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[Recht & Politik] NPD-Verbot: Urteil von Bundesverfassungsgericht - Partei wird nicht verboten

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Ungelesen 17.01.17, 11:44   #1
TinyTimm
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Standard NPD-Verbot: Urteil von Bundesverfassungsgericht - Partei wird nicht verboten

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden und sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren bekannt gegeben. Demnach wird dem Antrag des Bundesrates nicht stattgegeben, die Partei nicht verboten.

Der Bundesrat hatte ein Verbot der rechts*******n NPD durch das Bundesverfassungsgericht angeschoben. Als Begründung hatten die Länder auf eine Gefahr für die demokratische Grundordnung verwiesen, die von der NPD ausgehe.

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertrete "ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept", erklärt das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung, zwar und verwies auf die Verfassungsfeindlichkeit der NPD.

In der weiteren Urteilsbegründung erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle allerdings, dass die Partei für ein Verbotsverfahren nicht mehr die nötige Relevanz habe.
Verfassungsfeindlich ja, relevant nein

"Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen", heißt es in der Erklärung des Gerichts. "Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar."

Die NPD arbeite zudem "planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin."

Gegen ein Verbot spreche aber, dass es "(derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht" fehle, "die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt".

Aus diesem Grund habe der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts "den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen".

Kritiker eines neuen Verbotsversuchs hatten von Anfang an vor den großen Risiken gewarnt. Denn die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Zudem war immer wieder auch auf die schwindende Bedeutung der NPD hingewiesen worden.

NPD-Verbot scheitert zum zweiten Mal

Im September 2016 mussten die Rechts*******n bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ihre bundesweit letzten Landtags-Mandate abgeben. Seither ist die NPD nur noch auf kommunaler Ebene und mit einem Abgeordneten im Europaparlament vertreten.

Es ist bereits das zweite Mal, dass der Versuch, in Karlsruhe gegen die NPD vorzugehen, mit einem Misserfolg endet. Ein erstes Verfahren war 2003 geplatzt, weil ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war.

Bundesregierung und Bundestag, die das Verbot damals mit beantragt hatten, schlossen sich deshalb diesmal dem Bundesrat nicht an.

Einzig das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parteiverbot auszusprechen. Passiert ist das überhaupt erst zweimal, und das ist mehr als 60 Jahre her. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Die 1964 gegründete NPD hat bundesweit etwa 5200 Mitglieder. Ihre Hochburgen liegen in Ostdeutschland und dort insbesondere in Sachsen.
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