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[Recht & Politik] Maximilian Schrems: Keine Sammelklagen gegen Facebook

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Ungelesen 25.01.18, 13:03   #1
pauli8
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Standard Maximilian Schrems: Keine Sammelklagen gegen Facebook

Zitat:
Maximilian Schrems:
Keine Sammelklagen gegen Facebook

Der österreichische Datenschützer Max Schrems darf gegen Facebook klagen. Allerdings nicht im Namen anderer Kläger aus dem Ausland, entschied der Europäische Gerichtshof.
25. Januar 2018, 10:16 UhrQuelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP, fin

(Bild von Schrems im Link)


Der Europäische Gerichtshof hat eine geplante grenzüberschreitende Massenklage gegen Facebook in Österreich für unzulässig erklärt. Der Datenschützer Max Schrems darf also dort nicht im Namen Tausender ausländischer Nutzer gegen das soziale Netzwerk vor Gericht ziehen.

In eigener Sache dürfe der Österreicher aber in seiner Heimat gegen Facebook klagen, obwohl das Unternehmen seinen europäischen Sitz in Irland hat, entschieden die obersten EU-Richter. Schrems hatte sich auf das Recht als Verbraucher berufen, in der Heimat statt im Ausland gegen international tätige Konzerne zu klagen.

Schrems hatte in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook wegen angeblicher Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln eingereicht. Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz. Facebook war der Auffassung, Schrems könne nur am Firmensitz in Irland klagen.

Nur persönliche Klage möglich
Der juristische Konflikt des Aktivisten gegen das soziale Netzwerk dauert schon seit Jahren an: Schrems hatte bereits 2011 in Irland Beschwerde gegen Facebook eingelegt, weil er dem Netzwerk Datenschutzverstöße vorwirft. Da die irische Datenschutzbehörde binnen drei Jahren nicht entschied, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten.

Dieser Klage hätten sich laut Schrems 25.000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern angeschlossen, darunter mehr als 5.000 aus Deutschland. Schrems hatte in seinem Dauerstreit mit Facebook 2015 bereits mit einem anderen Verfahren vor dem EuGH für Aufsehen gesorgt:
Das Gericht kippte die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung der EU zur Datenübertragung in die USA. Die Richter entschieden dabei, dass private Daten in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff durch Behörden und Geheimdiensten geschützt seien.
Quelle:
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Hier das Safe-Harbor Abkommen:

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__________________________________________________ _____________________

Die EU kann auch nicht machen was sie will, da hat der EuGH auch noch mitzureden.
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