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[Recht & Politik] File-Sharing: Verjährung erst nach 10 Jahren

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Ungelesen 16.11.16, 08:10   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard File-Sharing: Verjährung erst nach 10 Jahren

Zitat:
Urheberrechtsverletzungen verjähren nicht wie bislang angenommen nach drei Jahren, sondern erst nach 10 Jahren.

Wer das Urheberrecht durch das illegale Herunterladen von Filmen, Spielen oder Musik verletzt, kann auch noch Jahre später zur Kasse gebeten werden. Bislang ging die Rechtsprechung davon aus, Urheberrechtsverletzungen bereits nach drei Jahren verjähren und rechtlich dann nicht mehr relevant sind.

Der Bundesgerichtshof kam nun jedoch zu dem Urteil , dass Filesharing-Delikte erst nach 10 Jahren verjähren. Nutzer, die in der Vergangenheit schon erfolglos auf Schadenersatz verklagt wurden, brauchen sich dennoch nicht vor neuen Klagen in der alten Sache zu fürchten.

Neue Vergehen dürften jedoch von Anwaltskanzleien weiterhin und auch länger verfolgt werden. Auch wenn eine Abmahnung unterschrieben und beglichen wurde, ist der Fall vom Tisch. Wer sich jedoch bislang um die Forderungen gedrückt hat, könnte erneut verklagt werden.

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