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[Brisant] Urteil im ersten G20-Prozess Haftstrafe nach Flaschenwürfen auf Polizei

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Ungelesen 28.08.17, 18:23   #1
Avantasia
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Standard Urteil im ersten G20-Prozess Haftstrafe nach Flaschenwürfen auf Polizei

Zitat:
Es ist das erste Urteil im Zusammenhang mit den Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg - und es fiel hart aus. Der Richter verurteilte einen 21-Jährigen zu mehr als zweieinhalb Jahren Haft. Er ging damit deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.


Im ersten Prozess rund um die G20-Krawalle hat das Amtsgericht Hamburg einen 21-Jährigen zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Der Niederländer wurde des schweren Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung, des besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands schuldig gesprochen.

Zuschauer im Saal reagieren geschockt

Nach Überzeugung des Richters hatte er am späten Abend des 6. Juli bei Krawallen im Hamburger Schanzenviertel zwei Flaschen auf einen Polizeibeamten geworfen. Seiner Festnahme hatte er sich widersetzt, indem er eine sogenannte Embryonalhaltung annahm und seine Muskeln anspannte.

Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, die Verteidigerin Freispruch. Die rund 40 Zuschauer reagierten geschockt auf das Urteil. Es war der erste Prozess im Zusammenhang mit den G20-Krawallen Anfang Juli in Hamburg.
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Zitat:
Knapp zwei Monate nach den Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg hat am Montag der erste Prozess gegen einen mutmaßlichen Gewalttäter stattgefunden. Ein 21-jähriger Niederländer wurde dabei vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerem Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 6. Juli nach dem Ende der Demonstration "Welcome to Hell" zwei Flaschen auf Polizisten geworfen zu haben. Außerdem hatte er sich gegen seine Festnahme gewehrt, indem er eine sogenannte Embryonalhaltung annahm und seine Muskeln anspannte.

Beifall von Unterstützern wandelt sich in Schock beim Urteil

Zu Prozessbeginn war der 21-Jährige in Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden. Von den Zuschauern war er mit Beifall begrüßt worden, wie NDR 90,3 berichtete. Viele Angehörige und Freunde des Angeklagten waren anwesend. Der 21-Jährige, der seit dem 7. Juli in Untersuchungshaft sitzt, äußerte sich in dem Prozess nicht. Das Urteil löste im Gerichtssaal einen Schock aus, so Prozessbeobachter. Die Entscheidung des Hamburger Amtsgerichts lag noch über dem Strafmaß, dass die Anklage gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und neun Monate verlangt. Zu Prozessbeginn gingen Prozessbeobachter von höchstens zwei Jahren Haft aus, da der Mann nur vor einem Einzelrichter angeklagt wurde. Es habe in der Vergangenheit viele milde Urteile für Gewalttäter gegeben, die Polizisten angegriffen hatten, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Polizisten seien aber kein Freiwild für erlebnisorientierte Gewalttäter. Mit dem Straßmaß von über zwei Jahren ist auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht vorgesehen.

Angegriffener Polizist sagt vor Gericht aus

Der Polizist aus Berlin, der von den Flaschen am Bein und am Kopf getroffen wurde, sagte als Zeuge vor Gericht, er habe einen Schlag gegen seinen Helm gespürt. Er sei aber nicht verletzt worden. Trotz des kurzen Schmerzes habe er loslaufen und den mutmaßlichen Werfer festnehmen können, erklärte der Bereitschaftspolizist. Der Niederländer habe sich dagegen gewehrt, in dem er sich in "Embryonalstellung" gebracht und alle Muskeln angespannt habe.

Weiteres Verfahren gegen 24-jährigen Polen

Bereits am Dienstag startet das nächste Verfahren im Zusammenhang mit den Krawallen beim G20-Gipfel. Ein 24-Jähriger aus Polen wird beschuldigt, am 8. Juli auf dem Weg zur Demo "G20 not welcome: Grenzenlose Solidarität statt G20" gegen das Bewaffnungsverbot verstoßen zu haben. Er soll in seinem Rucksack sechs Feuerwerkskörper, ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät, eine Taucherbrille und zwei als Zwillengeschosse geeignete Glasmurmeln gehabt haben. Der 24-Jährige sitzt seit dem 9. Juli in Untersuchungshaft.

In einem dritten Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 19-Jährigen wegen Landfriedensbruch, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben. Hier steht aber noch kein Prozesstermin fest.

Mehr als 100 Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt 109 Ermittlungsverfahren gegen namentlich Bekannte und weitere 64 gegen Unbekannt eingeleitet. Die Vorwürfe lauten unter anderem Landfriedensbruch, aber auch Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. In schweren Fällen drohen den Beschuldigten bis zu zehn Jahre Haft. Es könnten weitere Verfahren hinzukommen, da noch immer ermittelt wird. Bisher wurden insgesamt 186 mutmaßliche Straftäter im Zusammenhang mit dem Gipfel festgenommen, 51 Haftbefehle wurden erlassen und 32 Beschuldigte sitzen noch in Untersuchungshaft.

