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05.09.17, 15:01
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Download-Master
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Nintendo verliert Patentstreit zu Controller mit Bewegungssteuerung
Zitat:
Nintendo verliert Patentstreit zu Controller mit Bewegungssteuerung
Nintendo gilt als Unternehmen, das auch gerne Innovationen umsetzt, entsprechend viel hat man auch mit Patenten zu tun. Allerdings ist es bei neuartiger Technologie nicht immer völlig klar, wer zuerst da war. Die Japaner haben aktuell jedenfalls einen Patentstreit im Zusammenhang mit dem Wii Remote-Controller verloren, Nintendo will allerdings Berufung einlegen.
Für ältere Menschen und Babys
Nintendo wurde im Jahr 2013 von einem Unternehmen namens iLife Technologies verklagt. Laut iLife hat das Videospielunternehmen eine Technologie bzw. ein Patent im Zusammenhang mit Bewegungserkennung verletzt. Wie der Rolling Stone berichtet (via Engadget), geht es dabei um einen Beschleunigungssensor, den iLife entwickelt hat, um zu erkennen, wenn ältere Menschen stürzen oder auch um bei Babys plötzlichem Kindstod zu überwachen.
Ein Gericht im texanischen Dallas schloss sich dieser Einschätzung an und gab iLife Recht. Nintendo wurde zur Zahlung von zehn Millionen Dollar verurteilt. Das ist allerdings nur ein Bruchteil der ursprünglich geforderten Summe, denn der vom Kläger geforderte Schadenersatz betrug 144 Millionen Dollar. iLife Technologies wollte vier Dollar für jedes bis zum Zeitpunkt der Klage verkaufte Wii-Gerät haben.
"Schlecht formuliertes Patent"
Nintendo bestreitet, dass man das Patent verletzt und argumentiert, dass dieses "unsachgemäß" geschrieben und deshalb ungültig sei. Ob man iLife in die Nähe eines Patenttrolls rücken kann, ist durchaus eine berechtigte Frage.
Denn das Unternehmen hat zeitgleich mit Nintendo eine Reihe anderer Unternehmen verklagt, darunter Fitbit und Under Armour. Auch hier ging es um das im Fall von Nintendo eingeklagte Patent. Vor Gericht kamen die anderen Fälle aber nie, da man sich vermutlich außergerichtlich geeinigt hat. Für Nintendo ist die Causa aber noch nicht zu Ende, da der japanische Konsolenhersteller angekündigt hat, Berufung einzulegen.
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