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myGully |
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14.01.16, 15:41
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#1
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Cybernetic Spam Organism
Registriert seit: Jun 2013
Beiträge: 238
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Rechtsexperte: Silvester-Täter werden wahrscheinlich nie verurteilt
Zitat:
Übergriffe in Köln
Rechtsexperte: Silvester-Täter werden wahrscheinlich nie verurteilt
Die verstörenden Übergriffe rund um den Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht sorgen weiterhin bundesweit für Empörung. Zu dem Entsetzen angesichts der unfassbaren Taten gesellt sich zunehmend Frust und Unverständnis. Denn nur die wenigsten Täter werden wohl verurteilt werden.
Der Kölner Oberstaatsanwaltschaft liegen bis dato 561 Anzeigen zu den Vorfällen in der Silvesternacht vor. Bislang wird gegen zwölf Beschuldigte ermittelt, von denen wiederum fünf derzeit in Untersuchungshaft sitzen. Dass es tatsächlich zu Verurteilungen kommt, sei jedoch zweifelhaft, berichtet die "Rheinische Post".
Den beschuldigten Männern aus Nordafrika werden in erster Linie Eigentumsdelikte zum Vorwurf gemacht, schreibt die Tageszeitung unter Berufung auf Behördenangaben. Gegen keinen der Tatverdächtigen wird wegen eines Sexualdelikts ermittelt, obwohl die Kölner Polizei sowie die Bundespolizei etwa 40 Prozent der Übergriffe den Sexualstraftaten zuordnet, wie die "Rheinische Post" weiter berichtet.
Rechtsprofessor: Verteilung der Täter unwahrscheinlich
Nicht nur der Ermittlungserfolg gestaltet sich eher überschaubar, auch eine Verurteilung der Täter ist sehr fraglich. Zu dieser Prognose kommt zumindest Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Uni Hamburg. Gegenüber der Zeitung meinte er, dass so gut wie keiner der Täter verurteilt werden würde. Voraussetzung hierfür wäre eine eindeutige Identifizierung der Angreifer durch die Opfer. Das Gelingen dieses zwingenden Nachweises bezweifle Merkel jedoch.
Laut der "Rheinischen Post" konnten nur die wenigsten Geschädigten genaue Angaben zum Aussehen der Täter machen. In den meisten Strafanzeigen ist unter dem Punkt "Wiedererkennung" zumeist der Vermerk "negativ" oder "nein" zu lesen.
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Quelle:
Focus
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15.01.16, 09:47
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#2
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Mitglied
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 446
Bedankt: 828
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Also ich weiss auch nicht wo diese [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] überall herkommen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei xraptorx:
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15.01.16, 12:58
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 165
Bedankt: 59
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Zitat:
Zitat von xraptorx
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Genau Barschmeister, höre auf mit deinem wirren Propagandageschwafel. Die Flüchtlinge wussten gar nicht, dass es nicht erlaubt war. Ein wenig mehr Toleranz darf man hier doch erwarten. Willkommenskultur leben, das ist völlig normal. 
Zudem kann man Sie doch nicht wegen solchen Lapalien ausweisen, doch nicht in Deutschland.
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01.11.16, 19:57
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#4
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Registriert seit: Oct 2010
Ort: ab 420
Beiträge: 967
Bedankt: 2.194
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3 Menschen haben 190 Tage in U-Haft gesessen. Sie wurden jetzt freigesprochen.
Zitat:
Silvester-Übergriffe: Freispruch und Entschädigung
Drei wegen sexueller Nötigung angeklagte Männer halten sich am 18.10.2016 in Hamburg im Strafgerichtsgebäude Pappordner vor ihr Gesicht. © dpa Bildfunk Fotograf: Axel Heimken
Freispruch nach 190 Tagen in Untersuchungshaft: Drei Angeklagte konnten vom Opfer nicht eindeutig identifiziert werden.
Auch der vorläufig letzte Prozess um die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht auf dem Kiez hat mit Freisprüchen für die Angeklagten geendet. Die drei Männer aus Marokko, Tunesien und dem Iran waren wegen sexueller Nötigung und Beleidigung angeklagt. In ihrer Begründung kritisierte die Vorsitzende Richterin am Hamburger Landgericht am Dienstag die Ermittlungsbehörden scharf. Sie sei geschockt, wie leicht das Rechtssystem zu erschüttern sei, wenn die öffentliche Meinung und die Politik Ergebnisse sehen wollten.
Opfer konnte die Angeklagten nicht identifizieren
Eine Studentin, die in der Großen Freiheit bedrängt und belästigt worden war, hatte vor dem Hamburger Landgericht keinen der drei Angeklagten wiedererkannt. Bei der Polizei hatte sie die Männer auf vorgelegten Fotos zunächst identifiziert. Durch die Art der Ermittlung sei die Zeugin schon bei der Polizei unbewusst suggestiv beeinflusst worden, hieß es in der Urteilsbegründung.
4.600 Euro Entschädigung für Untersuchungshaft
Als Teil des Hamburger Justizsystems wolle sie sich ausdrücklich bei den drei Männern entschuldigen. Jeder der Freigesprochenen bekommt für die Untersuchungshaft rund 4.600 Euro Entschädigung. Sie hoffe, die Angeklagten hätten den Glauben an den Rechtsstaat nicht verloren, so die Richterin. Rund 190 Tage hatten die drei in U-Haft gesessen. Eine zwischenzeitliche Entscheidung zur Haftentlassung hatte das Oberlandesgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft widerrufen.
Mehr als 400 Frauen in Hamburg sexuell belästigt
Mehr als 400 Frauen sollen in der Silvesternacht in Hamburg sexuell belästigt worden sein. Nur drei Fälle haben es überhaupt bis zur Anklage gebracht. Ein junger Afghane wurde bereits freigesprochen, weil die Zeugin ihn vor Gericht nicht wiederkannte. Ein anderer konnte nur verurteilt werden, weil die Polizei ihn anhand von DNA-Spuren überführte. Er hatte eine Frau vom Kiez aus bis nach Stellingen verfolgt und dort missbraucht.
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Ohne zu wissen ob sie unschuldig sind oder nicht. Das nenne ich einen Rechtsstaat.
Was hier anscheinend passiert ist, dass die Justiz auf Druck von Gesellschaft, Medien und Politik einfach mal willkürlich Menschen einsperren ließ. Auf dieses Urteil habe ich gewartet und gibt mir etwas Vertrauen in unser Justizsystem zurück.
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02.11.16, 07:21
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#5
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Anwesend
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 667
Bedankt: 308
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Diese Geschichte ist doch nur ein Teil des Problems.
Dann sollte man endlich Waffen zur Selbstverteidigung erlauben, *und* den genetischen Fingerabdruck grundsätzlich von allen Personen (und Einreisenden, wie in Kuwait) speichern. Denn Nachts sind nicht nur Afrikaner und Araber schlecht identifizierbar, auch wir Weißbrote.
Grundsätzlich sollte man sich heutzutage aber besser notariell beglaubigte Einverständniserklärungen vor jedem Sexualakt (also vor einem Schulterklopfen oder überhaupt einer Berührung) einholen. Erscheint mir jedenfalls mittlerweile so. Wenn man sich schon bei Sex gegen Bezahlung strafbar machen kann.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei dieterthehaack:
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