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[Recht & Politik] Neu ab März 2018

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Ungelesen 02.03.18, 11:54   #1
TinyTimm
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Standard Neu ab März 2018

Zitat:
Streamingdienste zeigen EU-weit das gleiche Angebot wie zu Hause. Zigaretten werden teurer. Das neue Urheberrecht macht es Hochschulen leichter. Versandpreise ändern sich. Mofa-Kennzeichen werden blau. Und eCall kommt.

Streamen wie zu Hause


Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime, Maxdome oder Sky Go dürfen ihre Angebote vom 20. März an innerhalb der EU nicht mehr geoblocken. Wer sich mit seinem Streaming-Abo in einem anderen EU-Land anmeldet, hat dann Zugriff auf das gleiche Angebot wie zu Hause. Eine Verordnung des EU-Parlaments hebt die bisherigen Ländersperren auf. Eine zusätzliche Gebühr darf nicht dafür erhoben werden.

Wie schon bei der Aufhebung der Roaming-Gebühren gilt auch diese Regelung nur für vorübergehende Aufenthalte. Wer sich über die Dauer eines Urlaubs oder einer Geschäftreise hinaus in einem anderen Land aufhält, muss ein Abo über den dortigen Ableger des Dienstes zu den für dieses Land geltenden Preisen und Konditionen abschließen.

Neue Preisrunde bei Zigaretten

Raucher müssen wahrscheinlich bald tiefer in die Tasche greifen. Marktführer Philip Morris läutet mit einer Verteuerung seiner Marken wohl eine neue Preisrunde ein. So wird eine Automaten-Packung Marlboro zwar weiterhin sieben Euro kosten, aber nur noch 22 statt 23 Zigaretten enthalten. Auch die Sorten L&M und Chesterfield werden teurer, indem entweder der Packungspreis erhöht oder der Inhalt reduziert wird. Es wird erwartet, dass andere Zigarettenhersteller über kurz oder lang nachziehen und ebenfalls die Zigarettenpreise erhöhen.

Mindestlohn: Veränderungen in drei Branchen

Im Baugewerbe, im Dachdeckerhandwerk und bei der Gebäudereinigung gelten seit Januar 2018 neue tarifliche Mindestlöhne. Nachdem das Bundeskabinett die Mindestlohnverordnungen gebilligt hat, müssen vom 1. März an auch nicht tariflich gebundene Betriebe die entsprechenden Branchenmindestlöhne zahlen. Auch Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden, haben Anspruch darauf.
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Urheberrecht für Wissenschaft und Forschung neu geregelt

Zum 1. März tritt eine Neuregelung des Urheberrechts in Kraft. Sie vereinfacht die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Forschung, indem sie zum Beispiel Hochschulen erlaubt, ihren Studierenden Auszüge aus Werken digital zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig werden die Urheber über einen Gebühr, die an die Verwertungsgesellschaften gezahlt wird, vergütet. Die Neuregelung ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Nach vier Jahren soll überprüft, ob sie sich in dieser Form bewährt hat.

Blau statt schwarz: Neue Mofa-Kennzeichen

Jedes Jahr zum 1. März müssen Fahrer von Mofas, Mopeds und Motorrollern ihr Kennzeichen wechseln. In diesem Jahr verliert das bisherige schwarze seine Gültigkeit und muss durch das neue blaue Kennzeichen ersetzt werden. Die Vorschrift gilt für alle Maschinen, die einen Hubraum bis 50 Kubikzentimeter haben und höchstens 45 Kilometer pro Stunde erreichen. Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten Kennzeichen unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflichtversicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar.

eCall Pflicht in Neufahrzeugen


Automobilhersteller müssen vom 31. März an in alle neuen Pkw-Modelle und in leichte Nutzfahrzeuge das automatische Notrufsystem eCall einbauen. Das System soll bei einem Unfall automatisch den Notruf 112 wählen. Damit sollen auch Insassen, die bewusstlos oder zu schwer verletzt sind, um selber Hilfe zu holen, gefunden und gerettet werden. Der Einbau von eCall ist von der Europäischen Union vorgeschrieben.
Änderungen beim Paket-Versand

Diese Veränderungen betreffen vor allem Online-Händler und ihre Kunden:


DHL regelt die Nachnahme-Kosten neu: Sie bestanden bislang aus der Nachnahme-Gebühr, die der Händler bezahlen musste, und einem Übermittlungsentgelt in Höhe von zwei Euro, die Kunden beim Empfang zu bezahlen hatten. Vom 1. März an kostet die Nachnahme einheitlich 5,60 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Das Übermittlungsentgelt entfällt.

Der Paketdienst Hermes erhöht zum 1. März seine Versandpreise für Geschäftskunden um durchschnittlich 4,5 Prozent.
Für die Monate November und Dezember wird zudem ein sogenannter Peak-Zuschlag pro Sendung erhoben. Mit den neuen Preisen will der Dienstleister nach eigenen Angaben vor allem die Entlohnung seiner Zusteller verbessern.
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BlackShadow22 (02.03.18)
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