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[Internet] Vermeintliche Ende von Internettauschbörsen

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Ungelesen 10.08.17, 13:52   #1
Hamburger_SV
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Standard Vermeintliche Ende von Internettauschbörsen

Zitat:
Schluss mit lustig

Der Kampf gegen RAUBKOPIEN gestaltete sich bislang schwierig. Zwei Urteile könnten jetzt DAS ENDE DER INTERNET-TAUSCHBÖRSEN einläuten.

Sie heißen „The Pirate Bay", „Gully", „eBook-Hell" oder „Serienjunkies.org": Plattfor-men für den Tausch von Filmen, Musik, Garnes, Software und eBooks gibt's wie Sand am Meer. Und alle haben etwas gemeinsam: Fast alle der dort gelisteten Inhalte sind illegal. Die Anbieter besitzen nicht die Rechte, um zum Beispiel einen aktuellen Kino-Blockbuster oder ein Top-Album zum Download anzubieten - es handelt sich schlichtweg um Raubkopien.

Tauschbörsen: Wir sind unschuldig!
Die Industrie versucht seit Jahren, juristisch gegen solche Tauschbörsen vorzugehen. Doch das ist schwierig. Denn die Betreiber geben an, dass sie selbst gar keine illegalen Downloads anbieten, sondern lediglich ein Online-Forum zur Verfügung stellen. Dort könnten die Nutzer dann zum Beispiel über aktuelle Filme und Popstars diskutieren. Dass einige Fans „nebenbei" auch Links zum Download von illegalem Material anbieten, dafür könne man als Betreiber ja nichts. Die Argumentation ist insofern stimmig, da sich auf den Servern der Tauschbörsen selbst tatsächlich keine illegalen Downloads befinden. Die bekommen Besucher der Plattformen vielmehr über sogenannte Filehoster wie Uploaded, Share-On-line oder Nitroflare, auf die die Download-Links verweisen. Auch die führen dieselbe Argumentation ins Feld: Man könne als Filehoster nicht kontrollieren, ob es sich etwa bei einer Datei namens „Sommerur-laub2017.mkv" um ein privates Urlaubsvideo handelt oder ob sich dahinter ein aktueller Kino-Hit aus Hollywood verbirgt.

EuGH spricht Klartext
Jetzt aber wird die Luft für Raubkopierer und Tauschbörsen dünn: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Rechteinhabern im Kampf gegen Online-Tauschbörsen den Rücken gestärkt. Konkret ging es um einen Rechtsstreit in den Niederlanden: Eine Stiftung zur Wahrung von Urheberrechten kämpft dort unter anderem gegen die Tauschbörse Pirate Bay - klagte aber nicht gegen die Betreiber der Plattform, sondern verlangte von niederländischen Internet-Providern, den Zugang zu Pinte Bay zu sperren.

Plattformen für Inhalte verantwortlich
Der Oberste Gerichtshof der Niederlande gab den Fall an den EuGH zur Entscheidung weiter - und der fällte jetzt ein wegweisendes Urteil: Wenn Plattformen wissentlich und ohne Einverständnis der Rechteinhaber den Austausch von Filmen und Musik ermöglichten, könne juristisch gegen sie vorgegangen werden, entschieden die höchsten Richter der EU. Das sei auch der Fall, wenn es nicht die Plattform selbst, sondern die Plattformnutzer seien, die den Zugriff auf geschützte Medien ermöglichten. Denn die Verantwortlichen hinter der Plattform wüssten ja sehr wohl von den illegalen Inhalten. Statt den Tausch geschützter Inhalte zu stoppen, würden die Pirate-Bay-Betreiber die Nutzer sogar dazu ermuntern. Zudem werde die Plattform mit Gewinnabsicht betrieben und werfe beträchtliche Werbeeinnahmen ab. Mit anderen Worten: Die klassische Argumentation von Anbietern wie Pirate Bay, Gully & Co. zieht in Zukunft nicht mehr Doch nicht nur die Behauptung, eine simple Online-Plattform bereitzustellen, bewahrte die Anbieter bislang vor juristischem Ärger. Ihre zum Teil sehr verschachtelte Infrastruktur macht es sehr schwer, an die Hintermänner solcher Tauschbörsen zu gelangen.

