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[Recht & Politik] Affen-Selfie: Tierschützer wollen, dass der Affe Urheberrecht erhält

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Ungelesen 23.09.15, 18:47   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Affen-Selfie: Tierschützer wollen, dass der Affe Urheberrecht erhält

Zitat:
Es ist bestimmt nicht das erste Mal, dass im Zusammenhang mit dem berühmtesten Tier-Selfie das Wort Affentheater fällt, aber besser kann man es nicht umschreiben. Die für diverse Publicity-Stunts bekannte Tierrechtsorganisation Peta hat nun eine Klage eingereicht, in der gefordert wird, dass der Affe das Urheberrecht auf "sein" Selfie erhält.



Im Vorjahr gingen Fotos, die ein Makake in Indonesien mit der "geklauten" Kamera eines Fotografen von sich selbst geschossen hat, um die Welt. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen der Wikimedia Foundation und dem Besitzer der Kamera. Das United States Copyright Office entschied damals zu Gunsten des Wikipedia-Betreibers und stellte fest, dass man keine Arbeiten registrieren könne, "die von der Natur, Pflanzen oder Tieren" hergestellt worden sind.

Peta klagt
Damit ist das Bild seither frei verfügbar, doch das will eine Tierschutzorganisation ändern: People for the Ethical Treatment of Animals (Peta) hat in San Francisco eine Klage (PDF) eingereicht, in der man verlangt, dass die Urheberrechte an den Affen Naruto gehen, wie die britische Zeitung The Guardian berichtet. Peta will damit erreichen, dass die Einnahmen im Zusammenhang mit dem Foto an den Affen gehen - das Geld will man freundlicherweise für das Tier verwalten.

Etwas kompliziert wird die Sache rechtlich vermutlich auch dadurch, dass Peta gegen David Slater geklagt hat. Slater ist der Besitzer der Kamera, hat aber strenggenommen nicht der eigentlichen Rechte am Affen-Selfie.

Slater will diese zwar seinerseits gerichtlich durchzusetzen, ob er überhaupt zum aktuellen Zeitpunkt beklagt werden kann, das muss wohl das Gericht klären, noch bevor es zu einer Verhandlung kommt.

Ob es Peta tatsächlich um mehr als nur Schlagzeilen geht, darf sicherlich auch hinterfragt werden. Die Organisation hat schon in Vergangenheit so manche aussichtslose Klage eingereicht: 2011 verklagte man den Erlebnispark SeaWorld wegen der Haltung von fünf Schwertwalen (Orcas) und berief sich dabei auf das von der US-Verfassung festgeschriebene Verbot von Sklaverei. Damals stellte das Gericht jedoch fest, dass der 13. Zusatzartikel nur für Menschen gelte.

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