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26.10.16, 12:15
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Legende
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Afrikanische Staaten: Abkehr vom Weltstrafgericht
Zitat:
Gambia verkündet Rückzug
Nach Südafrika und Burundi hat Gambia als drittes afrikanisches Land am Mittwoch seine Abkehr vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verkündet. Der Gerichtshof in Den Haag sei ein „internationales, weißes Gericht zur Verfolgung und Demütigung Farbiger, insbesondere von Afrikanern“, so der Informationsminister Sheriff Baba Bojang, dessen Land wegen Menschrenrechtsverletzungen immer wieder schwerer Kritik ausgesetzt ist. Bisher betrafen neun der zehn Ermittlungen des IStGH afrikanischen Länder, eine Georgien.
Dominoeffekt durch Südafrikas Austritt?
Der westafrikanische Staat Gambia zieht sich aus Protest gegen die Behandlung von Afrikanern vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zurück. Gambias Informationsminister Sheriff Bojang warf dem Gericht in Den Haag am Mittwoch die „Verfolgung und Demütigung von Menschen mit dunkler Hautfarbe, insbesondere von Afrikanern“, vor.
Die „Kriegsverbrechen“ westlicher Politiker ignoriere das Gericht hingegen völlig, beklagte der Minister. Als Beleg für eine Voreingenommenheit des Strafgerichtshofs nannte er die Weigerung des IStGH, den früheren britischen Premierminister Tony Blair wegen des Irak-Kriegs anzuklagen. „Mindestens 30“ westliche Länder hätten Verbrechen gegen Staaten und deren Bürger begangen, Anklage hätte es aber keine gegeben.
Neun von zehn Ermittlungen in Afrika
Neun der bisher zehn Ermittlungen des IStGH betrafen afrikanische Länder, eine Georgien. Der IStGH ahndet seit 2002 schwerste Vergehen im Rahmen des Völkerstrafrechts, darunter Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Einige afrikanische Länder kreiden dem IStGH deswegen eine postkoloniale Voreingenommenheit gegenüber Anführern des Kontinents an.
Allerdings steht Gambia auch immer wieder im Fokus von Nichtregierungsorganisationen, die der Regierung regelmäßig schwere Verletzungen der Menschenrechte vorwerfen. Präsident Yahya Jammeh, der 1994 durch einen Putsch an die Macht kam, regiert das kleine Land mit harter Hand. Ihm wurde mehrfach vorgeworfen, politische Gegner verschwinden zu lassen.
Südafrika verweigerte Festnahme
Mit der Entscheidung zum Verlassen des IStGH - als dessen Chefanklägerin die Gambierin Fatou Bensouda fungiert - folgt Gambia entsprechenden Beschlüssen Südafrikas und Burundis. Die Regierung Südafrikas hatte erst vergangene Woche ihren Rückzug verkündet. Justizminister Michael Masutha teilte mit, die Verpflichtungen gegenüber dem Strafgericht in Den Haag seien nicht mit dem Einsatz Südafrikas für Frieden in Afrika vereinbar.
Die Verpflichtungen stünden im Widerstand zu Gesetzen, die Staats- und Regierungschefs diplomatische Immunität zusagten, kritisierte der Minister. Südafrikas Regierung hatte sich im vergangenen Jahr geweigert, den vom IStGH gesuchten sudanesischen Staatschef Omar Hassan al-Baschir bei einem Gipfel der Afrikanischen Union (AU) festzunehmen. Südafrika hatte argumentiert, dass Baschir am Gipfel Immunität zugestanden hätte.
Ermittlungen in Burundi
In Burundi stimmte das Parlament Mitte Oktober mit großer Mehrheit für einen Rückzug, nachdem das Tribunal Vorermittlungen zu Gewalttaten in dem ostafrikanischen Krisenstaat eingeleitet hatte. Damals hatte Präsident Pierre Nkurunziza mit der Ankündigung, erneut zur Präsidentenwahl anzutreten, eine Welle von Protesten ausgelöst.
Letztlich setzte sich Nkurunziza aber durch und gewann bei der Präsidentenwahl erneut die Mehrheit. Bei den Ausschreitungen und der Verfolgung der Opposition wurden mehr als 1.000 Menschen getötet. Die IStGH-Chefanklägerin Bensouda leitete im April Vorermittlungen zu Berichten über Morde, Folter und Vergewaltigung ein. Diese können zu offiziellen Ermittlungen sowie zur Anklage der Verantwortlichen führen.
Ein im September veröffentlichter Bericht hatte Burundis Regierung schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen bei der Verfolgung ihrer Gegner vorgeworfen und eine unabhängige Untersuchung über mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit gefordert. Daraufhin erklärte Bujumbura die drei UNO-Autoren am Montag zu unerwünschten Personen. Der Sprecher von UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon sagte, sie seien „sehr enttäuscht“ über die Entscheidung Burundis.
Namibia und Kenia als nächstes?
Als nächstes könnten Namibia und Kenia dem Strafgericht den Rücken kehren. Beide Staaten schließen einen solchen Schritt nicht aus. Nichtregierungsorganisationen und die UNO kritisierten die bisherigen Rücktritte scharf. Südafrikas Entscheidung sei eine „überraschende Missachtung“ der Justiz, erklärte Human Rights Watch. Für Amnesty International verrate Südafrika „Millionen Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen“ und schwäche das internationale Justizsystem.
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