon an die neuen Vorgaben angepasst worden. Die Verordnung sei ein "robustes Gesetz", dass die Widersprüche zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Kommerzialisierung von Daten aufheben wolle.

Keine kurzfristigen Änderungen geplant


Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte in der vergangenen Woche selbst dazu beigetragen, für Unsicherheit bei Unternehmen zu sorgen. In einer Rede vor CDU-Mitgliedern hatte sie gesagt: "Manches ist wirklich eine Überforderung." Sie wollte demnach mit dem zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) darüber sprechen, welche Änderungen für die Wirtschaft sinnvoll seien.

Doch schnelle Änderungen wird es vorerst nicht geben. "Wir planen als Bundesregierung derzeit keine kurzfristigen Änderungen des ja schon beschlossenen allgemeinen deutschen Datenschutzrechts und auch keine entsprechende EU-Initiative", hatte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag dazu gesagt. Aber es komme jetzt darauf an, "Erfahrungen mit diesem neuen Recht zu sammeln und sehr genau hinzuschauen, wie die Vorschriften in der Praxis angewandt werden, wie die Verbraucher, die Wirtschaftsunternehmen, die Behörden und die Verbände damit zurechtkommen und welche Belastungen möglicherweise entstehen". Dabei wolle die Regierung "wirklich genau hinsehen".

Ohnehin gibt es noch viel zu tun, um sämtliche deutschen Gesetze mit Datenschutzbezug an die EU-Verordnung anzupassen. Dazu gehören beispielsweise die Sozialgesetzbücher und das Gesetz zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind 150 Gesetze davon betroffen. Um diese gleichzeitig zu ändern, soll bis Ende Mai/Anfang Juni 2018 ein Entwurf für ein sogenanntes Omnibus-Gesetz vorliegen. Dieser Entwurf habe bereits jetzt einen Umfang von 450 Seiten. Im kommenden Herbst könnten dann die Beratungen in Bundestag und Bundesrat beginnen.

Unklarheit über Tracking-Einwilligung

Unklar ist weiterhin, inwieweit die bestehenden Datenschutz-Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung noch gültig sind. Grund dafür ist eine Erklärung der deutschen Datenschutzkonferenz von Ende April, die künftig eine Zustimmung der Nutzer für das Tracking ihrer Webseitenbesuche fordert.

Nach Ansicht des IT-Branchenverbands Bitkom ist diese Auslegung falsch und der Zeitpunkt der Aussage äußerst unglücklich. "Diese Interpretation der Rechtslage wenige Wochen vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung kommt zur Unzeit für Unternehmen", sagt Susanne Dehmel von Bitkom und fügte hinzu: "Webseitenbetreiber müssten ihre bislang rechtmäßigen Prozesse innerhalb kürzester Zeit umstellen. Das ist kaum leistbar und das müssten auch die Aufsichtsbehörden wissen."

Ob die Datenschutzbehörden wie ursprünglich angekündigt die Webseiten mit automatisierten Abfragen auf ein Opt-in für das Tracking kontrollieren, ist ebenfalls unklar. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht verweigert nach Informationen von Golem.de derzeit die Auskunft gegenüber Betroffenen, ob eine entsprechende Ankündigung vom Frühjahr dieses Jahres in die Tat umgesetzt wird.
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