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myGully |
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28.10.16, 14:28
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#1
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Registriert seit: Sep 2015
Beiträge: 168
Bedankt: 154
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Rundfunkbeitrag soll mit Inkassofirmen eingetrieben werden
Zitat:
Rundfunkbeitrag soll mit Inkassofirmen eingetrieben werden
Die ARD will mit Inkassofirmen den "Mahnpfad" flexibler gestalten. Dazu sollen die Beitragssatzungen der Sendeanstalten für den Rundfunkbeitrag geändert werden. Ein breiter pauschaler Einsatz sei aber nicht geplant.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erwägen, zukünftig Inkassobüros einzusetzen, um den Rundfunkbeitrag einzutreiben. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter Berufung auf eine ARD-Sprecherin. Die Zahl der Vollstreckungsersuchen der Landesrundfunkanstalten steigt massiv an.
4,5 Millionen Beitragskonten waren am Stichtag 31. Dezember 2014 im Mahnverfahren oder in Vollstreckung. Im Jahr 2015 gab es 1,4 Millionen Zwangsvollstreckungen gegen Personen, die die Gebühr nicht zahlten. Im Jahr 2014 waren es nur knapp 701.000.
Inkasso soll Klärung herbeiführen
Man wolle mit dem neuen Verfahren den "Mahnpfad" flexibler gestalten. "Zweck ist nicht ein breiter, pauschaler Einsatz von Inkassounternehmen", sagte eine ARD-Sprecherin dem Spiegel. Vielmehr gehe es darum, im Vorfeld durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen komme.
Offenbar hoffen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, dass Inkassounternehmen mehr Wirkung bei den Beitragsschuldnern erzielen. Um die Eintreiber beauftragen zu dürfen, müssen jedoch die Beitragssatzungen der Anstalten geändert werden. Bislang sehen sie vor, dass der Beitrag zunächst hoheitlich vollstreckt werden muss, also von Behördenseite der Versuch unternommen werden muss, die monatlich 17,50 Euro einzutreiben. Auch soll die Pflicht abgeschafft werden, an allen möglichen öffentlich zugänglichen Stellen wie Banken, Anmeldeformulare auszulegen.
Zudem kommen ARD und ZDF bei Totalverweigerern der Rundfunkgebühr, die kein Geld haben, nicht weiter. Die Erzwingungshaft für Menschen, die sich weigern, im Mahnverfahren zur Rundfunkgebühr eine Vermögensauskunft zu geben, musste deshalb aufgegeben werden. Die Haftkosten von rund 80 bis 100 Euro am Tag sind Teil der Vollstreckungskosten, die der Verursacher tragen muss. Wenn die Person mittellos ist, muss der öffentlich-rechtliche Sender dies übernehmen.
Christian Greuel von der Beitragskommunikation ARD, ZDF und Deutschlandradio sagte Golem.de: "Bereits zu Zeiten der Rundfunkgebühr beauftragte die damalige GEZ auch externe Dienstleister mit dem Einzug fälliger Rundfunkgebühren, insofern ist das Thema nicht neu. Durch die geplante Satzungsänderung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, diese Dienstleister künftig bereits vor der Übergabe offener Forderungen an die Vollstreckungsbehörden zu beauftragen."
Dies sei für den Betroffenen gleich aus mehreren Gründen vorteilhaft. "Zum einen bekommt er noch einmal die Gelegenheit, seinen Sachverhalt aufzuklären und die Forderungen zu begleichen. Zum anderen bleiben ihm die Mehrkosten und mögliche weitere Zwangsmaßnahmen des hoheitlichen Vollstreckungsverfahrens zunächst erspart."
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28.10.16, 14:45
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#2
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.987
Bedankt: 8.044
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Seit wann kann man denn mit einem Inkasso Unternehmen noch etwas klären? Die bekommen lediglich den auftrag, das Geld einzutreiben. Mit dem Fall ansich haben die gar nichts zu tun.
In meinen Augen ist das nur eine weitere Zwangs- und Angstmasche, um die Leute unter Druck zu setzen.
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Urlaubsmodus
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28.10.16, 14:47
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.467
Bedankt: 23.028
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Zitat:
Dies sei für den Betroffenen gleich aus mehreren Gründen vorteilhaft. "Zum einen bekommt er noch einmal die Gelegenheit, seinen Sachverhalt aufzuklären und die Forderungen zu begleichen. Zum anderen bleiben ihm die Mehrkosten und mögliche weitere Zwangsmaßnahmen des hoheitlichen Vollstreckungsverfahrens zunächst erspart.
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Wer nicht zahlen kann oder will, wird dies auch künftig wohl nicht tun.
Und da man "Moskau-Inkasso" nicht mit der Beitreibung beauftragt hat, wird sich da vermutlich nicht viel ändern.
Und letztendlich wird die Inkassofirma ihre Kosten auch noch über einen Mahnbescheid/Vollstreckungsverfahren haben wollen.
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