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myGully |
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12.11.15, 18:44
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Gericht entscheidet: Dürfen Mieter im Stehen pinkeln?
Zitat:
Düsseldorf. Der Mieter hat im Stehen uriniert, der Marmorboden ist ruiniert. Diesen direkten Zusammenhang stellt eine Vermieterin her und fordert Schadenersatz.
In erster Instanz hatte der Stehpinkler Recht bekommen. Im Rechtsstreit um einen durch Urinspritzer beschädigten Marmorboden urteilten die Richter im Januar 2015: Stehpinkeln sei zwar gesellschaftlich umstritten, dadurch entstandene Schäden am Boden einem Mieter aber nicht in Rechnung zu stellen. Die Vermieterin wollte das Urteil nicht kampflos hinnehmen. Am Donnerstag entscheidet nun das Landgericht Düsseldorf im Berufungsverfahren erneut.
Begonnen hatte der Rechtsstreit, als der stehpinkelnde Mieter aus seiner Düsseldorfer Wohnung ausgezogen war. Seine Vermieterin stellte fest, dass der edle Marmorboden im Gäste-WC und im Bad rund um die Toiletten stumpf geworden sei. Sie befragte einen Experten, der ihr bescheinigte: Der Schaden sei Folge eines regelmäßigen Urin-Niederschlags. Der Urin habe den Marmorboden verätzt.
Vermieterin hätte auf Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen
Weil sie die Böden ersetzen ließ, hielt die Vermieterin 2000 Euro der Mietkaution ein. Der Mieter klagte – und bekam Recht. Trotz der „zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus verbreitet“, hieß es in der Urteilsbegründung. Mit einer Verätzung des Bodens sei daher nicht zu rechnen. Der Vermieter hätte den Mieter auf die Empfindlichkeit des Bodens ausdrücklich hinweisen müssen. Dies sei aber nicht geschehen.
Die Vermieterin der Düsseldorfer Wohnung will das nicht auf sich sitzen lassen. Doch in der Berufung droht ihr erneut eine Niederlage. In einer vorläufigen Bewertung hatte das Landgericht Düsseldorf bereits im Oktober angekündigt, dass die Vermieterin wohl keine Aussicht auf Erfolg habe. Dass der Marmorboden durch Urinspritzer stumpf geworden sei, sei „keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache“, hieß es darin. für Schäden müsse der Mieter allenfalls in Ausnahmefällen aufkommen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Prince bedankt:
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12.11.15, 19:35
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.655
Bedankt: 2.161
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ein anderes urteil wäre auch schwachsinn gewesen.....
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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12.11.15, 20:35
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#3
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I can't sleep.
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 1.938
Bedankt: 2.671
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Zitat:
Trotz der „zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus verbreitet“, hieß es in der Urteilsbegründung.
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Einfach nur wunderschön.
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The things you own end up owning you.
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei Aerosoul bedankt:
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13.11.15, 17:55
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 146
Bedankt: 65
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Das Urteil mag in der Sache richtig sein, aber ich finde in dem Fall einen Schadensersatz durchaus angemessen. Ich meine, wie sehr und dauerhaft muss man daneben pissen, damit das Bad total eingesaut und der Boden hinüber ist? Der hat dann doch auch das Putzen vernachlässigt.... Und es gibt definitiv gewisse Hygienerichtlinien, an die sich Mieter zu halten haben.
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13.11.15, 19:15
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#5
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Stammi
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Misanthropien
Beiträge: 1.020
Bedankt: 1.033
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Zitat:
Zitat von Falcon999
Und es gibt definitiv gewisse Hygienerichtlinien, an die sich Mieter zu halten haben.
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Als da wären?
Gehe ja konform dass man die Wohnung und gewisse Bereiche gelegentlich mal putzen sollte, aber definitive Richtlinien?
Zitat:
Als Richtlinie wird in den deutschsprachigen Staaten eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution oder Instanz bezeichnet
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14.11.15, 06:46
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#6
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Chuck Norris
Registriert seit: Dec 2009
Ort: ノルトホルン
Beiträge: 129
Bedankt: 139
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So ein Schmarrn. Wer im stehen pinkeln will, soll das tun und fertig. Da versucht bloß eine Vermieterin Kohle zu machen mit einem mehr als kuriosen Klageverfahren. Oh man.
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An té nach leigheasann im nó uisce beatha, n?* aon leigheas air!
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15.11.15, 19:00
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#7
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2013
Beiträge: 295
Bedankt: 203
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Zitat:
Zitat von Falcon999
Ich meine, wie sehr und dauerhaft muss man daneben pissen, damit das Bad total eingesaut und der Boden hinüber ist? Der hat dann doch auch das Putzen vernachlässigt...
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Nein, nicht unbedingt. Marmor ist einfach sehr anfällig für aggressive Flüssigkeiten. Wenn du kleinste Spritzer nicht direkt entfernst, kann das den Boden schon angreifen und beschädigen. Da hilft regelmäßiges putzen nicht wirklich...
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei masoeng:
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16.11.15, 05:39
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#8
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Fischfreund
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 448
Bedankt: 645
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Zitat:
Zitat von masoeng
wenn du kleinste Spritzer nicht direkt entfernst, kann das den Boden schon angreifen und beschädigen. Da hilft regelmäßiges putzen nicht wirklich...
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Marmor muss versiegelt werden. Normalerweise wird Marmor ohne Versiegelung nicht verarbeitet. Marmor ist nichts als hoch verdichteter Kalkstein (deswegen Polierfähig) und für alle Flüssigleiten anfällig, nicht nur für Säuren oder Laugen. Hier macht "Billig zu Teuer" den kleinen Unterschied. Hätte der Vermieter gute Ware verwendet, dann wäre das so nicht passiert.
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Die Zukunft war früher auch besser!
Karl Valentin {1882-1948}
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