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[Recht & Politik] Informationsfreiheit - Bundesverfassungsgericht stärkt Kontrollrechte des Bundestages

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Ungelesen 07.11.17, 19:26   #1
pauli8
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Standard Informationsfreiheit - Bundesverfassungsgericht stärkt Kontrollrechte des Bundestages

Zitat:
Informationsfreiheit: Bundesverfassungsgericht stärkt Kontrollrechte des Bundestags

Die Regierung muss Abgeordneten grundsätzlich Auskunft geben, auch wenn dies Unternehmen betrifft. Es sei denn, das Staatswohl oder Grundrechte Dritter wären gefährdet.
7. November 2017, 10:16 Uhr Aktualisiert am 7. November 2017, 11:14 Uhr
Quelle: ZEIT ONLINE, AFP



Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (Archivbild) © Uli Deck/dpa

Die Bundesregierung ist grundsätzlich verpflichtet, Anfragen der Parlaments öffentlich zu beantworten. Anderenfalls könnte das Parlament "Rechtsverstöße und vergleichbare Missstände in Regierung und Verwaltung nicht aufdecken", entschied das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvE 2/11).

Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Bundestages auf Kontrolle der Bundesregierung erneut gestärkt. Grenzen des Informationsrechts sehen die Richter erst, wenn Antworten das Staatswohl gefährden könnten oder Grundrechte Dritter eingeschränkt würden. "Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung des parlamentarischen Informationsrechts", erläuterte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Das Staatswohl könne zwar die Beantwortung von Fragen begrenzen, die Regierung müsse dies aber "nachvollziehbar begründen" und darüber hinaus prüfen, ob Vorkehrungen zur parlamentarischen Geheimhaltung getroffen werden können. Ebenso begründen muss sie, wenn sie auch nach mehreren Jahren die Informationen nicht öffentlich machen möchte.

Die Richter schränkten aber auch ein, dass das Offenlegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Staatsunternehmen den Aktienwert oder Geschäftsergebnisse beeinflussen könnten. "Als fiskalisches Interesse des Staates können damit Staatswohlbelange berührt sein."

Der bisherigen Praxis nach können Abgeordnete als geheim eingestufte Informationen in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen.

Durch das Urteil ist nun klargestellt, dass die Bundesregierung Abgeordneten des Bundestags Auskünfte über die Deutsche Bahn und zur Finanzmarktaufsicht zu Unrecht verweigerte. Sie habe die Rechte der Abgeordneten und des Parlaments verletzt, hieß es in der Begründung. Die Richter argumentierten, dass mehrheitlich oder vollständig dem Bund gehörende Unternehmen wie die Deutsche Bahn unter den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, diese also zur Antwort verpflichtet ist. Denn der Bund sei für die Unternehmensführung mitverantwortlich.

Geklagt hatten in dem Organstreitverfahren die Grünen. Sie stellten 2010 unter anderem formelle Anfragen an die Bundesregierung zur Aufklärung der Bankenkrise, zur Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie zu Vereinbarungen der Bundesregierung und der Deutschen Bahn im Hinblick auf das Milliardenprojekt Stuttgart 21. Dabei ging es um Wirtschaftlichkeitsberechnung und um die Finanzierung von Investitionen.

Laut dem nun verkündeten Urteil beantwortete die Bundesregierung diese Fragen unvollständig oder überhaupt nicht und verstieß so gegen das Frage- und Informationsrecht der Volksvertreter. Verhandelt hatte das Gericht die Klage im Mai 2017.

Trotz der Einschränkungen feierten die Grünen das Urteil als Erfolg: Mit der Präzisierung des Informations- und Anfragerechts der Volksvertreter hat das Gericht "der Bundesregierung die Leviten gelesen", sagte der ehemalige Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele. Sein Parteikollege Konstantin von Notz sagte, die Bundesregierung könne sich bei unliebsamen Anfragen nun nicht mehr hinter angeblichen Geheimhaltungsgründen verstecken. Dem habe "das Gericht einen Riegel vorgeschoben".
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