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30.08.17, 19:47
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#1
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Entzug von Akkreditierungen aufgrund von rechtswidrieger Einträge in BKA Datenbank
Zitat:
Entzogene Akkreditierungen Millionen rechtswidrige Daten in BKA-Datei?
Der Skandal um den Entzug von Akkreditierungen für Journalisten beim G20-Gipfel ist nur die Spitze des Eisbergs. Auch zahlreiche weitere BKA-Auskünfte, die dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegen, belegen fehlerhafte und rechtswidrige Einträge. Datenschützer und Verfassungsrechtler warnen schon lange und fordern Konsequenzen.
Von Arnd Henze, ARD-Hauptstadtstudio
Ist Björn Kietzmann nun einer der "etlichen Straftäter", mit denen die Bundesregierung den Entzug von 32 Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg begründet hat? Sein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von 2015 deutet nicht darauf hin: Das ist blütenweiß. Der Datenauszug des BKA, den der 37-jährige Fotograf nun in der Post fand, enthält dagegen gleich 18 Einträge, die den Journalisten sprachlos machen. Ins Auge sticht dabei vor allem der Vorwurf "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" in der Kategorie "politische motivierte Kriminalität". Das klingt dramatisch - ist aber nachweislich falsch.
Kietzmann hatte im Juli 2011 eine Demonstration fotografiert, als in seiner Nähe ein Feuerwerkskörper explodierte. Die Polizei hielt ihn für den Täter, nahm ihn fest und ließ ihn erkennungsdienstlich behandeln. Vier Kollegen, mit denen Kietzmann zum Zeitpunkt des Vorfalls zusammenstand, bestätigten gegenüber der Staatsanwaltschaft dessen Unschuld. Die Staatsanwaltschaft reduzierte die Ermittlungen daraufhin vom Vorwurf des Sprengstoffangriffs auf einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und stellte auch dieses Verfahren nach kurzer Zeit ein. Was also bis heute in den Dateien als schwere Gewalttat gespeichert ist, hat erwiesenermaßen nichts mit dem Fotografen zu tun.
Fotograf Kietzmann wurde einmal festgenommen - alle Vorwürfe wurden fallengelassen. Doch das BKA hat sie dennoch weiter gespeichert.
15 Jahre alte Bagatelldelikte
Ähnlich falsch oder irreführend sind auch alle übrigen gespeicherten "Delikte", die teilweise bis in das Jahr 2002 zurückreichen. Da finden sich zum Beispiel Einträge über angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht: So hatte sich ein Polizist in Coburg beschwert, dass Kietzmann bei einer Demonstration eine Gruppe von Polizisten fotografiert hatte. Das ist zwar legal, führt aber immer wieder zu Anzeigen, die - wie auch bei Kietzmann - in der Regel zügig eingestellt werden. Trotzdem finden sich solche Beschuldigungen auch nach acht Jahren noch in den Datenbanken des BKA.
Die einzige Verurteilung im Leben des Fotografen liegt bereits 14 Jahre zurück: Für einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wurde Kietzmann im Januar 2003 zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt. Es ging um die Teilnahme an einem gewaltfreien Studentenprotest. In den Datenbanken der Polizei soll dieses Bagatelldelikt aus Jugendzeiten allerdings noch mindestens bis Juli 2021 gespeichert bleiben.
Keine einzige schwere Straftat
Die Akte Kietzmann ist die umfangreichste der zehn BKA-Bescheide, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegen. Doch auch in allen anderen finden sich zahlreiche Einträge, die entweder offensichtlich falsch sind oder von Juristen für eindeutig rechtswidrig gehalten werden.
Im Fall des Stuttgarter Online-Journalisten Alfred Denzinger ist zum Beispiel ein sieben Jahre alter Datensatz wegen "Beleidigung" aufgeführt, der auf die Anzeige eines vorbestraften Rechtsextremisten zurückgeht. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens hatte sich allerdings schnell herausgestellt, dass nicht der Journalist eine Straftat begangen hatte, sondern der Rechtsextremist und ein Mittäter eine friedliche Mahnwache einer Schorndorfer Bürgerinitiative tätlich angegriffen hatten. Beide wurden dafür rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt, die Anzeige gegen Denzinger zurückgezogen. Doch in der Verbunddatei des BKA soll der Eintrag noch bis Februar 2020 gespeichert bleiben.
Und der nie zu einer Anklage führende Vorwurf eines unerlaubten Fotografierens von Polizisten findet sich gleich in mehreren Einträgen als "politisch motivierte Kriminalität", wie das vermeintliche Delikt "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz". In all diesen Fällen ging es in Wirklichkeit nur darum, dass bei Demonstrationen auch die Personalien von Journalisten kontrolliert wurden.
Konstantin von Notz (Grüne) kritisiert die Bundesregierung.
