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myGully |
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14.12.16, 15:55
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Bundesverfassungsgericht: Polizei darf Unschuldige einkesseln
Zitat:
Bei teils gewaltsamen Protesten gegen die Euro-Rettungspolitik in Frankfurt 2013 waren von der Polizei knapp 1000 Demonstranten eingekesselt worden. Dagegen klagte ein Mann, der bei den Protesten dabei war - und scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht.
Kommt es bei Demonstrationen zu Ausschreitungen, darf die Polizei im Zweifel auch unschuldige Protestierer mit einkesseln. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, der im Juni 2013 in Frankfurt am Main gegen die Europäische Zentralbank (EZB) und die Euro-Rettungspolitik auf die Straße gegangen war. Damals hatten die Einsatzkräfte knapp 1000 Menschen in einem "Polizeikessel" abgeschnitten, nachdem aus diesem Teil der Versammlung Feuerwerkskörper und Farbbeutel geworfen worden waren.
Die Polizei erfasste die Identität der einkesselten Demonstranten an 15 Durchlass-Stellen. Davon war auch der Kläger betroffen. Das damals gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Staat darf Grundrecht einschränken
Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung darauf, dass jeder Bürger das Recht habe, sich "friedlich und ohne Waffen zu versammeln". Der Staat dürfe dieses Grundrecht aber einschränken und Identitäten feststellen, wenn von Versammlungsteilnehmern Straftaten begangen würden.
Selbst "Maßnahmen gegen eine ganze Gruppe von Versammlungsteilnehmern" seien nicht ausgeschlossen, wenn sich aus deren Gesamtauftreten ein Verdacht auch gegenüber den einzelnen Mitgliedern der Gruppe ergebe und eine Einkesselung "die übrigen Versammlungsteilnehmer so weit wie möglich ausspart", heißt es in dem Beschluss. Az. 1 BvR 289/15
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15.12.16, 01:20
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#2
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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Soweit mir das noch in Erinnerung ist, muss man die Einkesselung, der Oberbegriff ist die Freiheitsbeschränkung (Eingriff in die Freiheit der Person - Art. 2 GG), von dem auf Dauer angelegten Freiheitsentzug (Art..104 GG) mit richterlicher Anordnung unterscheiden.
Freiheitsbeschränkungen können von zuständigen Amtsträgern (Polizei) mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden. Sie werden dann oftmals zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (Gewahrsamnahme/vorl. Festnahme), wenn die Bewegungsfreiheit der betroffenen Person in jeder Richtung aufgehoben wird. Hier gilt das Polizei- und Ordnungsrecht der Länder.
Wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen bestimmten ihm an sich tatsächlich und rechtlich zugänglichen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, spricht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) von Freiheitsbeschränkung.
Die Anordnung einer Freiheitsbeschränkung bedarf grundsätzlich keiner richterlichen Entscheidung. Für die Anordnung der Fortdauer freiheitsentziehender Maßnahmen gilt Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG, wonach ein Festgenommener ohne richterliche Anordnung der Fortdauer der Maßnahme spätestens am Ende des auf seine Ergreifung folgenden Tages zu entlassen ist.
Außerdem gehen der Einkesselungen Maßnahmen nach den Polizeigesetzen wie der Platzverweis voraus, der dann nicht beachtet wurde oder von der Situation her nicht gehört oder den Umständen nach nicht befolgt werden konnte.
Gegen eine Menschenmenge ist die Einkesselung das mildere Mittel als z.B. "Schlagstock Frei". Die Durchlass-Stellen garantierten dann später eine Identitätsfeststellung.
Es ist nicht ganz einfach das allumfassend zu erklären.....
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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15.12.16, 06:48
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#3
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Echter Freak
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 2.209
Bedankt: 3.944
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Wieso pauli, ist doch ganz einfach. Anstatt die wahren Verbrecher aus den Bankentürmen herauszuprügeln, geht die Polizei gegen die vor, die auf die Verbrechen hinweisen. 
Eine rechtliche Begründung dafür findet sich allemal.
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"Wir müssen friedenstüchtig werden"
(Boris Pistolius, dt. Philosoph)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei nolte:
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15.12.16, 07:24
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#4
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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Zitat:
Zitat von nolte
Wieso pauli, ist doch ganz einfach......
Eine rechtliche Begründung dafür findet sich allemal.
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Hab dich durchschaut.
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15.12.16, 07:26
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#5
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.450
Bedankt: 22.953
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Hahaha
@nolte:
Moralisch gesehen.... Absolut
Leider findet sich Keiner, der dafür den gesetzlichen Auftrag, bzw. Legitimation schafft
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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