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21.01.17, 01:40
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OLG München: Sharehoster Uploaded.net haftet nicht für Nutzerinhalte
Zitat:
Ein Sharehoster haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, ist aber verpflichtet, die Inhalte auf der Plattform auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Das Oberlandesgericht München verhandelt einen Streit zwischen Uploaded.net und Constantin Film, Sony Music und der Gema.
Sharehoster sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts München bei Verletzungen des Urheberrechts nicht schadenersatzpflichtig. Da sie die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalteanbietern zusammenarbeiten, seien die Sharehoster-Anbieter nicht als Täter zu behandeln, stellte der 29. Senat des Gerichts am 19. Januar 2017 klar. Von einem möglichen Rechtsbruch wegen Urheberrechtsverstößen hätten die Betreiber zuvor ebenfalls keine Kenntnis.
Die Shareholder seien aber dazu verpflichtet, die Inhalte auf der Plattform auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Gegenstand war ein Streit zwischen der Schweizer Firma Cyando als Betreiber des Sharehosters Uploaded.net und zahlreichen Verlagen sowie Constantin Film, Sony Music Entertainment Germany und dem Rechteverwerter Gema. Die Kläger hatten Cyando auf Schadenersatz verklagt und die Feststellung als Täter gefordert. "Der Dienst befördert von seiner ganzen Ausgestaltung her die Rechtsverletzungen", sagte die Rechtsanwältin der Kläger, Kerstin Bäcker.
Urteil steht noch aus
Das Gericht hielt in der Verhandlung aber lediglich die Unterlassungsforderungen für begründet. Die Sharehoster seien dazu verpflichtet, die hochgeladenen Inhalte mit Blick auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Hermann Waldhauser, Rechtsanwalt von Cyando, bezweifelte die Umsetzbarkeit dieser Forderung: "Man stößt an tatsächliche Grenzen, weil es technisch unmöglich ist, auf Tausenden Linksammlungen urheberrechtlich geschützte Werke zu finden, bevor es ein Kläger macht." Für die Gegenseite ein Beleg dafür, dass es der Betreiber von Uploaded.net nicht ernst genug meint mit den Urheberrechten: "Zu sagen, ich habe mir hier ein Geschäft ausgedacht, muss damit Gewinn machen und kann daher nicht so viel suchen, wie gefordert wäre, zeigt die Geisteshaltung, die bei diesem Dienst herrscht."
Ein Urteil wird das Oberlandesgericht erst in einigen Wochen fällen. Vorher haben beide Seiten noch die Möglichkeit, sich schriftlich über verschiedene Anträge auszutauschen. Die Anwälte der Verlage und Filmfirmen deuteten nach der Verhandlung bereits an, dass sie mit Blick auf die Schadenersatzforderungen die Anrufung des Bundesgerichtshofs für möglich halten.
Nachdem die Gema Uploaded.net auf die rechtsverletzenden Inhalte hingewiesen hatte, habe der Sharehoster diese Dateien nicht im ausreichenden Maße entfernt, stellte das Landgericht München I im August 2016 fest. Der Dienst habe eine rechtsverletzende Nutzung sogar noch gefördert.
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