Die Grünen werfen Regierungssprecher Steffen Seibert vor, die Sicherheitseinschätzungen des BKA unkritisch übernommen zu haben. Innenexperte Konstantin von Notz erklärt: "Ganz offensichtlich wurden die Akkreditierungen in einer relevanten Anzahl von Fällen auf Grundlage falscher Tatsachen entzogen. Das ist für die Bundesregierung nicht nur maximal peinlich, es stellt vor allem einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dar."
90 Prozent der Einträge rechtswidrig
Aus all diesen Beispielen ergibt sich für Experten ein Muster, das weit über den Fall der entzogenen Akkreditierungen hinaus reicht. In der Behörde der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wartet man deshalb schon gespannt auf die Beschwerden der betroffenen Journalisten. Denn nun sei offensichtlich geworden, wovor Datenschützer seit Jahren warnen: dass die Vielzahl gespeicherter Daten erhebliche Nachteile für die berufliche und private Existenz von Bürgern haben kann. Und auch das Ausmaß an fehlerhaften und rechtswidrig gespeicherten Daten entspricht früheren Erfahrungen, die in den Tätigkeitsberichten längst dokumentiert sind.
So hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Jahre 2012 die Datenbank "PMK-links Z", in der politisch motivierte Kriminelle gespeichert werden, überprüft und dabei viele Rechtsverstöße festgestellt. Das BKA löschte in der Folge rund 90 Prozent der Einträge. Statt 3819 Personen im März 2012 waren im Juli 2015 nur noch 331 Personen gespeichert. "Spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar, dass die Polizei mit den Kriterien, die eine Speicherung rechtfertigen, zu großzügig umgegangen war", sagte Schaar.
Millionen toxischer Datensätze
Experten sind überzeugt, dass sich eine ähnlich hohe Quote rechtswidriger Einträge auch für andere Dateien als die in 2012 geprüfte Datenbank gilt. Allerdings geht es bei den Fallzahlen um ganz andere Größenordnungen. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums sind allein in der Datei "Innere Sicherheit" aktuell 109.625 Personen und 1.153.351 Datensätzen zu Delikten gespeichert. Das ist das 27-fache der 41.549 politisch motivierten Straftaten, die laut Kriminalstatistik im Jahre 2016 insgesamt begangen wurden. Die 2012 vom BKA vorgenommenen Korrekturen an der überzogenen Speicherungspraxis seien wohl nicht allzu nachhaltig gewesen, kritisiert Schaar.
Es geht nicht nur um politische Delikte
Das gilt übrigens nicht nur für politische Straftaten. Datenschützer verweisen vor allem auf die "Fallgruppe Rauschgift", in der inzwischen mehr als 473.000 Personen mit Millionen von Datensätzen gespeichert sind. Bei mehr als der Hälfte der Betroffenen liegen die Einträge mehr als zehn Jahre zurück.
Ein Blick in die Polizeistatistik zeigt aber, dass weit über die Hälfte dieser Menschen irgendwann einmal mit geringen Mengen Cannabis in Verbindung gebracht wurden - was in der Regel nie zur Anklage geführt hat, wohl aber zu langjährigen Speicherungen in den Datenbanken des BKAs - ohne dass die meisten Betroffenen das auch nur ahnen.
Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt
Die hohe Zahl rechtswidrig gespeicherter Datensätze ist vor allem das Ergebnis einer rechtlichen Unschärfe: Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt im Paragrafen 8 auch die Speicherung von Ermittlungen, die nicht zu einer Verurteilung vor Gericht geführt haben - im Gegenzug wird dafür aber in jedem Einzelfall eine "Negativprognose" gefordert: Es muss konkret begründet werden, warum von der Person auch in Zukunft Straftaten zu erwarten sind und die Speicherung früherer Ermittlungen deshalb wichtig ist. Nur dann gilt das als verfassungsrechtlich zulässig.
Datenschützer kritisieren allerdings seit Jahren, dass diese Datensätze auch ohne eine solche "Negativprognose" über Jahre gespeichert bleiben.
"Das kehrt die Unschuldsvermutung gegen die sonst geltenden Prinzipien um und widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts."
So steht es zum Beispiel im Datenschutzbericht 2017, der wenige Wochen vor dem G20-Gipfel kaum beachtet veröffentlicht wurde. Auch müsse im Gesetz eindeutig geregelt werden, dass jeder Freispruch automatisch zur Löschung aller entsprechenden Datensätze führen müsse.
Mehr Daten - weniger Sicherheit!
Fatal sei freilich, dass die Masse an Daten die Ermittlungsarbeit der Polizei nicht erleichtere, sondern behindere, betont Schaar:
"Das Beispiel des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz belegt, dass Sicherheitsbehörden angesichts immer zahlreicherer Datensätze den Überblick verloren haben und letztlich zu falschen Bewertungen gekommen sind. Weniger wäre mehr."
Im Ergebnis nütze es dem Rechtsstaat und stärke zugleich die Polizeiarbeit, wenn man sich auf relevante Daten beschränke.
