Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
29.08.17, 16:25
|
#1
|
Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
|
Prozess in Hamburg - Bewährungsstrafe für G20-Gegner aus Polen
Zitat:
Prozess in Hamburg - Bewährungsstrafe für G20-Gegner aus Polen
Im zweiten Prozess um die G20-Krawalle ist ein 24-jähriger Pole zu sechs Monaten Haft verurteilt worden - auf Bewährung. Das Gericht folgte mit der Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Angeklagter Pole vor Gericht
Das Amtsgericht Hamburg hat einen 24-jährigen G20-Gegner aus Polen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Jonathan Burmeister hatte für eine Geldstrafe plädiert. Er kündigte unmittelbar nach dem Urteil Berufung an.
Der Richter sah Verstöße gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz als erwiesen an. Außerdem habe der Pole gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Stanislaw B. war am 8. Juli in der Hamburger Innenstadt festgenommen worden. In seinem Rucksack fanden Ermittler Reizgas, eine Taucherbrille, sieben Feuerwerkskörper, szenetypische Kleidung und zwei Murmeln.
Laut Urteil war der Mann auf dem Weg zu der G20-kritischen Demonstration "Not Welcome" gewesen. Der Pole gestand, die Gegenstände dabeigehabt zu haben, gab aber an, auf dem Weg zum Bahnhof gewesen zu sein. Verteidiger Burmeister sieht keinen zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang zwischen der Festnahme und der Demonstration - und will deshalb gegen das Urteil vorgehen. Ihm zufolge habe die Staatsanwaltschaft keine Beweise für ihre Vorwürfe erbracht.
Vor Gericht erklärte der Kunststudent aus Warschau, er habe zu einem Protestcamp fahren wollen, um nach seinem Zelt zu schauen. Außerdem sei er per Anhalter auf dem Weg nach Spanien gewesen und habe in Hamburg nur einen Zwischenstopp gemacht. Dort habe er die Böller beim Wiedersehen mit Freunden zünden wollen. Das Spray habe er als Anhalter immer zur Verteidigung dabei. Die Murmeln seien ein Geschenk für seine Mutter gewesen.
Stanislaw B. saß seit sieben Wochen in Untersuchungshaft und kommt nun auf freien Fuß. Laut Aussagen seines Verteidigers will er unverzüglich nach Warschau fahren. Mutter und Schwester des Polen waren während der Verhandlung anwesend.
Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich eine kleine Gruppe von Unterstützern aus der linken Szene versammelt. In einem ersten Strafprozess um die Krawalle am Rande des Gipfels der 20 bedeutendsten Staats- und Regierungschefs im Juli war am Montag ein 21-Jähriger Niederländer zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit ging das Gericht deutlich über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die ein Jahr und neun Monate gefordert hatte.
asc/sms/dpa
|
Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
__________________________________________________ _______________________
Ja was ist denn das schon wieder...ein anderer Einzelfall...ein anderes Urteil...komisch.
|
|
|
29.08.17, 17:36
|
#2
|
@@@@@@@@@@
Registriert seit: Oct 2010
Ort: ab 420
Beiträge: 967
Bedankt: 2.194
|
Wegen zwei Murmeln, Pfefferspray (trägt doch jeder bei sich), Silvesterknaller und eine Taucherbrille und szenetypische Klamotten, da tippe ich mal auf Schuhe, T-Shirt und eine Hose, wird jemand in U-Haft gesteckt und bekommt dann 6 Monate auf Bewährung? Zwickt mich mal einer...
Zitat:
Verteidiger Burmeister sieht keinen zeitlichen oder örtlichen Zusammenhang zwischen der Festnahme und der Demonstration
|
Ich rate mal einfach. Staatsanwaltschaft und der Richter haben eine Glaskugel aus dem Orient erworben und wollen damit die Demokratie einfacher machen. Für sich selber natürlich. Aber irgendwas ist ja immer.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege aber der Angeklagte war auf keiner Demo und wurde während des G-20 irgendwo in Hamburg durchsucht. Aufgrund des Aufenthaltes in Hamburg und den nicht verbotenen Gegenständen im Rucksack wurde der Mann aus Pole eingesperrt? Ähhh, was beschweren wir uns dann eigentlich über Erdogan?
