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27.10.15, 18:35
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Scharfe Kritik an EU Roaming-Verordnung: "Dreckiger Deal"
Zitat:
Kritik an Aus für Netzneutralität
Heftige Reaktionen hat die am Dienstag vom EU-Parlament verabschiedete Verordnung zum Telekommarkt ausgelöst. Die darin enthaltene Möglichkeit, Internetdienste gegen Bezahlung zu bevorzugen, zerstöre die Idee der Netzneutralität, so die breit geäußerte Kritik. Die Verordnung sei ein „dreckiger Deal“, sagte etwa der deutsche EU-Abgeordnete Jan Albrecht (Grüne). Befürworter halten dagegen, dass im Gegenzug die Roaminggebühren bis 2017 abgeschafft werden sollen - doch auch das ist laut den Kritikern überhaupt nicht fix.
Kritik an schwammigen Formulierungen
Das EU-Parlament hat am Dienstag eine Verordnung zum Telekommarkt beschlossen, die einerseits das Ende der Roaminggebühren einläuten soll, andererseits laut Kritikern aber auch die Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Daten im Internet, in Europa nachhaltig bedroht.
Die Verordnung sieht vor, dass die Roaminggebühren bis Mitte 2017 abgeschafft werden, Ende April 2016 soll es eine erste Senkung geben. Die Abgeordneten billigten damit einen Kompromiss mit den EU-Mitgliedsländern, die sich für eine längere Übergangsfrist ausgesprochen hatten. Ursprünglich wollte die EU-Kommission ein Verbot der Roaminggebühren bereits Ende 2015, war damit aber am Widerstand mehrerer EU-Länder gescheitert.
In der zwischen EU-Parlament und Kommission abgestimmten Verordnung gibt es auch Regelungen zur Steuerung des Datenverkehrs im Netz, die wegen der laut Kritikern eingebauten Hintertüren bereits im Vorfeld heftige Gegenwehr ausgelöst hatten. Kritiker befürchten, dass damit die Entwicklung innovativer Dienste behindert wird.
Pilar del Castillo von der spanischen konservativen Partei PP, Berichterstatterin im EU-Parlament, sieht durch die Ausnahmen innovative Dienste erst möglich. EU-Digitalkommissar Günther Oettinger verteidigte die Einigung, sagte aber auf Twitter, sollten sich einige Befürchtungen realisieren, sei er zu Nachbesserungen bereit.
„Spezialdienste“ dürfen priorisiert werden
Zwar soll sich laut Verordnung niemand seine Vorfahrt im Internet erkaufen dürfen, die Telekoms dürfen allerdings nicht näher spezifizierte „Spezialdienste“ einführen, die privilegiert behandelt werden dürfen. Die Dienste dürfen die normale Nutzung nicht behindern, die Datenpakete dürfen aber in verschiedene Verkehrskategorien eingeteilt und prioritär behandelt werden. Bei, ebenfalls nicht näher definierter, „drohender Überlastung“ dürfen Netzbetreiber den Datenverkehr drosseln. Zero-Rating-Dienste, die vom monatlichen Datenverbrauch ausgenommen sind, bleiben erlaubt.
Kritiker monieren, dass die zahlreichen schwammigen Formulierungen es nun den nationalen Regulierungsbehörden und Gerichten überlassen würden, wie die Verordnung in Zukunft tatsächlich und vor allem für welche Dienste wie genau ausgelegt wird. Laut Thomas Lohninger von der Initiative für Netzfreiheit waren viele Abgeordnete für die zur Abstimmung eingebrachten Änderungsanträge, die Abgeordneten fürchteten aber, dass ein anderer Text als der nun abgenickte vom EU-Rat nicht angenommen würde.
„Dreckiger Deal“ nutze großen Anbietern
Der grüne EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht, Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments für die EU-Datenschutzverordnung, sieht in der verabschiedeten Verordnung einen „dreckigen Deal“, der große Anbieter wie Google, Apple und Netflix auf Kosten kleinerer Wettbewerber aus Europa und der Verbraucher stärke. Durch die einheitliche Verordnung, wie sie auch zum EU-Datenschutz geplant ist, werde es den EU-Mitgliedstaaten unmöglich, strengere Regeln, wie es sie etwa schon in den Niederlanden gab, einzufordern.
Von der vom EU-Parlament in der ersten Lesung im April 2014 beschlossenen weitgehenden Regelung zur Sicherung der Netzneutralität sei nach den Verhandlungen zwischen Parlament und Kommission nicht mehr viel übrig geblieben, meinte EU-Parlamentarierin Julia Reda (Piraten), zuständig für den Urheberrechtsbericht des EU-Parlaments. Das Wort Netzneutralität komme im Text nun nicht einmal mehr vor. Sie verwies auf breite internationale Kritik im Vorfeld, wie etwa von WWW-Erfinder Tim Berners-Lee und dem IT-Rechtsspezialisten und US-Präsidentschaftskandidaten Lawrence Lessig.
Warnung vor „Zweiklasseninternet“
Der ÖVP-Europaabgeordnete Paul Rübig sieht das Roaming-Aus nur als ersten Schritt an, „jetzt braucht Europa einen digitalen Binnenmarkt“. Notwendig sei auch eine starke Netzneutralität. EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer (SPÖ), Vizepräsident der sozialdemokratischen Fraktion (S&D), sieht in der Einigung zwar auch positive Aspekte, unterm Strich handle es sich aber um kein gutes Gesetz - vor allem wegen der Möglichkeit der Spezialdienste. „Auf diese Weise wird eine Überholspur im Internet und somit ein Zweiklasseninternet geschaffen.“
Der grüne EU-Abgeordnete Michel Reimon zeigte sich keinesfalls euphorisch: Die Netzneutralität werde durch die EU-Regelung eingeschränkt. Zudem sei die „angebliche Abschaffung“ der Roaminggebühren eine „Farce“, da die Gebühren 2018 ohnedies ausgelaufen wären. Telekoms dürften die Verluste zudem mit anderen Gebühren ausgleichen, wenn sie nachweisen könnten, dass sie so die Inlandspreise absichern wollen. Es drohe ein Fleckerlteppich nationaler Ausnahmen, so Reimon. Die Konzerne hätten sich bei den Regierungen gegen das EU-Parlament durchgesetzt.
Roamingabschaffung nicht final?
Die Roamingregelung sieht vor, dass etwa ein Freikontingent an Telefonminuten, SMS oder Daten im Ausland ebenso wie zu Hause genutzt werden kann. „Permanentes Roaming“ mit günstigeren Angeboten aus dem Ausland ist allerdings unerwünscht. Daher dürfen Anbieter beim Erreichen bestimmter Grenzen Aufschläge erheben. Wie hoch diese ausfallen, ist noch unklar - sie sollen deutlich unter den derzeitigen Obergrenzen liegen. Die Einzelheiten soll die EU-Kommission noch ausarbeiten. Laut Reda soll es auch noch eine Studie geben, die die Abschaffung der Gebühren noch behindern könnte.
Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass Anbieter von Internetdiensten den Nutzern vor der Unterzeichnung eines Vertrages „klar und verständlich“ erläutern müssen, wie hoch die tatsächlich zu erwartenden Download- und Uploadgeschwindigkeiten sind. Bei erheblichen Abweichungen von diesen Zusagen soll der Kunde das Recht haben, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen oder eine Entschädigung zu verlangen. Der Verordnung muss noch der EU-Rat zustimmen.
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