Außerdem laufen derzeit 18 Verfahren gegen Polizisten.

Auch hier könnte die Zahl der Fälle steigen, da die Polizei noch interne Ermittlungen führt.

G20-Sonderausschuss konstituiert sich Ende der Woche

Der Gipfel der wichtigsten Industrie und Schwellenländer am 7. und 8. Juli war von schweren Ausschreitungen überschattet worden. nicht nur vor Gericht, sondern auch auf der politischen Ebene sollen diese Geschehnissen nun aufgearbeitet werden. SPD, CDU, Grüne und FDP einigten sich auf einen G20-Sonderausschuss. Die konstituierende Sitzung ist für den 31. August geplant. Der Ausschuss soll vermutlich bis Sommer 2018 alle zwei bis drei Wochen zusammentreten. Zunächst soll es um die Vorbereitungen auf den G20-Gipfel gehen, dann um die Gipfeltage selbst und zuletzt um die Konsequenzen.
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pauli8
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Laut SHZ.de fand der Richter noch deutlichere und ergänzende Worte:

Zitat:
...„Polizisten sind kein Freiwild der Spaßgesellschaft oder von erlebnisorientierten Jugendlichen“, stellte Krieten klar. Er verwies darauf, dass der Bundestag pünktlich zum G20-Treffen die Gesetze zum Schutz von Polizeibeamten und anderen Hilfskräften verschärft habe - und ließ keinen Zweifel daran, dass er mit der Absicht des Gesetzgebers einer größeren Abschreckungswirkung voll übereinstimmt.

Der Amtsrichter bissig-ironisch: „Muss ein Polizeibeamter einen Flaschenwurf auf sich zulassen, weil er ja ein Bullenschwein ist?“ Krieten trat dem Eindruck entgegen, er folge den „törichten Forderungen“ einiger Politiker nach besonders strenger Bestrafung von Krawallmachern. „Hier geht es allein um die Bewertung des tatsächlichen Geschehens.“
– Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ©2017
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Ungelesen 28.08.17, 20:26   #3
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Für einen Flaschenwurf, auf einen voll gepanzerten Polizisten, über 30 Monate Haft. Das ist abstrus. War doch in Deutschland oder war das doch in Russland?
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Nachtrag: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

G-20 aufgearbeitet von Kay Sokolowsky. Wer Zeit hat und kritisch ist, der darf den Spoiler aufmachen.
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Thorasan
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Naja gut, war zu erwarten. Momentan läuft Politik und Justiz gegen Links, damit kan man Wahlkampf machen und "Stärke zeigen". Wahrscheinlich war der Richter auch dort wohnhaft und hat selbst was abbekommen. Von Unbefangenheit kann man so oder so nicht sprechen.
Die Strafe ist absolut lachhaft. Und zeigt mal wieder, wie verdreht unser Rechtssystem mittlerweile ist. Ohne jeden Sinn wird hier jemand jahrelang weggesteckt. Andere bekommen für das selbe Vergehen, ja teilweise für weitaus schlimmere Dinge, nichtmal ne Haftstrafe. Und nein, das war hier nicht "besonders schlimm" und nein, es muss auch nicht abschreckend sein. Es sollte in erster Linie fair sein, einen Bezug zur Tat haben und ihm die Chance bieten, sein Leben zu ändern.

Ich hoffe, denke und gehe davon aus, dass das Urteil einkassiert wird. Ansonsten ein echtes Armutszeugnis der Justiz.
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pauli8
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@ nachtmasse und Thorasan:

Bitte ihr Zwei mir jetzt nicht böse sein, wenn ich meine Auslegung bringe.

Man muss da nicht lange herumreden. Der entscheidende Satz des Richters ist doch:
Zitat:
„Hier geht es allein um die Bewertung des tatsächlichen Geschehens.“
Das tatsächliche Geschehen ist das Werfen mit der Flasche mit der Folge einer Verletzung (Gefährliche Körperverletzung), der Widerstand und der schwere Landfriedensbruch. Der Strafrahmen geht dafür nach der Änderung sehr viel weiter. Allein bei der gef. KV beträgt er bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

Es war eine Situation in der niemand von der begleitenden Polizei bedroht wurde. In dieser Situation wirft er die Flasche und leistet dann bei seiner Festnahme den Widerstand.