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei nachtmasse:
|
|
29.08.17, 18:39
|
#3
|
Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
|
Wenn eine Person nicht seinen Wohnsitz in Deutschland hat (sondern wie hier in Polen) dann begründet sich die U-Haft überwiegend durch die Möglichkeit der Fluchtgefahr nach der Strafprozessordnung.
Taucherbrille ?
Protestaktionen zu Wasser und zu Lande...nur Greenpeace war friedlich. *freu* (Die hatten aber keine Murmeln für Zwillen dabei.) Man hat doch in der Presse gelesen, dass eine abgesprochene Aufgabenteilung bestand. Der eine hat ´ne Zwille und der andere zwei Murmeln, die noch übrig geblieben sind.
|
|
|
29.08.17, 21:41
|
#4
|
Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.960
Bedankt: 7.995
|
Pauli, weisst du was witzig ist..
Ich erzählte doch vorhin, wie schnell du bei mir in der Wohnung eine "Waffe" aka Zwille finden würdest. Just for Fun habe ich vorhin mal kurz meinen Rucksack ausgekippt.. Und weisst du was? Neben der Tatsache das 2 Holzstücke vom letzten Waldausflug drinnen waren, die man ja fast schon als Waffe bezeichnen könnte, waren auch noch paar murmeln (sogar aus Glas!) drin... Ja, skandalös. Wäre ich nun letztes Wochenende hier kontrolliert worden, wäre ich wohl auch mal vorsorglich in den Bau gekommen..
Und wenn du dich fragst, wieso murmeln.. Weil ich letzten nen Streifenwagen platt machen wollte. Nein Quatsch.. Hab meinem Zwerg nen Netz Murmeln gekauft, weil er sie wollte. Müssen aus dem Netz gekullert sein.
Aber schon lustig. Falsche Stelle, irgendwas im Rucksack, was zwar jeder mal dabei haben kann.. Aber klar, landest in Haft.
__________________
Urlaubsmodus
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Thorasan:
|
|
29.08.17, 22:52
|
#5
|
Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
|
Du Murmeltier...du.
Irgendwie habe ich heute Interesse am Waffengesetz gefunden.
Hier mal die Zwille. Dieses "Gerät" wird hier beschrieben. Es braucht keine Armstütze dran, nur die Vorrichtung zum Anbringen muss am Gerät sein.
Einzelheiten vom Rechtsanwalt:
Zitat:
Wer beispielsweise eine Präzisionsschleuder erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe rechnen, § 52 III Nr. 1 WaffG.
Diese Zwillen sind im Katalog der verbotenen Waffen der Anlage 2 zum Waffengesetz aufgeführt.
|
Eine bestimmte Auftreffenergie muss erreicht werden...ich glaube 23 Kjoule. Genau weiß ich das aber auswendig nicht.
Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Also in dem Fall des Polen reicht allein der Besitz...das (Mit)führen...auch ohne Kugeln oder Murmeln.
Dich wird niemand kontrollieren Thorasan...du siehst bestimmt zu vertrauenswürdig aus...und bei dir im Wald treibt sich auch selten die "Weltelite" rum.
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
|
|
29.08.17, 23:26
|
#6
|
Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.960
Bedankt: 7.995
|
Willst du sagen, ich wäre unwichtig?
Wenn ich alleine unterwegs bin, werde ich tatsächlich ganz gerne mal angehalten und kontrolliert. Klar, nur Perso, aber trotzdem doof. Letztes Wochenende war hier aber aufgrund dieser ominösen Angst vor linker Gewalt echt jeder mist kontrolliert worden... Dabei wäre mir hier absolut kein Fall bekannt, wo es wirklich mal gekracht hätte...
Zu diesen neuerlichen Zwillenproblemen muss ich mich die Tage auch nochmal schlau machen.. Komisch das das plötzlich akut zu sein scheint.. Vor G20 hab ich das nie in den Medien mitbekommen...
