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15.11.16, 18:18
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#1
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
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Leiter einer Flüchtlingsunterkunft soll eine Frau viermal vergewaltigt haben.
Der Leiter einer Flüchtlingsunterkunft in Finnentrop soll eine Frau aus Syrien mindestens viermal vergewaltigt haben. Im Prozess stellt sich heraus: Der 51-Jährige ist 19-fach vorbestraft.
Zitat:
In sauerländischen Arnsberg steht ein Niederländer vor Gericht, der eine Flüchtlingsunterkunft geleitet haben soll, obwohl er mehrfach vorbestraft ist. Das berichtet die in Hagen erscheinende "Westfalenpost". Dem 51 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, eine Frau aus Syrien, die er in der Unterkunft in Finnentrop kennengelernt hatte, Anfang dieses Jahres mindestens viermal vergewaltigt zu haben.
Aus der Anklageschrift des Landgerichts Arnsberg geht hervor, dass der Mann bereits mehrfach in den Niederlanden sowie in Belgien und Deutschland verurteilt wurde. Insgesamt seien 19 Verurteilungen aktenkundig, unter anderem wegen der Herstellung von Drogen, Hehlerei, Urkundenfälschung und eines Sexualdelikts.
Der Angeklagte sitzt bereits seit Mitte Juni wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft. Sein mutmaßliches Opfer, eine 22-jährige Syrerin, soll zusammen mit Verwandten nach Deutschland gekommen sein. In der Notunterkunft lernte sie dann den damals 50-Jährigen kennen. Schließlich nahm der Mann die Frau mit zu sich in seine Wohnung. Angeblich soll er ihr angeboten haben, ihr bei der Antragstellung auf Zuteilung einer eigenen Wohnung helfen zu wollen. Bis das geregelt sei, sollte die Frau bei ihm leben.
Einvernehmlicher Sex oder nicht?
Laut "Westfalenpost" zog die Frau kurz darauf aus der Notunterkunft aus und wohnte dann über Monate bei dem Angeklagten. Dort soll es dann zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein. Die 22-Jährige hatte ihn angezeigt, nachdem sie ein Kind abgetrieben hatte. Aufgrund einer Untersuchung des Ungeborenen steht der 51-Jährige eindeutig als Vater fest.
Medienberichten zufolge nahm der Niederländer zum Prozessauftakt am Montag nicht Stellung zu den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung. Seine Lebensgefährtin sei als Zeugin vernommen worden. Am nächsten Sitzungstermin am 24. November solle das mutmaßliche Opfer als Zeugin aussagen. Vier weitere Fortsetzungstermine wurden angesetzt, der letzte davon auf den 12. Januar 2017.
Die Unterkunft in Finnentrop wurde in der fraglichen Zeit von European Homecare betrieben. Die Bezirksregierung Arnsberg als Aufsichtsbehörde wies laut "Westfalenpost" die Verantwortung für die Personalie zurück: "Für die Auswahl des Personals ist ausschließlich das Betreuungsunternehmen zuständig", sagte Pressesprecher Christoph Söbbeler der Zeitung.
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15.11.16, 21:56
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#2
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.461
Bedankt: 23.007
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Zitat:
In sauerländischen Arnsberg steht ein Niederländer vor Gericht, der eine Flüchtlingsunterkunft geleitet haben soll, obwohl er mehrfach vorbestraft ist.
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Dieser erste Satz ist eigentlich völlig unnötig und nur reisserisch, zumal seine vorstrafen ja schon im nächsten Absatz etwas konkretisiert werden.
Ist aber auch die Frage, inwieweit solche Bewerber auf diese vakanten Stellen hin überprüft werden. Reicht da die blosse Bewerbung und ein paar Zeugnisse/Referenzen aus, oder sollten sie tatsächlich auf T-Gruppen überprüft werden?
Zitat:
Seine Lebensgefährtin sei als Zeugin vernommen worden
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Das ist mal ziemlich abgefahren... Ohne es hier näher zu konkretisieren, aber die tun sich bestimmt Abründe auf.
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16.11.16, 00:45
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#3
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.582
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Die Sache ist wirklich komisch, obwohl schon allein der Umstand, dass jemand mit 19 Vorstrafen Heimleiter werden kann ....... keiner das wohl vorher überprüft hat.
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16.11.16, 01:47
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#4
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Den Bericht gab es schon im August 2016:
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Meine Meinung zu dem Vorgang: Wenn der Kerl die Frau vergewaltigt bzw. zu sexuellen Handlungen genötigt hat, hoffe ich, dass er bestraft wird.
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16.11.16, 02:27
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#5
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.319
Bedankt: 23.582
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Zitat:
Zitat von Destiny
Meine Meinung zu dem Vorgang: Wenn der Kerl die Frau vergewaltigt bzw. zu sexuellen Handlungen genötigt hat, hoffe ich, dass er bestraft wird.
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Leider werden Sexualstraftaten in Deutschland immer noch zu lasch bestraft .....
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16.11.16, 10:49
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#6
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Leider werden Sexualstraftaten in Deutschland immer noch zu lasch bestraft .....
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Ja leider.
Was mich an dem Fall irritiert: Musste der Kerl vor der Einstellung kein polizeiliches Führungszeugnis einholen und abgeben?
Abgesehen davon: Frauenrechtsorganisationen warnen seit einer graumen Weile vor Vergewaltigungen und Kindesmissbrauch und sexuellen Übergriffen in Flüchtlingsheimen. Wird seitdem aber gefließlich ignoriert und erst wenn was passiert und bekannt wird, ist das Geschrei groß.
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16.11.16, 12:31
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#7
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2014
Beiträge: 393
Bedankt: 261
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Zitat:
Zitat von Destiny
Was mich an dem Fall irritiert: Musste der Kerl vor der Einstellung kein polizeiliches Führungszeugnis einholen und abgeben?
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Nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden:
- erstmalige Geldstrafen, die nicht höher sind als 90 Tagessätze
- erstmalige Freiheitsstrafen bis zu 3 Monate
- bestimmte Verurteilungskonstellationen im Falle der Betäubungsmittelabhängigkeit
- Jugendendstrafen bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt
Hierbei sind für die meisten Personen die ersten beiden Punkte von Bedeutung. Wird also eine Strafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von unter 3 Monaten gegen eine Person verhängt, ist diese nicht aufzunehmen. Die Person ist dann - umgangssprachlich - 'nicht vorbestraft'.
Sexualdelikte bleiben beim einfachen Führungszeugnis im Interesse der Resozialisierung außen vor. Sie werden aber im "erweiterten Führungszeugnis" aufgelistet.
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16.11.16, 12:36
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#8
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Bei den vielen Vorstrafen werden wohl die eine oder andere Verurteilung höher gewesen sein. Gerade in solchen Bereichen sollten auch erweiterte Führungszeugnisse herhalten, weil da auch Kinder sind.
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16.11.16, 12:49
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2014
Beiträge: 393
Bedankt: 261
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Das sollte man natürlich erwarten, wurde aber bestimmt wieder geschludert..ein Kumpel von mir arbeitet in einem Flüchtlingslager als Dolmetscher, der hatte sich nur kurz vorgestellt und konnte am nächsten Tag anfangen, ohne Führungszeugnis o.Ä.
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16.11.16, 14:02
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#10
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.096
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So, ist das in Deutschland eizzim, wer weiß welche
Punkte die Polizeilichen Führungszeugnisse der Niederlande enthalten.
Zitat:
steht ein Niederländer vor Gericht
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