Bei der Strafzumessung kommt dann als letzter Punkt hinzu, die ganz persönliche Schuld des jetzt Verurteilten. Woher weiß man, wie er bisher in Erscheinung getreten ist oder was auch sonst immer dafür spricht, auch ohne bisher für etwas verurteilt worden zu sein. Diese Kenntnisse hat ein Richter und wird es schon berücksichtigt haben.

Durch die Feststellung des tatsächlichen augenblicklichen Geschehens werden alle anderen, auch die berechtigten aufgeführten Beweggründe gegen G 20 zu sein, irrelevant. Daran ändert auch nicht ein Fehlverhalten einer Einsatzleitung.

Kay Sokolowsky übt allgemeine Kritik an allen möglichen Sachen. Auch das hat mit dem tatsächlichen Geschehen der Tat nichts zu tun und ist keine Rechtfertigung.

Zum Panorama Link:
Der Fabio sitzt in Untersuchungshaft. Bei dieser Entscheidung gelten nicht die Maßstäbe einer Hauptverhandlung. Es genügt der dringende Tatverdacht. Der "Rechtswissenschaftler" oder Juraprofessor (so Panorama) Prof. Karpen sagt doch selber, es muss die persönliche Schuld festgestellt werden. Das wird man dann in der Hauptverhandlung schon tun müssen. Bei der Haftprüfung ist diese schwierige Frage nicht zu klären.

Erst in der Hauptverhandlung kann dann zur Beurteilung des Vorganges das Ansehen des Fabio-Videos nötig werden, wenn es überhaupt aussagekräftig ist und auch Fabio zeigt, aber nicht schon beim Haftrichter...und auch nicht bei der Prüfung einer Haftbeschwerde. Panorama zeigt leider nur allgemeine Bilder im Film und der Jura-Professor sieht auch nur diese. Daraufhin vermutet er...mit kööönnten ?...Gibt es überhaupt ein Fabio-Video ????

Und das die Mutter ihren Sohn so sieht, ist doch wohl jedem klar.

Auch beim Fan vom VfL Osnabrück musste der Einzelfall der Tathandlung und die ganz persönliche Schuld geprüft werden. Es war 2014...da waren die Tatbestände und der Strafrahmen noch anders.
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Ungelesen 29.08.17, 12:45   #6
nachtmasse
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Zitat:
Zitat von pauli8 Beitrag anzeigen
Das tatsächliche Geschehen ist das Werfen mit der Flasche mit der Folge einer Verletzung (Gefährliche Körperverletzung), der Widerstand und der schwere Landfriedensbruch.
Der Widerstand bestand in Form der "Embryonalstellung" und diese nimmt man auch ein um sich gegen Schläge, z.B. von Schlagstöcken, zu schützen. Meiner Meinung nach hat der Richter nicht unabhängig, sondern im Gehorsam ob des politischen Willen geurteilt. Ein politisch gewolltes Exempel statuiert.

Zitat:
Prof. Karpen sagt doch selber, es muss die persönliche Schuld festgestellt werden. Das wird man dann in der Hauptverhandlung schon tun müssen.
Der sagt aber auch, dass die Richter dieses Video sich hätten schon längst anschauen können, weil es ja auch vorlag. Die von den Behörden propagierten bürgerkriegsähnlichen Zustände geben das Video nicht her. Warum das Gericht das Video nicht angeschaut habe, wollte das Gericht nicht sagen, aber ich kann mir schon denken warum, damit man volle Härte, wie von der Politik gefordert, zeigen kann.
Das Video, vom angeblichen Bürgerkrieg und schweren Landfriedensbruch, gibt es hier in voller Länge. Dieses anzuschauen verweigert das Gericht im Vorfeld. Warum wohl!? Damit man diese Schwerverbrecher erst mal in Gewahrsam behalten kann und wenn ich mir dann die Videos hier anschaue dann ist das gerade zu lächerlich. Da müsste ja jede zweite Kundgebung in Deutschland komplett verhaftet werden.
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Man beachte das Kriegsgebrüll der Beamten am Anfang des Videos.

Zitat:
Es war 2014...da waren die Tatbestände und der Strafrahmen noch anders.
Recht hast du.
Rechtzeitig vorm G-20 wurde das ja noch geändert.
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Ungelesen 29.08.17, 15:42   #7
Caplan
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Im uebrigen darf man auch eins nicht ausser acht lassen:
auch wenn in den letzten ~ 25 Jahren im umgekehrten Sinne, teils butterweiche Urteile gesprochen wurden, um allen eine Chance auf Rekultivierung/zivilisierung zu bieten, so wurden diese Urteile auch von belaechelt bishin zu angeprangert.