__________________
Urlaubsmodus
|
|
|
30.08.17, 05:58
|
#7
|
Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.252
Bedankt: 5.467
|
Zitat:
Zitat von pauli8
[...]Eine bestimmte Auftreffenergie muss erreicht werden...ich glaube 23 Kjoule. Genau weiß ich das aber auswendig nicht.[...]
|
Ich denke 23 kjoule (= 23.000 joule?) sind tatsächlich für den "Privatmann" verboten  .
Ich habe nicht die geringste Ahnung wie das bei Zwillen aussieht, aber ein frei verkäufliches Luftgewehr darf 7,5 Joule Mündungsenergie nicht überschreiten.
Als Vergleich: Für das Bejagen von Rehwild muss das Geschoss mindestens 1.000 Joule Auftreffenergie auf einer Distanz von 100m haben.
@Pauli: Sorry für Klugschiss
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Shao-Kahn:
|
|
30.08.17, 15:37
|
#8
|
Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
|
Hallo Shao-Khan,
das K bei Joule gehört natürlich weg. Früher war die Grenze 23 Joule. Heute finde ich im total unübersichtlichen WaffG diese Grenze nicht mehr.
Zitat:
Aktuelle Rechtslage (aus Wiki)
Mit einiger Übung wird die Zwille zu einer zielsicheren und sehr gefährlichen Waffe, mit der weitaus schwerere Verletzungen hervorgerufen werden können als etwa mit Luftgewehren.
Nach dem Waffengesetz in Deutschland sind Schleudern mit Armstützen und vergleichbaren Vorrichtungen bei Strafe verboten. Selbst Schleudern, bei denen eine Montage einer Armstütze nur vorgesehen ist (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), zählen zu den verbotenen Gegenständen.
Im aktuellen Waffengesetz (11. Oktober 2002, Änderungen 19. Dezember 2002 und 10. September 2004, Berichtigung 19. September 2003) wird die zuvor enthaltene Begrenzung auf 23 Joule nicht mehr erwähnt (ebenfalls Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3), damit gibt es keine Leistungsbegrenzung (Begrenzung der Spannenergie) mehr für Schleudern in Deutschland.
Von anderen Staaten sind bisher keine gesetzlichen Regelungen bekannt.
|
Das Problem mit den Zwillen gibt es doch schon sehr lange.
Kennst du die Ausdrücke des johlenden "Publikums"... "Wackersdorf-Tango" oder "Bullen-Ballett" ?
Die Situationen auf beiden Seiten beschreibt doch der Spiegel 1986 schön.
Dann wundert es mich nicht, wenn junge Uniformierte psychisch belastet ausrasten und nicht mehr völlig beherrscht und zurückhaltend vorgehen.
Heute ist die Schutzausrüstung zwar verbessert worden, trotzdem gibt es noch böse Verletzungen...selbst die Murmeln wurden damals schon verwendet. Das ist auch ekelhaft wenn die splittern.
„Harter Aufschlag! Große Genauigkeit!“
Chaoten-Kampfmittel Präzisionsschleuder: Gefährlich wie Schußwaffen *
Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei pauli8:
|
|
30.08.17, 17:56
|
#9
|
@@@@@@@@@@
Registriert seit: Oct 2010
Ort: ab 420
Beiträge: 967
Bedankt: 2.194
|
Damals haben wir nach dem Kindergarten mit Erbsenpistolen aufeinander geschossen. Eine ganze Generation ist seitdem in einem posttraumatischen Zustand.
Die Bullen auf Demos brauchen sich nicht beschweren. Die können schön anonym in voller Robocopmanier, mit Kriegsgeschrei und Wasserwerfern zur Unterstützung, auf schwerbewaffnete Zwillenträger losstürmen und sich mal richtig gegen den verhassten Protestler austoben. Nebenbei wird noch einer Tänzerin das Bein gebrochen, die danach nur voll vermummte gewaltbereite Bullen weglaufen sieht. Keine Chance auf Anzeige. Keine persönliche Kennzeichnung, geschweige denn Hilfe von den gewalttätigen Beamten.
Wenn auf dem G-20 Krieg geherrscht hat, dann auf Seiten der Behörden und den Bullen. Nicht zuletzt offenbart sich das durch Zivilbeamte die in einer voll belebten Straße mit der Schusswaffe rumballern und der Einsatz des SEK. Dort wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Von den Molotowcocktails weit und breit nichts zu sehen und die Gehwegplatten auf den Dächern waren auch nur Kriegspropaganda.
