myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

[Recht & Politik] Was geheim ist, soll geheim bleiben

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
 
 
Themen-Optionen Ansicht
Prev Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Next
Ungelesen 16.11.16, 08:02   #1
pauli8
Silent Running
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.375
pauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punktepauli8 leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 987917188 Respekt Punkte
Standard Was geheim ist, soll geheim bleiben

NSA - Selektorenlisten -Was geheim ist, soll geheim bleiben
Die Regierung muss die NSA-Selektorenlisten nicht an den Untersuchungsausschuss herausgeben,
befindet das Bundesverfassungsgericht. Denn das würde die Kooperation der Nachrichtendienste gefährden
von Wolfgang Janisch


Von Bad Aibling aus hört der Bundesnachrichtendienst Kommunikationssatelliten ab. Foto: Peter Hinz-Rosin

Zitat:
Karlsruhe – Kaum ein Debattenbeitrag zum sogenannten Kampf gegen den Terrorismus
kommt inzwischen ohne den Hinweis auf die befreundeten Geheimdienste in den USA aus. Ohne die NSA, heißt es dann, wären die deutschen Dienste vielleicht nicht blind, aber doch stark kurzsichtig.
Diese Erkenntnis hat nun ihren Widerhall in einer höchstrichterlichen Entscheidung gefunden. Die Bundesregierung muss die geheimnisumwitterten NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Denn dadurch wären Geheimhaltungsinteressen der USA berührt–und damit die so unverzichtbare Kooperation der Amerikaner mit den Kollegen vom Bundesnachrichtendienst
(BND) gefährdet.

Dazu muss man wissen, dass die Selektorenlisten eigentlich nur ihrem ursprünglichen Zweck nach ein Instrument einer gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen NSA und BND sein sollten. Sie enthalten Suchbegriffe (meist Mailadressen oder Telefonnummern),nach denen der BND die
an einem deutschen Internetknotenpunkt ausgeleiteten Daten durchsucht – also, in
der Theorie, ein mit NSA-Expertise angelegtes Suchprofil zur strategischen Fernmeldeaufklärung im gemeinsamen transatlantischen Interesse. In der halbdunklen
Praxis des Geheimdienstwesens freilich haben die Amerikaner die Liste mit deutschen
und europäischen Zielen gespickt, beispielsweise mit den Adressen und Nummern
von Politikern oder besonders interessanten Unternehmen.

Der BND hat Zehntausende dieser Selektoren nachträglich aussortiert,welche, ergibt sich aus den Listen. Eine Art Trojanisches Pferd, wenn man so will. Oder wie es der zur Untersuchung der Affäre eingesetzte Sonderbeauftragte Kurt Graulich vergangenes Jahr ausdrückte:
„Die NSA hat auf diese Weise aus der Tarnung des Gemeinschaftsprojekts nachrichtendienstliche Aufklärung gegen Mitgliedsländer der Europäischen Union
unternommen.“

Diese besondere Pointe der Causa–Spionage im Kleid der Anti-Terror-Kooperation–
spielt im Beschluss des Verfassungsgerichts keine hervorgehobene Rolle. Der Zweite Senat hat sich auf Klage der Fraktionen von Grünen und Linken mit der Frage befasst, wie weit das Beweisrecht des Untersuchungsausschusses
reicht. Zwar anerkennt er im Grundsatz, dass die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste eher noch wichtiger geworden sei. „Die zunehmende
internationale Kooperation der Nachrichtendienste entkoppelt partiell die
Informationsgewinnung von demokratischer Verantwortung.“

Auf der anderen Seite akzeptiert das Gericht die Einschätzung der Regierung, mit einer Weitergabe der Liste stünde letztlich die Kooperation der Geheimdienste auf
dem Spiel. Ob diese Einschätzung zutrifft, haben die Richter nicht selbst überprüft.
In der Frage, in welcher Weise sie ihrer Pflicht zum Schutz der Bürger vor terroristischen
Gefahren nachkommt, attestieren sie der Regierung einen „weit bemessenen
Spielraum“. Entscheidend sind hier laut Gericht die geschriebenen wie die ungeschriebenen
Regeln der geheimdienstlichen Zusammenarbeit,
namentlich das sogenannte Third Party Rule. Es begründet eine Art Urheberrecht für Nachrichtendienste:Wer eine Information bekommen hat, darf sie
nur mit Zustimmung des Absenders an Dritte weitergeben. Das sei eine „selbstverständliche
Geschäftsgrundlage“ im vertraulichen Nachrichtentausch der Dienste,
schreibt der Senat. Übersetzt auf die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA
heißt das: Die Amerikaner behalten die Verfügungsbefugnis über die Selektorenlisten, die sie dem BND untergejubelt haben.
Ohne ihre Zustimmung dürfen sie nicht an „Dritte“ herausgegeben werden, auch nicht an die Kontrolleure aus den Reihen des Bundestags. Denn eine Missachtung der Vertraulichkeit könne zum Verlust wesentlicher außen- und sicherheitspolitischer
Erkenntnisse führen, „ohne die die Aufklärung verfassungsfeindlicher, sicherheitsgefährdender
und terroristischer Aktivitäten nicht mehr in gleichem Umfang geleistet werden könnte“.

Das Gericht begründet sein Ergebnis damit, dass nach den Regeln der Gewaltenteilung
die Regierung in Geheimdienstfragen das entscheidende Wort hat; die richterliche,
aber auch die parlamentarische Kontrolle hat sich hier zurückzunehmen. Wieweit, ist freilich eine Frage des Einzelfalls.

Der Senat weist darauf hin, dass der Untersuchungsausschuss
im konkreten Fall jadurchaus Informationen bekommen habe.
Graulichs Bericht biete eine Grundlage für die Bewertung etwaiger Verstöße gegen
deutsche Interessen und gegen deutsches
Recht. Die Selektorenlisten seien beispielsweise nach Typen und nach Art der betroffenen
Ziele aufgeschlüsselt worden. Soll heißen: So ganz im Dunklen darf die Regierung
die parlamentarischen Kontrolleure nicht lassen.
Quelle:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]


Dazu die Blackbox der Süddeutschen..

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Sicherlich genug Stoff für Meinungen, besonders im Hinblick auf den Wahlausgang in den USA.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei pauli8:
MotherFocker (16.11.16)
 


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:11 Uhr.


Sitemap

().