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[Recht & Politik] Österreich: Mehr Überwachung mit "Sicherheitspaket"

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Ungelesen 22.02.18, 01:18   #1
TinyTimm
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Standard Österreich: Mehr Überwachung mit "Sicherheitspaket"

Zitat:
„Bundestrojaner“ kommt

Das bereits von der Vorgängerregierung geplante „Sicherheitspaket“ wurde am Mittwoch von ÖVP und FPÖ beschlossen. Im Paket finden sich viele Dinge wieder, die bereits unter ÖVP-Ägide von Innen- und Justizministerium geplant wurden, darunter ein „Bundestrojaner“ für das Auslesen von verschlüsselten Nachrichten. Den hatte die FPÖ abgelehnt.

Die Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp und Skype durch die „Remote-Installation eines Programms auf einem Computersystem“, kurz „Bundestrojaner“, ist ein Kernpunkt des am Mittwoch vorgestellten Pakets. Er soll bei Straftaten mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren zur Anwendung kommen, bei Verdacht auf terroristische Straftaten sowie bei Straftaten mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren, wenn Leib und Leben und/oder die sexuelle Integrität gefährdet sind.

Weil die Vorratsdatenspeicherung aufgrund des Verstoßes gegen die Grundrechte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben wurde, will die Regierung nun eine anlassbezogene Datenspeicherung in Verdachtsfällen. So ein Anfangsverdacht vorliegt, sollen Telekomanbieter auf Anweisung der Behörden Kommunikationsdaten bis zu zwölf Monate speichern. Sollte sich der Verdacht nicht erhärten, muss der Verdächtige über den Vorgang informiert werden.

Zugriff auf alle Videokameras im öffentlichen Raum

Ausgeweitet wird auch der Zugriff auf Video- und Tonaufnahmen im öffentlichen Raum. Behörden sollen Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen, denen ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt (Verkehrsbetriebe, Flughafen, Bahnhof), bekommen. Für die Aufnahmen soll eine vierwöchige Speicherpflicht gelten.

Stärker überwacht werden sollen auch Autofahrer, unter anderem über den Ausbau der „Kennzeichenerkennungssysteme“. Damit sollen auf den Straßen bei jedem Auto der Lenker, das Kennzeichen sowie Marke, Typ und Farbe erfasst werden. Auch die Aufnahmen der Section-Control sollen dazu herangezogen werden. Freiwillig von Privaten überlassene Bild- und Videodaten sollen für alle sicherheitspolizeilichen Zwecke verwendet werden dürfen.

Registrierungspflicht für Wertkartenhandys

Wertkartenhandys sollen ab 1.1.2019 verpflichtend registriert werden
, bei bestehenden Verträgen gibt es eine sechsmonatige Übergangsfrist. Geregelt wurde auch der Einsatz von IMSI-Catchern, mit denen Handys ohne Mitwirkung des jeweiligen Netzbetreibers geortet werden können. Gesprächsinhalte sollen nicht abgehört werden, was allerdings Kritiker befürchten.

Gelockert werden soll das Briefgeheimnis
: Die Beschlagnahmung von Briefen ist zulässig, wenn sie zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, erforderlich ist. Bisher war die Voraussetzung, dass der Beschuldigte wegen einer vorsätzlichen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Tat in Haft ist oder eine Vorführung oder Festnahme deswegen angeordnet wurde. Argumentiert wird das mit der Bekämpfung des Handels mit online angebotenen Suchtmitteln, der zunehmend über Briefe abgewickelt werde.

Ausgebaut wird das Projekt „Gemeinsam sicher“ in Form von „Sicherheitsforen“, bei denen Polizei und private Organisationen bzw. Betroffene eng zusammenarbeiten sollen. Eingeführt wird hingegen ein Kostenersatz bei Polizeieinsätzen, wenn diese vorsätzlich oder mutwillig falsch gerufen wurde. Das Paket wird befristet für fünf Jahre beschlossen und soll nach drei Jahren evaluiert werden.

