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[Recht & Politik] Neu ab März 17: Neues für Reisende, Patienten, Kreative und Mofas

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Ungelesen 03.03.17, 10:29   #1
TinyTimm
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Standard Neu ab März 17: Neues für Reisende, Patienten, Kreative und Mofas

Zitat:
Ein neuer Reisepass kommt. Schwerkranke erhalten Cannabis auf Rezept. Die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln und die Rechte der Urheber werden reformiert. Mofas bekommen neue Kennzeichen. Und DVB-T2HD beginnt.

Kleiner, flexibler und sicherer: Der neue Reisepass

Ab 1. März gibt es einen neuen Reisepass. Er ist kleiner als der alte und dank des neuen Einbands nicht mehr starr, sondern flexibel.
Vor allem aber verfügt er über neue Sicherheitsmerkmale, die ihn fälschungssicher machen sollen. So besteht etwa die Passkarte jetzt nicht mehr aus laminiertem Sicherheitspapier, sondern aus Kunststoff, und sie enthält ein kleines Sichtfenster, hinter dem sich persönliche Informationen befinden. Durch die Passkarte verläuft ein Sicherheitsfaden, der die Dokumentnummer sowie den Namen des Passinhabers enthält. Das Passbild wiederholt sich auf der Karte als Hologramm. Die Innenseiten des Passes bestehen aus Sicherheitspapier, das Halbton-Wasserzeichen und weitere Sicherheitsmerkmale enthält.

Der neue Reisepass ist zehn Jahre gültig und kostet mit 60 Euro einen Euro mehr als der bisherige. Für Personen unter 24 bleibt es bei einer Gebühr von 37,50 Euro und einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Alte Reisepässe müssen aber nicht umgetauscht werden, sondern können noch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit benutzt werden. Wer eine Reise plant, sollte aber darauf achten, dass einige Länder bei der Einreise eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten verlangen.

Kassenleistung für Schwerkranke: Cannabis auf Rezept

Ärzte dürfen Schwerkranken Cannabis verschreiben, wenn die Patienten etwa unter chronischen Schmerzen oder Übelkeit leiden. Die Behandlung wird dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke wird von einer Studie begleitet, mit der weitere Erkenntnisse über den Einsatz des Mittels gewonnen werden sollen. Eine staatliche Cannabis-Agentur soll den Anbau und den Vertrieb kontrollieren und koordinieren. Der Eigenanbau bleibt aber weiterhin verboten.

Qualität statt billig: Neues Gesetz verbessert Versorgung von Patienten

Im März treten große Teile des neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) in Kraft. Es soll unter anderem die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln wie etwa Kompressionsstrümpfen, Schuheinlagen, Prothesen, Orthesen, Inkontinenzeinlagen, Rollstühlen, Hörgeräten und in bestimmten Fällen auch Brillen sicherstellen. So sollen zum Beispiel Krankenkassen bei der Wahl der Hilfsmittel nicht allein auf den Preis, sondern auch stärker auf die Qualität achten. Dahinter steht insbesondere die Kritik, dass Patienten oft zu Zuzahlungen gezwungen waren, weil zuzahlungsfreie Hilfen nicht über eine hinreichende Qualität verfügten. In Zuge des HHVG wird außerdem die Stellung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen oder Logopäden aufgewertet. Ihre Entscheidungsmöglichkeiten und -spielräume werden größer, der bürokratische Aufwand dagegen wird kleiner. Das soll die Berufe auch für den Nachwuchs attraktiver machen.

Honorare und Lizenzen: Urheberrechte besser geschützt


Die Reform des Urhebervertragsrechts soll für einen besseren Schutz und eine gerechtere Bezahlung der kreativen Leistung freiberuflicher Künstlern und Autoren sorgen. So können zum Beispiel Autoren nach zehn Jahren die Exklusivrechte an einem Buch zurückfordern, wenn sie anderswo ein lukrativeres Angebot erhalten. Außerdem können Künstler jetzt nachfragen, wie oft sich ihr Werk verkauft. Mit diesem Auskunftsanspruch können sie einfacher feststellen, ob ihre Vergütungen den Einnahmen der Verwerter entsprechen. Ein neues Klagerecht für Verbände hilft Urhebern, vor Gericht ihre Ansprüche durchzusetzen.

Digital und Full HD: Umstellung auf DVB-T2 HD beginnt


Am 29. März 2017 beginnt in Deutschland die schrittweise Umschaltung des digitalen Antennenfernsehens DVB-T auf den neuen Standard DVB-T2 HD. Er erlaubt den Empfang von Full-HD-Fernsehen per Antenne.

Gleichzeitig wird in den Regionen, in denen die Umstellung erfolgt ist, die Ausstrahlung von DVB-T eingestellt. Neben dem Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender, für das keine zusätzlichen Kosten anfallen, werden dann auch private Sender ihr Programm kostenpflichtig über das Antennenfernsehen ausstrahlen.

Um DVB-T2 HD sehen zu können, sind geeignete Empfangsgeräte erforderlich. Das können Fernsehgeräte sein oder Set-Top-Boxen, die an den bisherigen Fernseher angeschlossen werden. Ob ein Gerät für DVB-T2 HD geeignet ist, lässt sich an dem entsprechenden Logo auf der Verpackung erkennen. Bestehende DVB-T-Antennen können weiter genutzt werden.

Kann ich DVB-T2 HD in meinem Postleitzahlengebiet empfangen? [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Postfächer: Jahresgebühr statt Einmalgebühr

Wer ein Postfach bei der Deutschen Post hat muss dafür ab März eine Jahresgebühr von 19,90 Euro entrichten. Bisher fiel für die Nutzung nur eine Einmalgebühr von 15 Euro an. Das Unternehmen hat seine Kunden bereits zu Beginn des Jahres über diese Veränderung informiert. Begründet wird der Schritt unter anderem mit höheren Strom, Instandhaltungs- und Immobilienkosten.

Schwarz statt grün: Neue Mofa-Kennzeichen

Jedes Jahr zum 1. März müssen Mofafahrer ihr Kennzeichen wechseln. In diesem Jahr verliert das bisherige grüne seine Gültigkeit und muss durch das neue schwarze Kennzeichen ersetzt werden. Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten Kennzeichen unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflichtversicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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