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		|  17.05.17, 14:13 | #1 |  
	| Legende 
				 
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				 Neues Gesetz geplant: Staatstrojaner im Masseneinsatz? 
 
			
			
	Zitat: 
	
		| Mit sogenannten Staatstrojanern können Ermittler Handys und PCs von Verdächtigen ausspionieren. Bislang nur in seltenen Fällen, bei Terrorgefahr etwa. Doch aus dieser Seltenheit könnte offenbar bald die Regel werden. 
 Das Handy oder den Computer ausspähen, um Straftaten zu verhindern - seit Jahren greift das Bundeskriminalamt (BKA) dafür auf sogenannte Staatstrojaner zurück. Bislang durften die Ermittler die Software aber nur unter strengen Einschränkungen nutzen - etwa wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht oder ein terroristischer Anschlag droht.
 
 Wird das Hacken Alltagsroutine?
 
 Doch nun sollen die Trojaner wesentlich öfter zum Einsatz kommen, auch im Kampf der Polizei gegen die Alltagskriminalität. Ein entsprechender Gesetzentwurf könnte noch in dieser Woche von der Bundesregierung verabschiedet werden, wie netzpolitik.org berichtet. Demnach soll der Einsatz der Programme auf insgesamt 38 Straftatbestände ausgeweitet werden. Besteht ein konkreter Verdacht, darf die Bundespolizei das Handy oder Tablet hacken.
 
 Verschlüsselungen besser knacken
 
 Auch bisher durfte die Polizei die Geräte in Fällen von Alltagskriminalität "ausspionieren" - etwa bei Drogendelikten -, aber nur durch eine "herkömmliche" Telekommunikationsüberwachung. Der Telefon- oder Internetanbieter lieferte die Daten des Verdächtigen an die Ermittler.
 
 Das Problem: Da immer mehr Dienste - auch Kommunikationsdienste wie etwa WhatsApp - Möglichkeiten anbieten, die eigene Nachrichten zu verschlüsseln, waren dieser Form der Überwachung Grenzen gesetzt. Die Polizei bezeichnet das Phänomen als "Going Dark". Der Staatstrojaner soll Verschlüsselungen wesentlich umfangreicher knacken und so die gesamte Kommunikation ausspähen können.
 
 Folgt auf das Gesetz der Rechtsstreit?
 
 Der Einsatz von Staatstrojanern ist seit Jahren umstritten. Datenschützer sehen darin einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2016 per Urteil unterstrichen, dass das Ausspähen durch Trojaner nur gestattet ist, wenn ein ausreichender Verdacht vorliegt - bei Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen.
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		|  18.05.17, 07:36 | #2 |  
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Der Frosch wird langsam gekocht. Auf dem besten Weg in die totale Überwachung.
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