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myGully |
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17.02.16, 13:33
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2014
Beiträge: 26
Bedankt: 6
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Nach Card-Sharing-Urteil: Sky hat illegales Streaming im Visier
Zitat:
Letzte Woche wurde eine illegaler Card-Sharer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nun hofft Sky auf eine Signalwirkung bei Nutzern und will künftig verstärkt auch gegen illegale Streamer vorgehen.
Card-Sharing ist illegal und eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe geahndet wird. Dieses Urteil des Landgerichts Verden wird von Sky nicht nur begrüßt, sondern auch als Ausgangspunkt für weiteres Vorgehen gegen kriminelle Geschäftsmodelle angesehen, wie Dr. Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security von Sky Deutschland, im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN erklärte.
Eine Signalwirkung verspricht sich Rudloff nicht nur in Bezug auf andere Card-Sharer, sondern auch für Nutzer, die sich die Inhalte von Sky auf illegale Weise beschaffen wollen: "Im konkreten Fall wurde der Täter ausdrücklich wegen 'gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs' verurteilt – und gemeinschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die Nutzung der Angebote illegal war."
Auch wenn geplante Maßnahmen gegen Card-Sharer wie das Pairing von Receiver/Modul noch nicht abgeschlossen sind, sei es bereits wesentlich schwerer geworden, in dieses Geschäft einzusteigen, so Rudloff weiter. Doch auch wenn der Kampf gegen das illegale Card-Sharing erste Früchte trägt, treten bereits andere Gefahren für den Pay-TV-Anbieter in Erscheinung. So sind vermehrt illegale Live-Streams des Programms von Sky im Internet zu finden.
Eine Entwicklung, die auch Sky, das seine Angebote im Online- und on-Demand-Bereich verstärkt ausbaut, mit Sorge registriert. So beobachte Rudloff, "dass auch die kriminelle Szene – im Übrigen europaweit – zunehmend auf Streaming-Technologien setzt. Und deren illegales Treiben gilt es mit größtmöglicher Entschlossenheit zu bekämpfen. Wir werden hier genauso wie beim Card-Sharing sowohl mit technischen als auch rechtlichen Maßnahmen reagieren." Das Urteil des Landgerichts Verden, das diese Art von Maßnahmen der Informations- und Kommunikationskriminalität zuordnet, stärke Sky dabei den Rücken.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fiona20:
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17.02.16, 16:40
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2015
Beiträge: 38
Bedankt: 1.664
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Zitat:
Card-Sharer wegen Verbreitung des Sky-Programms übers Internet verurteilt
von Björn Greif am 12. Februar 2016, 20:17 Uhr
Das Landgericht Verden hat einen 53-jährigen Mann aus Leese in Niedersachsen wegen des illegalen Vertriebs von Sky über das Internet zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Es bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Stolzenau aus dem Jahr 2013 im Grundsatz, reduzierte aber das Strafmaß von 18 Monate ohne Bewährung auf 12 Monate mit Bewährung.
Smartcard von Sky (Bild: Sky)Der Angeklagte hatte in mehreren nachgewiesenen Fällen illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen sogenannten Card-Sharing-Server betrieb und die Zugänge dazu verkaufte. Das Landgericht Verden sah dadurch den Tatbestand des gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erfüllt.
Beim sogenannten Card-Sharing werden einzelne Smartcards eines Pay-TV-Anbieters über das Internet von mehreren Nutzern parallel verwendet. Diese setzen dafür angepasste Digitalreceiver ein und zahlen in der Regel eine Gebühr an den Betreiber des Card-Sharing-Servers.
Im vorliegenden Fall hatte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität der Staatsanwaltschaft Verden nach Hinweisen von Sky und Nagravision, dem Anbieter eines zum Tatzeitpunkt von Sky eingesetzten Verschlüsselungssystems, zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dann Klage erhoben. Sky und Nagravision traten in dem Verfahren als Nebenkläger auf.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Verden ist laut Sky der bislang erste Richterspruch einer höheren Instanz in Deutschland zu dieser Form der Informations- und Kommunikationskriminalität. Der Pay-TV-Anbieter sieht ihn daher „als richtungsweisend für die rechtliche Beurteilung derartiger Tatbestände in zukünftigen Verfahren“.
„Erstmals hat ein Gericht auch in der zweiten Instanz so konsequent entschieden. Dies ist ein klares Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern: Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann“, kommentierte Andreas Rudloff, Vice President Platform Services & Security bei Sky Deutschland, das Urteil. „Die enge Kooperation der betroffenen Unternehmen, in diesem Fall die intensive Zusammenarbeit mit Nagravision, bei der Vorermittlung in den Schattenmärkten sowie die konsequente Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zeigen, dass ein entschlossenes, gemeinsames Handeln zum Erfolg führt.“
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Denke kaum das ne Berwährungsstrafe jemanden von sowas abhält.
Gibt ja noch genug Dienste die Sky anbieten.
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20.02.16, 07:01
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#3
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.142
Bedankt: 580
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Wenn er schlau ist, dann lässt er die Finger nun davon. Im Wiederholungsfall wird das mit Sicherheit keine BEwährungsstrafe mehr sein, sonder die Zeit noch mal draufgerechnet.
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