Ruf nach Konsequenzen
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem, der die unrechtmäßige Speicherung von Daten zuvor schon als "skandalös" bezeichnet hatte, fordert nun eine umfassende Aufklärung, die deutlich über den Fall der G20-Akkreditierungen hinaus reicht:
"Es geht um drei unterschiedliche Probleme: Wann muss eine Eintragung, selbst wenn sie anfänglich rechtmäßig war, aus allen Dateien entfernt werden, in die sie inzwischen gelangt ist? Zweitens: Reicht eine Eintragung als solche, um bei dem Betroffenen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründen zu können? Drittens: Die Polizei muss bei der Entscheidung über einen Eingriff gegen einen Journalisten berücksichtigen, dass Journalisten bei ihrer Arbeit der besondere Schutz der Medienfreiheit zusteht. Auf allen drei Ebenen scheinen Fehler begangen worden zu sein. Hier muss dringend für rechtsstaatliche Klarheit gesorgt werden."
Grüne sehen de Maizière in der Verantwortung
Von Notz sieht vor allem den Bundesinnenminister in der Verantwortung, der die Warnungen der Datenschützer über Jahre in den Wind geschlagen habe: "Seit Jahren dokumentiert das unionsgeführte Ministerium, wie egal ihm der Datenschutz ist. Der Datenschutz schützt aber keine Daten, sondern unsere Menschenwürde und Privatsphäre."
Im vorliegenden Fall erkenne man gut, wie abgründig und willkürlich staatliches Handeln werden kann, wenn es auf rechtswidrigen, schlecht kontrollierbaren und schlampig geführten Dateien beruhe. Das Versagen müsse trotz Wahlkampf vom Parlament aufgeklärt werden: "Sollte die Bundesregierung mauern, müssen wir schärfere parlamentarische Instrumente ins Auge fassen." Damit spielt von Notz auch auf das Instrument eines Untersuchungsausschusses an.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Und wer gegen solche Machenschaften auf die Straße geht, richtig, über den findet sich bestimmt auch was in der Datenbank. Eventuell findet man auch Murmeln und Taucherbrille im Rucksack. Reicht auch aus.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei nachtmasse:
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31.08.17, 19:08
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#2
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Anwesend
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Bedankt: 308
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Da sieht die "ich hab ja nichts zu verbergen" Fraktion hoffentlich, dass alles was über einen an Daten gesammelt wird, grundsätzlich gegen eine Person verwendet werden kann und wird. Bei "Gefahr im Verzug" landet man einfach präventiv auf den schwarzen Listen, und es braucht dafür nicht mal einen Führer der Erdogan-Art.
Diese Erfahrung wird nichts ändern, trotzdem danke, Herr Minister.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei dieterthehaack bedankt:
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02.09.17, 00:47
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#3
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Wir leben in keinem Polizeistaat aber zum G20 wurde dieser temporär aktiviert.
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03.09.17, 07:45
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#4
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Zitat:
Zitat von dieterthehaack
Diese Erfahrung wird nichts ändern, trotzdem danke, Herr Minister.
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Wieso eigentlich nicht? Das BKA hat eine schlampig, um es neutral auszudrücken, Datenbank geführt, in denen nachweislich fehlerhafte Einträge dazu geführt haben Berechtigte NICHT zuzulassen. Diese "Schlampigkeit" wurde auch eingestanden und es wurde auch vom BKA-Präsident Holger Münch bedauert. Eine Entschuldigung* ist das nicht. Übersetzt heißt das einfach nur: Schade! Wir sind untröstlich, dass aufgrund von Datenbankfehlern nur selektiv, wegen der ungepflegten Datenbank, der Demokratie Glauben geschenkt werden konnte.
Damals bei Arma 2 Epoch Server zusammenbasteln war das Notepad++ Compare plugin eine Offenbarung für mich.
Zitat:
Es ist einfach genial! Wenn ich nun Dateien zwecks Abgleich öffne und Compare aktivere, sind nicht nur die Funktionen Verschieben in 2. Ansicht, synchrones und vertikales Scrollen automatisch aktiviert. Unterschiede in den Codes werden zusätzlich farblich hervorgehoben und fallen somit sofort ins Auge.
Warum nur habe ich nicht eher recherchiert?
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Wahnsinn! Was alles möglich ist heutzutage. BKA und Neuland!
Soll- und Ist-Zustand wäre wirklich nicht zu viel verlangt. Datenbanken haben natürlich auch ihre (technischen) Heimtücken aber wer den Überblick über den Inhalt seiner eigenen Datenbank verliert, der handelt nicht Verantwortungsvoll, sondern fahrlässig. Das ist einfach zu wenig für Deutschland. Da wünsche ich mir mehr Professionalität.
* Sich Entschuldigen zu wollen ist schlampig und aufdringlich. Um Verzeihung bitten Bitte!
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