Kickl „eines Besseren belehrt“

Angesprochen auf den ehemaligen Widerstand der FPÖ gegen das von ÖVP und SPÖ ausgehandelte „Sicherheitspaket“, im Speziellen den „Bundestrojaner“, sagte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), dass er im Laufe der Regierungsverhandlungen „eines Besseren belehrt worden sei“. Es gebe auch einige Entschärfungen, wie eine höhere Schwelle bei den Strafrahmen und eine verpflichtende Evaluierung.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte Kickl das in Zusammenhang mit dem Überwachungspaket der damaligen SPÖ-ÖVP-Regierung „von einer gefährlichen Drohung“ gesprochen und Vergleiche mit der DDR gezogen. In Anlehnung an ein Zitat des ehemaligen SPÖ-Bundeskanzlers Bruno Kreisky meinte Kickl nun: „Ich glaube, dass es nix Verbotenes ist, gescheiter zu werden, blöd wäre es in die umgekehrte Richtung.“

Laut Kickl sind die Maßnahmen nötig, um das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken und eine Antwort auf die Methoden Krimineller zu haben. Mit dem „Sicherheitspaket“ sage man dem staatsfeindlichen Terrorismus und der schweren Kriminalität den Kampf an. „Die Kriminellen rüsten auf“, so müssten das nun auch Justiz und Exekutive tun.

Baldiger Beschluss im Parlament geplant

Sowohl für Kickl als auch für ÖVP-Justizminister Josef Moser gehen die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen nicht in die Breite, sondern vielmehr in die „Tiefe“. So werde etwa nicht mehr das Umfeld des Verdächtigen überwacht, sondern nur noch der Betroffene selbst, sagten sie bei der Vorstellung. Gefragt nach der Wirksamkeit dieser Einschränkung, etwa bei Überwachung von WhatsApp-Nachrichten, sagte Moser, es werde natürlich auch derjenige überwacht, mit dem der eigentlich Überwachte Kontakt aufnimmt. Moser sieht alle Grundrechte gewahrt, ebenso sei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet worden.

Das Paket wird auch ohne weitere Begutachtung auf den Weg gebracht. Das Justizministerium verwies am Mittwochabend darauf, dass das Paket, das in Grundzügen noch aus der Hand der Vorgängerregierung stammt, ja schon in Begutachtung gewesen sei. Man habe die vorliegenden Stellungnahmen sowie Expertenmeinungen einfließen lassen, das Paket entsprechend adaptiert und am Mittwoch im Ministerrat beschlossen, so die Auskunft aus dem Justizressort. Das Paket wird nun in den Nationalrat eingebracht und soll nach Regierungswunsch möglichst noch im ersten Halbjahr 2018 im Parlament beschlossen werden. Der Großteil der Maßnahmen soll mit 1. Juni in Kraft treten. Erst später - wegen notwendiger Vorbereitungsmaßnahmen - soll die Überwachung der verschlüsselten Nachrichten starten, voraussichtlich im Jahr 2020.

Innenministerium bekommt Vorlaufzeit

Gefragt nach einem etwaigen Probelauf für den gerade von Datenschützern scharf kritisierten „Bundestrojaner“ angesichts der IT-Probleme im Innenministerium sagte Moser, dass es eine Übergangsfrist für das Innenministerium gebe, wo dieses alle notwendigen Dinge evaluieren und testen könne. Kickl sagte, es brauche einen Vorlauf für die Beschaffung, aber auch für Schulungen. Laut Moser soll nur Software angewendet werden, die bereits in anderen Ländern, er nannte die Zahl zwölf, eingesetzt wird.

Datenschützer sehen gerade den Einsatz von „Bundestrojanern“ kritisch, denn das Einspielen von Software, ohne dass der Betroffene es merkt, kann ohne direkten Zugriff auf das jeweilige Gerät und ohne Passwort nur mit Methoden von Kriminellen durchgeführt werden, argumentieren sie - dazu gehören etwa manipulierte E-Mails oder das Ausnützen von Sicherheitslücken.

NEOS: „Zutiefst beunruhigend“

Kritik am Paket gab es umgehend von NEOS. Das vorgestellte Paket zeige die „regelrechte Besessenheit“ der Regierung beim Datensammeln, Überwachen und Bespitzeln. Das sei „zutiefst beunruhigend“, so der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak in einer Aussendung. Die Regierung müsse vor der Einführung neuer Maßnahmen eine Überwachungsgesamtrechnung durchführen, und zuerst überprüfen, wie wirksam die bisher gesetzten Maßnahmen sind.
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Pläne der Regierung im Justizbereich: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Richter und Opposition skeptisch: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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