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myGully |
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26.12.17, 19:59
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Künstliche Intelligenz erkennt, ob man vor Gericht lügt
Zitat:
Wer vor Gericht falsch aussagt, könnte künftig leichter der Lüge überführt werden. Forscher haben ein System entwickelt, das Videomaterial entsprechend analysieren kann.
Eine Falschaussage vor Gericht zu tätigen, sollte man sich künftig noch genauer überlegen. Sollten sich die Vorhersagen von Wissenschaftlern erfüllen, könnten Systeme mit künstlicher Intelligenz künftig Lügner allein durch die Analyse ihrer Gesichtsausdrücke sowie deren Stimme überführen. Ein entsprechendes System wurde nun an der University of Maryland sowie vom Dartmouth College entwickelt. Die Ergebnisse wurden nun in einem Beitrag veröffentlicht (PDF).
Computer schlägt Mensch
Das auf den Namen "DARE" getaufte System wurde mit 104 Videos trainiert, die vor einigen Jahren von anderen Wissenschaftlern kreiert wurden. Sie zeigen Personen, die in verschiedenen Situationen in einem Gerichtssaal sowohl die Unwahrheit sagen als auch die Wahrheit. Anhand dieser Videos lernte das System minimale Gesichtsausdrücke, aber auch Veränderungen in der Stimme so zu analysieren, dass auf den Wahrheitsgehalt der Sprecher geschlossen werden konnte.
Den Tests der Forscher zufolge konnte das System mit 92-prozentiger Wahrscheinlichkeit erkennen, wenn die Person im Video eine Lüge auftischte. Mit diesem Wert schlug die künstliche Intelligenz auch die ebenfalls engagierten menschlichen Testpersonen. Sie erkannten lügende Personen nur in 81 Prozent der Fälle. Durch die Verfeinerung von Audio-Analysen und Zugang zu mehr Datenmaterial könne das System noch stark verbessert werden, kommen die Forscher zum Schluss.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Besser wäre es, die Software bei der Übertragung von Politiker Ansprachen einzusetzen.
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26.12.17, 23:32
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#2
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Trialhacker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 644
Bedankt: 4.757
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Ist es überhaupt Pflicht sein Gesicht bei Gericht zu zeigen? Mit einer übergezogenen Mütze mit Sehschlitzen geht es doch auch! Jedenfalls sehe ich oft das Angeklagte sich ein Buch oder Heft etc. vor das Gesicht halten. Da wäre jedenfalls die Analyse der Gesichtsausdrücke für den Ar..h.
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Ich schaue nicht nach Rechts. Ich schaue nicht nach Links. Ich schaue nach der Realität.
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27.12.17, 00:48
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#3
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.087
Bedankt: 63.029
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Nein ist es nicht Dino,
denn wer vor Gericht sitzt ist erst mal nur angeklagt und noch nicht verurteilt!
So oder so haben auch mutmaßliche Täter ein Recht auf Privatsphäre und müssen ihr Gesicht nicht jedem zeigen.
Gerade bei spektakulären Fällen wo die Presse vor Ort ist, wird das oft Praktiziert.
Wenn die den Gerichtssaal verlassen geben sie ihr Gesicht wieder frei.
Der Angeklagte könnte ja Unschuldig sein. So wird verhindert, das er öffentlich an den Pranger gestellt
oder vor verurteilt wird.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
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27.12.17, 15:27
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#4
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Trialhacker
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 644
Bedankt: 4.757
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Zitat:
Zitat von Avantasia
Gerade bei spektakulären Fällen wo die Presse vor Ort ist, wird das oft Praktiziert.
Wenn die den Gerichtssaal verlassen geben sie ihr Gesicht wieder frei.
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Es geht doch um die die Analyse der Gesichtsausdrücke! Ob er im Moment schuldig ist oder nicht spielt doch keine Rolle. Es geht doch um die Aussage ob er lügt. Wenn er sein Gesicht nicht zeigt kann auch keine Analyse der Gesichtsausdrücke ausgeführt werden zur Wahrheitsfindung.
Wie soll das gehn?
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Ich schaue nicht nach Rechts. Ich schaue nicht nach Links. Ich schaue nach der Realität.
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28.12.17, 08:32
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#5
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.283
Bedankt: 3.371
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Vermummt im Gerichtssal zu erscheinen das geht, genauso wie vermummt zu gehen.
Vermummt der eroeffneten, ganzen, Sitzung beizuwohnen kann der Richter untersagen.
Zumal auch eine Erkennung des Gesichtes von Noeten ist, beim Personen zu Papierabgleich.
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27.12.17, 09:28
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#6
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.694
Bedankt: 1.922
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...Ich erkenne maximalen Nutzen beim Einsatz im Bundestag! Befürchte allerdings das
nach erfolgter Analyse zukünftig JEDE Sitzung für ungültig erklärt wird da selbst bei Angabe der Uhrzeit gelogen wird....
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei acherontia bedankt:
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28.12.17, 11:21
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#7
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Wie AVA und und Caplan schon schrieben, verdecken die Angeklagten ihr Gesicht nur so lange die Presse im Saal Bild und Ton Aufnahmen machen darf.
Nach Beginn der Verhandlung ist dies nämlich nicht mehr erlaubt. In Deutschland sind Ton-und Bildaufnahmen während einer Verhandlung nicht erlaubt.
Deshalb dürfte in absehbarer Zeit ein solches System in D eher nicht zur Anwendung kommen.
Außerdem nutzt die KI auch nicht, wenn der Angeklagte schweigt, bzw. nur eine Erklärung von seinem Anwalt verlesen läßt.
Hinzu kommt noch das du als Angeklagter in D auch vor Gericht lügen darfst, bis sich die Balken biegen.
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03.01.18, 17:00
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#8
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Bewusstsein Wandel
Registriert seit: Jun 2017
Ort: Antarktis
Beiträge: 670
Bedankt: 437
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Zitat:
Zitat von Fietze
Deshalb dürfte in absehbarer Zeit ein solches System in D eher nicht zur Anwendung kommen.
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Gesetze können sich ruck zuck ändern
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03.01.18, 23:15
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#9
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.450
Bedankt: 22.950
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Zitat:
Zitat von PornoPups
Gesetze können sich ruck zuck ändern
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Naja....
Die Feinstaubverordnung oder Teile des BGB (mein persönlicher Hit: § 964 Vermischung von Bienenschwärmen) können sich "ruck zuck" ändern, aber nicht so essentielle Eckpfeiler der Demokratie.
Sollte dem Angeklagten vor Gericht (oder auch als Beschuldigter im Strafverfahren) sein "Recht auf Unwahrheit" entzogen werden, so müssten auf einen Schlag Dutzende kooperierende Gesetze gleich mitgeändert werden.
Du (PornoPups) bist auch einer der Vielen hier, die erst Schreiben und Wochen später mit dem Nachdenken beginnen...
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MotherFocker bedankt:
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04.01.18, 09:24
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#10
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Profi
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 1.694
Bedankt: 1.922
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Zitat:
Sollte dem Angeklagten vor Gericht (oder auch als Beschuldigter im Strafverfahren) sein "Recht auf Unwahrheit" entzogen werden...
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 Mich würde mal die (hypothetische) praktische Umsetzung interessieren:
Ein Lügendetektor, gekoppelt mit Elektroschocker wäre da sehr hilfreich!
Oder...Schmiedeofen mit rot glühenden Eisenstangen plus Lügendetektor?
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