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[Recht & Politik] BGH: Partner muss intime Fotos nach Beziehungsende löschen

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Ungelesen 21.12.15, 18:43   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard BGH: Partner muss intime Fotos nach Beziehungsende löschen

Zitat:
Geht eine Beziehung in die Brüche, müssen Partner intime Fotos des jeweiligen anderen löschen, auch wenn sie im Einverständnis entstanden sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit das Recht am eigenen Bild konkretisiert.

Nach dem Ende einer Beziehung haben die beteiligten Partner ein Recht darauf, dass der oder die jeweils andere intime Fotos löscht, die während der Beziehung einvernehmlich entstanden sind. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VI ZR 271/14) hervor, das am heutigen Montag veröffentlicht wurde. Verhandelt worden war ein Rechtsstreit zwischen einer Frau und ihrem Ex-Partner, einem Fotografen, der während ihrer Beziehung auch intimste Fotos von ihr gemacht hatte. Er hatte sich dagegen gewehrt, diese nach Ende der Beziehung zu löschen, wozu er aber nun höchstrichterlich verdonnert wurde.

Widerruf nicht ausgeschlossen
Das Gericht erkennt zwar an, dass die Aufnahmen mit Einverständnis der Klägerin erstellt beziehungsweise sogar von ihr selbst gemacht wurden. Diese Einwilligung schließe jedoch einen späteren Widerruf nicht aus. Weil die Aufnahmen im privaten Rahmen entstanden und nicht für eine Veröffentlichung bestimmt seien, spreche auch weder die geschützte Berufsausübungsfreiheit oder die Kunstfreiheit des Fotografen gegen die Löschung. Stattdessen überwiege das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, das das Recht am eigenen Bild umfasse. Das gelte zumindest für die intimen Fotos. Für andere – auf denen sie bekleidet ist – gelte die einmal erteilte Einwilligung dagegen weiterhin.

Nacktbilder als Rache für Trennung
Das Urteil des BGH ist auch im Zusammenhang mit der Debatte über den sogenannten "Revenge Porn" zu sehen. Vor allem in den USA und Großbritannien wird über Internet-Portale diskutiert, auf denen Ex-Beziehungspartner Nacktfotos ihrer ehemaligen Partner veröffentlichten, um sich beispielsweise für die Trennung zu rächen. In den USA war der Betreiber eines solchen Portals zu 18 Jahren Haft verurteilt worden, Großbritannien hatte ein eigenes Gesetz dagegen erlassen und Suchmaschinenbieter sich bereit erklärt, entschiedener dagegen vorzugehen.

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Ungelesen 22.12.15, 08:21   #2
Bobby35
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Dass man dazu ein Gesetz oder Urteil braucht ist meines Erachtens schon relativ armseelig..
Einerseits okay, man macht in einer Beziehung mal sowas, klar, kann eigentlich jeder ein Lied von singen.. Aber andererseits ist es, für mich zumindest, selbstverständlich solche Aufnahmen zu löschen bei einem Beziehungsende, eben damit genau sowas einem nicht nachgesagt werden kann etc..
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Ungelesen 22.12.15, 08:48   #3
MotherFocker
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Zitat:
Das Urteil des BGH ist auch im Zusammenhang mit der Debatte über den sogenannten "Revenge Porn" zu sehen
Das sehe ich so nicht, den das BGH-Urteil würde somit jedem Ex-Partner latent ein Veröffentlichungswille im strafrechtlichen Sinne unterstellen.

Hier geht es ausschliesslich um das Recht am eigenen Bild des Expartners (Intimfoto), auch wenn keine strafbare Handlung vorliegt. Was natürlich auch wieder einen abstrakten Willen unterstellt.

Kurz gesagt: Es würde bereits eine strafbare Handlung vorliegen, falls man das Löschen vergisst....
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