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Ausweispflicht seit Juli 2017 Prepaid-Karten: So funktioniert der Kauf ab sofort

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Ungelesen 01.07.17, 22:12   #1
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Standard Ausweispflicht seit Juli 2017 Prepaid-Karten: So funktioniert der Kauf ab sofort

Zitat:
Terrorgefahr! Der Gesetzgeber verschärft die Abgabe-Richtlinien zur Prepaid-SIM: Ab sofort müssen alle Kunden ihre Identität per Ausweiskontrolle bestätigen.


Was beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags bereits Realität ist, gilt nun auch für Prepaid-Karten. Wer ab sofort eine SIM-Karte auf Guthabenbasis kauft, muss sich beim Kauf identifizieren. Die bisherigen Pflichtangaben wie Adresse, Geburtsdatum und natürlich Nach- sowie Vorname reichen nicht mehr. Damit der Besitzer eindeutig identifiziert ist, müssen Sie beim Kauf einer Prepaid-SIM per Personalausweis, Video-Ident oder Post-Ident Ihre Identität nachweisen. Das hält der Gesetzgeber im Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes fest.

Hosen runter! Wer ab 1. Juli 2017 eine SIM-Karte auf Guthabenbasis kauft, muss sich beim Kauf identifizieren.
Was beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags bereits Realität ist, gilt nun auch für Prepaid-Karten. Wer ab sofort eine SIM-Karte auf Guthabenbasis kauft, muss sich beim Kauf identifizieren. Die bisherigen Pflichtangaben wie Adresse, Geburtsdatum und natürlich Nach- sowie Vorname reichen nicht mehr. Damit der Besitzer eindeutig identifiziert ist, müssen Sie beim Kauf einer Prepaid-SIM per Personalausweis, Video-Ident oder Post-Ident Ihre Identität nachweisen. Das hält der Gesetzgeber im Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes fest.

COMPUTER BILD fragte bei den Providern nach, wie sie das neue Gesetz zur Abgabe von Prepaid-Karten umsetzen: Die Mobilfunkbetreiber setzen in ihren Shops auf eine Ausweiskontrolle beim Kauf. Entscheidet sich ein Kunde zum Online-Kauf oder etwa in einem Supermarkt, ist der Video-Ident-Chat eine häufig angebotene Lösung: Per Smartphone oder Computer verbindet sich der Kunde mit einem Mitarbeiter eines Dienstleisters per Video-Anruf, dann erfolgt die Ausweiskontrolle per Abgleich der angegebenen Daten. Wer den Video-Ident-Chat nicht nutzen möchte, kann die Angelegenheit meist auch via Post-Ident-Verfahren regeln: Ein Postler prüft in einer Filiale die Identität per Ausweiskontrolle.

Mehr Sicherheit durch Prepaid-Ausweispflicht?
Grund für die Änderung ist einmal mehr die allgegenwärtige Terrorgefahr. So nutzen potenzielle Attentäter häufig mit falschen Angaben registrierte SIM-Karten zur Kommunikation. Der Datenabgleich und die Identifikation waren zwar bereits gesetzlich festgehalten, erfolgten aber nur sporadisch. Es dürften also einige Prepaid-Karten mit falschen Angaben im Umlauf sein – eine nachträgliche Prüfung erfolgt nicht. Ob also die Gesetzesänderung tatsächlich mehr Sicherheit bringt, ist fraglich. Und: Womöglich entsteht ein großer Schwarzmarkt für Karten, die unter falschen Angaben vor diesem Datum erworben wurden.
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L00KER (02.07.17)
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