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09.11.15, 11:39
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#1
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Klaus Kinksi
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BMVI plant neue Regelungen für Drohnen-Flüge, inklusive Führerschein
Zitat:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant neue Regelungen für Drohnen-Flüge. Korrekt wäre hier eigentlich Multikopter-Flüge, Bundesverkehrsminister Dobrindt stört sich daran aber wenig. Änderungen soll es sowohl für private Nutzer als auch für gewerbliche Nutzer geben. Für gewerbliche Nutzer soll es sogar einen Führerschein geben, der durch das Luftfahrt-Bundesamt ausgegeben wird. Mit dem Nachweis über luftrechtliche und fliegerische Kenntnisse, wird dann aber auch der Einsatzbereich erweitert. Wird zum Beispiel ein sicherer Betrieb der Multikopter nachgewiesen, dürfen diese auch in Gebieten ohne Sichtkontakt zum Steuerer eingesetzt werden – bisher ist dies grundsätzlich verboten.
Eine Neuregelung, beziehungsweise Einschränkungen wird es auch für private Nutzer geben. Dobrindt dazu:
"Private Drohnen nehmen ständig zu. Daraus entstehen neue Gefährdungspotentiale z.B. durch Kollisionen oder Abstürze. Ich werde die Nutzung von Drohnen deshalb neu regeln: Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können. Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen werden verboten. Für den Betrieb von gewerblichen Drohnen werden zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben."
Zusätzlich sollen künftig alle Drohnen, die mehr als 0,5 kg Gewicht aufweisen, kennzeichnungspflichtig sein. Bei unerlaubter Nutzung oder im Schadensfall soll so der Besitzer ermittelt werden können. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für die private Nutzung. Anlass für diese Neuregelungen ist die breitere Verfügbarkeit solcher Fluggeräte, deren Einsatz bisher aber nicht ausreichend geregelt ist.
Es ergibt sicher Sinn, gerade im privaten Bereich, solche Regelungen festzulegen. Da die Fluggeräte nicht immer ohne Gefahren durch die Lüfte manövriert werden, ist auch die Kennzeichnung größerer Multikopter nachvollziehbar. Immerhin können diese große Schäden verursachen, wenn sie nicht kontrolliert gesteuert werden. Ob sich der Privatanwender allerdings von neuen Regelungen beeindrucken lässt, steht auf einem anderen Blatt. Zumal auch ein Fluggerät mit weniger als 500 Gramm gefährlich sein kann, wenn es unkontrolliert durch die Lüfte saust.
Hier noch einmal die geplanten Änderungen laut BMVI zusammengefasst:
1. Gewerblicher Einsatz wird neu geregelt:- Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten große Chancen zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Verkehrsüberwachung. Um diese Entwicklung zu unterstützen, werden ihre Einsatzmöglichkeiten erweitert.
- Landesbehörden können künftig Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers erlauben, wenn der sichere Betrieb nachgewiesen wird. Bislang ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers grundsätzlich verboten.
- Für gewerbliche Nutzer von Drohnen wird es künftig einen Führerschein geben. Fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen. Die Lizenz wird durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.
2. Private Nutzung wird neu geregelt:
- Um Gefahren im Luftraum zu vermeiden oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern, wird der private Einsatz von Drohnen neu geregelt.
- Private Drohnen-Flüge werden verboten in einer Höhe von mehr als 100 Metern, außerhalb der Sichtweite des Steuerers, über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –organisationen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien.
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