Provider in der Pflicht
Diesen Aufwand müssen die Inhaber der Urheberrechte in Zukunft aber womöglich gar nicht mehr betreiben. Experten gehen nämlich davon aus, dass die Internet-Provider in den Niederlanden, gegen die geklagt wurde,schon bald den Zugang zu Pirate Bay sperren werden. Zudem dürfte das EuGH-Urteil weitere Verfahren nach sich ziehen, in deren Verlauf es dann auch anderen Tauschbörsen an den Kragen geht. Juristen sehen in dem Beschluss des EuGH nämlich eine Art Grundsatzurteil, das sich so auch auf andere Plattformen und Provider innerhalb der EU auswirkt.

Klagewelle in Deutschland?
Das Muster von Verfahren gegen Provider statt gegen Filesharing-Anbieter könnte natürlich auch in Deutschland Schule machen. Hier könnten Gerichte dann etwa die Telekom, Kabel Deutschland oder Vodafone zur Sperrung der Zugänge zu Tauschbörsen verdonnern. Die Industrie hofft, die Tauschbörsen auf diesem Weg mehr oder weniger auszutrocknen, bis sich deren Betrieb nicht mehr lohnt und die Betreiber am Ende aufgehen.


EuCH-Urteil: Pro und Contra
Die deutsche Musikbranche begrüßte das EU-Urteil als lange überfällig. Es handele sich um eine richtungsweisende Klarstel-lung, die die zukünftige Rechts-durchsetzung gegenüber Plattfor-men auf eine neue Grundlage stel-len wende. nternetaktivisten vom Chaos Computer Club (CCC) sehen das Ganze dagegen kritisch. Es bestehe die Gefahr. dass andere
Seiten mit legalen Inhalten mitgeblockt würden, warnte CCC-Sprecher Falk Garbsch. Aus seiner Sicht greifen Nutzer auf Pirate Bay und ähnliche Netzwerke zurück, weil es nicht in jedem Land Zugänge zu den legalen Angeboten gebe. Er verwies auch darauf, dass es technisch einfach sei, die Sperren zu umgehen

BGH stärkt Urheberrechte
Unterstutzung erhalten die Wahrer des Urheberrechts parallel aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) macht es geschädigten Firmen in Zukunft leichter, illegale Uploads von Filmen. Musik oder Spielen in Internet-Tauschbörsen aufzuklären. Um für eine Abmahnung oder Schadenersatz-Klage herauszufinden, wer dahintersteckt, brauchen sie vom Internet-Anbieter die Nutzerdaten. Die Herausgabe muss ein Richter genehmigen.

Streit um richterliche Genehmigung
In einem Fall. der jetzt entschieden wurde, lag eine solche Genehmigung aber nur für die Anfrage heim Netzbetreiber vor, hier bei der Deutschen Telekom. Die Telekom ermittelte anhand der IP-Adresse, dass es sich nicht um einen Telekom-Kunden handelte, sondern um einen Kunden von 1&1. Dieser Prowider betreibt kein eigenes Netz. sondern nutzt für seine Angebote das Netz der Telekom. Die Telekom reichte die Anfrage also an l&1 weiter. Das Unternehmen gab ohne weitere Genehmigung eines Richters Namen und Anschrift heraus. Umstritten war deshalb, ob die Daten vor Gericht überhaupt verwendet werden dürfen, da nur eine richterliche Genehmigung für die Telekom vorlag. Die Frau, die über die Tauschbörse ein Computerspiel zur Verfügung gestellt haben soll, war in den Vorinstanzen ungestraft davongekommen.

