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myGully |
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03.10.17, 08:50
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#1
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Download-Master
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Österreich
Beiträge: 371
Bedankt: 471
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Dashcam filmt Schaden an einem Auto, vom Gericht gibt es aber Bußgeld
Zitat:
Dashcam filmt Schaden an einem Auto, vom Gericht gibt es aber Bußgeld
So genannte Dashcams sind in vielen Ländern der Erde beliebt, da damit in Autos unter anderem strittige Situationen im Straßenverkehr aufgenommen und geklärt werden können. In Deutschland hingegen ist ihr Einsatz nicht erlaubt bzw. sind die damit entstandenen Aufnahmen nicht vor Gericht oder bei der Polizei zulässig. Das musste auch eine Münchnerin erfahren.
Dashcams, also kleine im Auto montierte Kameras, sind vielerorts essentiell: So gibt es immer wieder Verkehrsunfälle oder auch Betrügereien, bei denen sich Menschen absichtlich auf die Motorhaube werfen, um den Fahrer auf Schmerzensgeld zu verklagen. Da helfen Dashcams, zudem liefern sie auch Bilder von Flugzeugabstürzen und sogar Meteoriten.
Wer an dieser Stelle "Eine gute Idee!" sagt und erwägt, sich auch für Deutschland eine derartige Kamera zu besorgen, der sei gewarnt: Das kann auch nach hinten losgehen. Denn wie die Münchner Abendzeitung berichtet, wurde eine 52-jährige Geschäftsführerin aus München zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt.
Datenschutz
Ihr Verstoß, so das Amtsgericht München in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung, ist "vorsätzliche unbefugte Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind".
Diese hatte in ihrem geparkten Fahrzeug vorne und hinten eine Kamera montiert. Damit war es der Münchnerin möglich, einen Vorfall zu filmen, bei dem ein anderes Fahrzeug ihr Auto gestreift und beschädigt hat. Diese hat sie der Polizei als Beweismittel übergeben.
Allerdings wurde gegen die Betroffene ein Bußgeldverfahren eingeleitet und in weiterer Folge ein Bescheid wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz erlassen. Die 52-Jährige legte Einspruch ein, doch der zuständige Richter beurteilte ihr Verhalten nun als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit.
Der Richter: "Nach Auffassung des Gerichtes überwiegt hier im vorliegenden Fall das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar."
"Permanente Überwachung"
"Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlichen Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden", so das Urteil.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei kendiman bedankt:
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03.10.17, 14:44
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#2
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.992
Bedankt: 8.058
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Schweres Thema, was hier mehr Sinn macht. Einerseits natürlich sinnvoll, andererseits aber natürlich auch gut, auf Datenschutz zu plädieren....
Kann da nicht wirklich eine Seite besser finde ..
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Urlaubsmodus
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Thorasan:
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03.10.17, 16:05
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#3
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Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.209
Bedankt: 3.947
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Zitat:
Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlichen Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig,da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift...
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Aber Mutti Staat darf das -
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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03.10.17, 17:30
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#4
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Anwesend
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 667
Bedankt: 308
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Das Problem war hier wohl die dauerhafte Überwachung des ruhenden Verkehrs, sonst kapier ich das Urteil nicht.
Viele Gerichte erkennen die Aufnahmen an, sogar in DE. Wenn man der gegnerischen Versicherung eine Kopie vom Vorgang zukommen lässt, hilft es sogar bei der Regulierung, wenn der Unfallgegner Quatsch erzählt hat.
@nolte
Ja, die darf das. Nach Recht und Gesetz.
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03.10.17, 19:36
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#5
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Stammi
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Misanthropien
Beiträge: 1.020
Bedankt: 1.033
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Zitat:
"Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlichen Raumes durch Privatbürger ist nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden würden", so das Urteil.
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Also werden ab morgen alle Handys eingezogen...
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