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[Recht & Politik] Niederlage für von der Leyen: Heckler & Koch gewinnt Prozess um G36

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Ungelesen 02.09.16, 12:06   #1
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Standard Niederlage für von der Leyen: Heckler & Koch gewinnt Prozess um G36

Zitat:
Im Rechtsstreit um die Treffsicherheit für das Sturmgewehr G36 hat sich der Waffenhersteller Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik durchgesetzt. Das Unternehmen muss der Bundeswehr keinen Schadensersatz zahlen.

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat vor dem Landgericht Koblenz eine herbe Niederlage erlitten. Die CDU-Politikerin hatten im August 2015 verkündet, alle 167.000 G36-Sturmgewehr bei der Bundeswehr ausmustern zu wollen. Das Gewehr habe wegen technischer Mängel "keine Zukunft in der Bundeswehr".

Das Landgericht Koblenz wies nun Forderungen des Beschaffungsamts der Bundeswehr nach Ausgleichszahlungen in einstelliger Millionenhöhe für 4000 Gewehre zurück. Das Gericht urteilte, dass die Bundeswehr keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen ungenügender Treffgenauigkeit des Gewehrs hat. Das Sturmgewehr weiche nicht von der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit ab, erklärte das Gericht.

G36 gehört zum Bundeswehrstandard seit 1996


Das Sturmgewehr G36 gehört seit 1996 zur Standardausrüstung jedes Bundeswehrsoldaten. Ab 2019 soll es durch ein neues Standardgewehr ersetzt werden. Daran ändert sich durch das Gerichtsurteil nichts.

Die Affäre um das Gewehr hatte vor fünf Jahren mit ersten Hinweisen auf Präzisionsprobleme begonnen. Untersuchungen kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Von der Leyen gab daraufhin nach ihrem Amtsantritt 2013 ein Master-Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis eindeutig war: In Labortests sank die Trefferquote bei einer Temperaturveränderung um 30 Grad auf nur sieben Prozent. Gefordert werden von der Bundeswehr 90 Prozent.

Bundeswehr kann Urteil anfechten

Die Soldaten sind allerdings zufrieden mit der Waffe. Das ergab eine vom früheren Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus und dem Grünen-Verteidigungsexperten Winfried Nachtwei geleitete Befragung von rund 200 Soldaten. Alle waren sich einig: Präzisionsmängel seien beim G36 im Einsatz nie wahrgenommen worden.

Heckler & Koch hatte sich mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage gegen die Schadenersatzforderungen gewehrt. Die Bundeswehr kann das Urteil anfechten.
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