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16.09.16, 22:32
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#1
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Silent Running
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Lange Haftstrafen nach Brandanschlag in Altena
Lange Haftstrafen nach Brandanschlag in Altena
Zitat:
Lange Haftstrafen nach Brandanschlag in Altena

Das Landgericht Hagen hat am Montagnachmittag (12.09.2016) zwei junge Männer verurteilt, die im Oktober vergangenen Jahres Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Altena im Sauerland gelegt hatten. Der Haupttäter muss wegen schwerer Brandstiftung für sechs Jahre ins Gefängnis, sein Helfer wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Vor fast genau einem Jahr, in der Nacht zum 3. Oktober 2015, hatte der heute 26-jährige Dirk D., der zuletzt als Feuerwehrmann gearbeitet hatte, den Brand in Altena gelegt. In einem Haus, das direkt in seiner Nachbarschaft steht, und in das erst am Tag zuvor sieben syrische Flüchtlinge eingezogen waren. Dirk D. hatte sich, so wurde es im Prozess deutlich, in der Nacht auf den Dachboden des Hauses geschlichen, Benzin über einige hölzerne Dachpfosten gegossen und es angesteckt. Dabei wurde er unterstützt von dem 24-jährigen Werkzeugmacher Marcel N., der jetzt wegen Mittäterschaft verurteilt wurde. Beide hatten ihre Tat vor Gericht gestanden.
Tötungsvorsatz nicht zweifelsfrei nachzuweisen
Die Flüchtlingsunterkunft in Altena
Die Bewohner des Hauses waren bei dem Anschlag zwar nicht verletzt worden. Nachbarn hatten sie gewarnt und aus dem Haus geholt. Das Feuer war nicht sehr stark ausgebrochen, sondern entwickelte sich nur zu einem Schwelbrand. Im Prozess hatten die beiden Männer ausgesagt, dass sie die Bewohner nicht gefährden oder gar töten wollten. Sie hätten bewusst auf dem Dachboden das Feuer gelegt - und nicht im Erdgeschoss, wo die Bewohner schliefen.
Nebenkläger und Opfer am Tag des Urteilsspruchs im Gerichtssaal
Diese Version des Tathergangs hatte das Gericht zeitweise bezweifelt und deshalb eine Verurteilung wegen Mordversuchs zu Beginn des Prozesses nicht ausgeschlossen. Dass man jetzt keinen Tötungsvorsatz bei der Verurteilung zugrunde legte, hänge mit dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" zusammen, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Verteidiger der Angeklagten hatten immer eine Tötungsabsicht und auch eine rechtsradikale Einstellung ihrer Mandanten bestritten.
• Brandanschlag von Altena vor dem Innenausschuss | mehr
• Verfahren gegen Hagener Staatsschützer nach Brandanschlag in Altena | mehr
Der Anschlag und die folgende Anklage durch die Hagener Staatsanwaltschaft hatten
bundesweit für Aufsehen gesorgt. Denn schon früh hatte sich die Staatsanwaltschaft festgelegt, dass aus ihrer Sicht die Tat keinen politischen Hintergrund habe - sondern die Täter aus persönlichen Motiven, aus Angst um die Sicherheit einer Freundin, gehandelt hätten. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft die Männer nach den Vernehmungen wieder auf freien Fuß gesetzt. Erst das Gericht, das eine Verurteilung wegen Mordversuchs nicht ausschloss, hatte Untersuchungshaft angeordnet.
Ermittler in der Kritik
Hitlerbilder wie diese wurden auf den Handys der Angeklagten zunächst übersehen
Kritik gab es auch an den Ermittlungsbehörden. Polizisten des Hagener Staatsschutzes hatten Hitlerbilder und rassistische Chats und Fotos auf den Handys der Angeklagten nicht gesehen oder als nicht relevant eingestuft. Deshalb hatten die Nebenkläger, die diese Bilder bei ihren Recherchen fanden, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizisten angestrengt.
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Quelle:
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Der Wahlspruch der Feuerwehr > "retten-löschen-bergen-schützen" Na ja, nicht immer. Und fast noch ´ne News.
Ist ein Gericht denn nicht unabhängig von StA, Staats- und Verfassungsschutz. Diese Unabhängigkeit hat doch die Gerichtsbarkeit damit bewiesen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei pauli8:
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16.09.16, 23:52
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#2
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Richtig so, die langen Haftstrafen. Sollte für alle Brandstifter gelten, auch wenn diese "Flüchtlinge" sind, die ihre Unterkunft anzünden.
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