Ahndung in Zukunft einfacher
Nun muss ihr Fall neu verhandelt werden - der BGH stellt klar Eine richterliche Genehmigung reicht für beide Abfragen, in diesem Fall bei der Telekom als Netzbetreiber und bei 1&l als Provider. Hätte der Senat anders geurteilt. könnten davon andere abgemahnte Interner-Nutzer profitieren - also Kunden, die ihren Vertrag ebenfalls nicht direkt mit dem Netzbetreiber abgeschlossen haben und deren Daten nur mit einer einzigen richterlichen Genehmigung in Erfahrung gebracht wurden. Doch nun wird es künftig für die Firmen leichter, Rechteverstöße zu ahnden.
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Wie seht ihr das ganze? Ich finde es schon krass, dass für einige Gerichte bei simplen Urheberrechtsverletzungen solche Maßnahmen auch nur in Erwägung gezogen werden. Mal davon abgesehen, dass solche Zugangssperren von Providern leicht zu umgehen sind & somit das Problem nicht lösen...
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Ungelesen 11.08.17, 16:03   #2
MotherFocker
AZOR AHAI
 
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Das EuGH ist ja gewissermassen in Zugzwang. Schliesslich kann und darf es sich als oberste Rechtsinstanz nicht tatenlos verhalten.

Der Kampf gegen Tauschbörsen und Co geht ja schon lange. Dieses Urteil kommt dem Ziel der Eindämmung etwas näher. Zum Leidewesen der Upper und Leecher natürlich.

Jedoch kann die EU grad mal nichts machen, wenn die Server der jeweiligen Plattform, wie unser myGully, eben nicht auf EU-Boden ihren Sitz haben. Digital wie physikalisch.

Wer sperrt denn bitteschön die website mit Sitz auf den Antillen/etc. Da müsste schon in Frankfurt (grösster Internetknoten) jemand den Antillen den Saft abdrehen. Ob dies doch noch so einfach möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
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Ungelesen 11.08.17, 22:56   #3
Dino99
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Wer sperrt denn bitteschön die website mit Sitz auf den Antillen/etc. Da müsste schon in Frankfurt (grösster Internetknoten) jemand den Antillen den Saft abdrehen. Ob dies doch noch so einfach möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Und falls es so wäre, da wird einfach mal der Ort gewechselt und alles ist vorerst wieder "paletti". Könnte man auch letztlich alles als Hexenjagt bezeichnen.
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Ungelesen 13.08.17, 03:51   #4
Luzifon
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Wer sperrt denn bitteschön die website mit Sitz auf den Antillen/etc. Da müsste schon in Frankfurt (grösster Internetknoten) jemand den Antillen den Saft abdrehen. Ob dies doch noch so einfach möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Mhh, also entweder Artikel nicht gelesen oder nicht verstanden. Es geht nicht darum das die Domain vom DNR sperren zu lassen oder die Server direkt und schon gar nicht am IXP herumzubasteln. Das ist wie du ja selbst festgestellt hast für die EU unter gewissen Umständen gar nicht möglich.

Muss man ja auch gar nicht da du dich nicht direkt über DECIX verbindest sondern über deinen Provider. Dafür wurde nun ein erster Grundstein gelegt dass man die Provider evtl. dazu zwingen kann bestimmte Websites zu sperren, was für diese auch kein Aufwand ist.

Nur wie Hamburger schon sagte, auch Provider sperren kann man umgehen. Macht die Hürde ledliglich ein klein wenig höher
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Freiheit muss mehr sein als freier Geldfluß, Freiheit muss mehr sein als freier Handel mit Waren und Dienstleistungen
Die Welt wird frei sein wenn wir Redefreiheit in jedem Land haben, Die Welt wird frei sein wenn es Religionsfreiheit für jeden gibt
Die Welt wird frei sein wenn wir endlich die rostigen Ketten der Tyrannei abschütteln ob sie nun in der verkleidung einer faschistischen Diktatur daher kommt oder durch das erdrückende Joch des Islam.
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