Letztendlich wurden diverse Vergehen schon salonfaehig daraus gemacht und Hemmschwellen deutlich gesenkt. Die Praxis bietet ja Beispiele zu Haufe an.
Es wird im Prinzip geltendes Recht und Gesetz einfach wieder im vorangegangenen Sinne ausgeuebt. Dazu gab es keine Neuerfindungen von Strafrahmen. Letztendlich hat doch ein Jeder die Wahl, wo die Reise hingehen kann.
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Ungelesen 29.08.17, 13:47   #8
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Harte Strafe - ev. zu hart nach der Verhältnismäßigkeit.

Also entweder man müsste die Strafe für andere Vergehen nach oben korrigieren, oder die 2,5 Jahre nach unten.
So ist es auf jedem Fall ungerecht, aber da er ja wusste, dass man dafür eine Strafe bekommen kann, eigentlich OK.
Jeder der Anderen schadet sollte seine Strafe bekommen und wenn es nicht anders geht auch mit drastischem Maß gemessen.
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Ungelesen 29.08.17, 15:24   #9
pauli8
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Ist doch alles gut Leute.

Ich habe meine Argumente aus jahrelanger Praxis auch mit Überprüfungen von Haftbeschwerden eines OLG und ihr habt eure Argumente.

Da bringt es hier doch nichts weiter zu diskutieren.

Ich wollte beim Thema, also beim 1. Urteil bleiben. Bei den weiteren zu erwartenden Urteilen sprechen wir vielleicht dann weiter ?

Jedes Urteil wird an dem Einzelfall des Ablaufes der Tat gefällt und nicht wie das vorherige ausgefallen ist.

Die Sorge dass alles gelenkt und gesteuert ist oder nur manchmal vorkommt will ich euch nicht nehmen. Nicht mal mir selber...in Ausnahmefällen.

Peace

Noch eine kleine Auflockerung gefällig:

Das Kriegsgebrüll der Uniformierten erinnerte mich an Braveheart mit Mel Gibson...oder etwa nicht ?
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Hier mal ein kleines Fallbeispiel:

"Am 29. Oktober 1983 verursachte Wiesheu auf der Autobahn München-Nürnberg mit seinem Wagen unter Alkoholeinfluss (1,99 Promille[8]) einen Verkehrsunfall, bei dem ein anderer Verkehrsteilnehmer in seinem Auto getötet und dessen Begleiter schwer verletzt wurde.[4] Nachdem der Bayerische Landtag daraufhin Wiesheus Immunität aufgehoben hatte, wurde er wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt und in erster Instanz vom Amtsgericht München im Oktober 1984 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Wiesheu legte gegen dieses Urteil Berufung ein und einigte sich mit der Schwester des zu Tode gekommenen Unfallopfers in einem außergerichtlichen Vergleich auf die Zahlung von 27.000 DM Entschädigung und 5.000 DM Anwaltskosten. Die Schwester zog daraufhin ihre Nebenklage zurück.[9]

In zweiter Instanz verurteilte ihn das Landgericht München I 1985 rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs zu 12 Monaten Bewährungsstrafe sowie zu einer Geldstrafe von 20.000 DM. Das Urteil löste zum Teil heftige öffentliche Reaktionen aus und wurde als zu milde kritisiert.[8]

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Vor dem Gesetz sind alle gleich - nur manche sind gleicher!
Uwe Farz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.08.17, 12:45   #11
Melvin van Horne
Chuck Norris sein Vater
 
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Moin,

in einer Fernsehreportage habe ich mal den Satz gehört "Ein Richter hat dann gut geurteilt, wenn beide Seiten ein bisschen unzufrieden mit dem Urteil sind."

Dieses Urteil könnte so eins sein. Wobei ich ehrlich sagen muss, das ich die Strafe die hier verhängt wurde als "am oberen Rand" empfinde. Nicht so sehr, weil ich meine ein Flaschenwurf auf einen Polizisten sei das nicht wert. Ich frage mich nur, wie weit ist das ein rein juristisches Urteil? Wieviel vom Strafmass sind ein Tribut an die Erwartungen der Öffentlichkeit und der Politik an den Richter? Alles Dinge von denen ein Richter eigentlich unbeeindruckt sein sollte. Ob er es in diesem Fall war werden wir nie wirklich erfahren.

Freuen sollte dieses Urteil wohl alle Demonstranten. Auch wenn viele das sicher anders sehen. Vielleicht sorgt es ein bisschen dafür, dass man in Zukunft seinen Protest äussern kann ohne mit Randalierern und Chaoten in einen Topf geworfen zu werden.
Was ist denn von den richtigen und wichtigen Protesten gegen G20 in Erinnerung geblieben? Fast nichts. Wenn heute von G20 die Rede ist geht es doch nur um eine Handvoll Randalierer. Von den tausenden Protestierenden und ihrem Anliegen spricht kaum einer.
__________________
Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
Melvin van Horne ist offline   Mit Zitat antworten
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