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myGully |
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06.10.17, 16:42
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#1
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
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Spielzeugwaffe löst Polizeieinsatz aus
Zitat:
Polizeipräsidium Stuttgart
Spielzeugwaffe löst Polizeieinsatz aus

Polizei – Symbolbild
Das Hantieren mit einer Spielzeugwaffe hat am Donnerstagabend (06.10.2017) in einer Wohnung an der Forststraße einen Polizeieinsatz ausgelöst, beim dem auch Spezialkräfte angefordert waren.
Ein Zeuge meldete sich bei der Polizei und gab an, dass er eine Person in einer Wohnung beobachten würde, die offensichtlich direkt hinter einem Fenster mit einer Waffe hantieren würde.
Alarmierte Polizeikräfte umstellten das Gebäude und drangen gegen 23.30 Uhr, unterstützt von Spezialkräften, in die Wohnung ein. Dort fanden sie den 25-jährigen Bewohner schlafend vor. In der Wohnung wurden lediglich eine Spielzeugpistole und ein Spielzeuggewehr aufgefunden.
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen hatte der Bewohner am Abend Besuch von seinem 15-jährigen Bruder, der offenbar mit den Waffen gespielt hatte. Die Ermittlungen dauern an.
Es wird geprüft, ob die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden können.
DPA-OTS/Polizeipräsidium Stuttgart
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Quelle:
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Einfach dumm gelaufen.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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07.10.17, 19:34
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#2
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Anwesend
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 667
Bedankt: 308
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Sollte ich wohl das Feuerzeug in Handgranatenform besser nicht mehr im Cafe aus der Tasche holen. Gute Zeiten für Denunzianten und Paranoiker.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei dieterthehaack:
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08.10.17, 02:22
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#3
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 52
Bedankt: 72
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Es wird geprüft, ob die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden können.
Ja hoffentlich dem Zeugen der dort angerufen hat !
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei BMW-ler:
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10.10.17, 05:21
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#4
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Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.252
Bedankt: 5.467
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Zitat:
Zitat von BMW-ler
[...]Ja hoffentlich dem Zeugen der dort angerufen hat !
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Dann wählt der Zeuge aber nie wieder den Notruf. Und jeder der es mitbekommen hat, verzichtet auch darauf, den Notruf zu wählen. Passiert dann wirklich was, wird wegen unterlassener Hilfeleistung geschimpft.
Solange man den Notruf nicht veräppelt, darf es keine Konsequenzen haben, wenn man den Notruf wählt und es sich später "glücklicherweise" als harmlos herausstellt.
Einfaches Beispiel: Dein Haus brennt. Dein Nachbar kann es nicht richtig erkennen und denkt sich: "Lieber nicht die Feuerwehr rufen. Wenn der nur am Grillen ist, muss ich den Einsatz bezahlen".
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Shao-Kahn bedankt:
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10.10.17, 10:25
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#5
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.292
Bedankt: 3.389
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Schlimmer sind die Streitigkeiten um das dazuholen eines RTW's
( Rettungswagen).
Vor ~ 15 Jahren fiel mir ein Rentner buchstaeblich vor die Fuesse, als er eien Boardsteinkante hoch stolperte. er schlug ziemlich hart auf, und Nase und Haende sahen entsprechend aus. Ferner klagte er auch ueber erhebliche Schmerzen im Kniebereich. Auf meine Frage hin, ob wir einen Rettungswagen anfordern sollen, es mehrten sich langsam die Zuschauser, beantwortete er das etwas unschluessig mit JA.
Spaeter solte ich eine Rechnung begleichen, die daraus resultierte, das sein Vormund, der aber auch zu der Zeit nicht vor ort war, die Begleichung abgelehnt hatte.
Das er einen Vormund hatte, war mir nicht bekannt, taete auch grundsaetzlich nichts zur Sache, da der Hilfsgedanke ueberwog.
Daran kann man jedoch festellen, wie handhabe ich es wohl das naechste Mal?
Bezahlen musste ich schlussendlich nicht. aber der Beigeschmack bleibt.
Geändert von Caplan (10.10.17 um 11:15 Uhr)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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08.10.17, 04:47
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#6
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.578
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Spannende Frage, rechtlich gesehen kann keinem die Kosten auferlegt werden. Dem Anrufer war nicht klar, das keine Bedrohungslage vorlag und der andere darf mit Spielzeugwaffen zuhause rumfummeln.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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