Ich persönliche lehne unverhältnismäßige Gewalt ab. Diese hat man aber leider auch viel zu häufig auf Seiten der Polizei gesehen. Kein Wunder bei der Duddezeistrategie.
War das denn jetzt eine Zwille mit Armstütze? Finde dazu nichts im Bericht. Eine Zwille ohne Armstütze ist keine Waffe.
Schauen wir uns doch mal die Gegenseite an:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] "Der Dicke" oder wie ich ihn nenne "den Blindmacher".
Vielleicht haben die Waffenexperten hier ja auch mal nette technische Details zu den Wasserwerfern?
|
|
|
30.08.17, 18:55
|
#10
|
Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
|
Zitat:
Eine Zwille ohne Armstütze ist keine Waffe.
|
- Stimmt, aber ein Verbotener Gegenstand ist die Zwille auch ohne Armstütze (siehe Aufnahmevorrichtung dafür) nach dem WaffenG (dessen Besitz, Mitführen usw...) und wenn man den "Gegenstand" dann gebraucht und trifft, wird es mindestens automatisch zu einer Gefährlichen Körperverletzung oder mehr.
Ein Küchenmesser...Brotschneidemesser usw. ist weder eine Waffe oder ein verbotener Gegenstand nach dem WaffenG, aber wenn ich dir das in den Bauch ramme, dann werde ich je nach den Folgen entweder wegen Gefährlicher Körperverletzung, versuchten Totschlag, vollendeten Totschlag und bei besonderen Motiven wegen Mordes bestraft.
PS:
Eine Festlegung im Gesetz auf einen bestimmten Grenzwert der kinetischen Energie (wie früher auf 23 Joule) ist deshalb weggefallen, weil es so viele unterschiedliche (Einfluss-)Faktoren gibt wie Entfernung, Zustand des Gummis, Auszugslänge des Gummis....und letztlich auch die unterschiedliche "Munition" die verwendet wird.
Ein Wasserwerfer ist einfach nur ein [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
30.08.17, 19:10
|
#11
|
@@@@@@@@@@
Registriert seit: Oct 2010
Ort: ab 420
Beiträge: 967
Bedankt: 2.194
|
Richtig pauli8, auch mit Aufnahmevorrichtung wurde die Zwille zur Waffe deklariert. Habs auf Wiki bei einem der vorherigen Links gelesen.
Ich wollte bloß wissen, ob der Mann aus Polen Wafen bei sich hatte oder lediglich normale Gegenstände. Das weiß ich jetzt immer noch nicht.
|
|
|
31.08.17, 05:19
|
#12
|
Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.252
Bedankt: 5.467
|
Hmm....
... war es denn die Polizei, die Hamburg komplett verwüstet hat? Also unter den Demonstranten waren schon echt aggressive und gefährliche Ars*****her.
Ich würde mich in Kreuzberg nicht vor Steinewerfern stellen und versuchen an die Vernunft zu appelieren. Und Pflastersteine haben im Waffengesetz auch keine Hinweise auf Energie und Haltevorrichtungen.
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Shao-Kahn bedankt:
|
|
31.08.17, 06:05
|
#13
|
@@@@@@@@@@
Registriert seit: Oct 2010
Ort: ab 420
Beiträge: 967
Bedankt: 2.194
|
Hat das den jemand behauptet Shao-Kahn?
|
|
|
31.08.17, 18:25
|
#14
|
Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.209
Bedankt: 3.944
|
Zitat:
die Hamburg komplett verwüstet hat?
|
Was?
Hamburg gibts nicht mehr???
Oje oje, die vielen Flüchtlinge. Wo sollen die jetzt bloss alle hin.
__________________
"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
|
|
|
01.09.17, 05:52
|
#15
|
Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.252
Bedankt: 5.467
|
Zitat:
Zitat von nolte
Was?
Hamburg gibts nicht mehr???[...]
|
Nope...
... ist jetzt bei Bielefeld
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:14 Uhr.
().
|