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myGully |
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03.09.15, 10:04
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 349
Bedankt: 64
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Autoverkauf für Anfänger
Hallo zusammen,
Ich brauche dringend euren Rat und zwar kommt einer mein AUTO anzusehen und würde auch gleich mitnehmen.
Meine Fragen wären..
1. Warauf muss ich beachten ,ein Kaufvertrag von Mobile.de druck ich aus und werde mit ihn ausfüllen ...
2. Und was ist mit Versicherung ,muss ich da auch was ausfüllen oder reicht es wenn ich der Versicherung mitteile ,das ich auto verkauft habe ,was muss ich denen abgeben ?????
3. Meine auto ist alles einwandfrei keine schäden dran, deswegen möchte auch keine garantie geben oder später ärgern mi dem Käufer haben ,falls er mich verklagen will ,wegen dem schaden das vorher gar nicht da war ?????
was kann ich im Vertrag eintragen ,damit die Garantie ausgeschlossen wird im Vertrag
4. gibt es rücknahmepflicht ??????
5.Was habe ich vergessen ,worauf muss ich noch beachten ???
Ich danke euch
mfg
jack
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03.09.15, 10:37
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.394
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03.09.15, 12:29
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 349
Bedankt: 64
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Mein freund, ich würde gerne wissen was ich im Vertrag rein schreiben könnte, das die Garantie /Gewährleistung ausgeschlossen wir
Z.b Fahrzeug wurde ohne Schaden übergeben oder keine Garantie oder Gewährleistung
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03.09.15, 14:51
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.378
Bedankt: 55.394
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Zitat:
Zitat von Jackbelly7
Mein freund, ich würde gerne wissen was ich im Vertrag rein schreiben könnte
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Du kannst alles reinschreiben was du willst. Du kannst auch reinschreiben dass du das Recht hast bei Wagenübergabe die Frau des Käufers vögeln zu können.
Alles kein Problem solange beide Parteien mit einer Unterschrift dem Vertrag zustimmen.
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03.09.15, 14:31
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#5
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Bei Privatverkauf gibt es keine gesetzl. Gewährleistung. Es sei denn, du schreibst sie im Vertrag fest.
Grundsätzlich aber kannst du alles in den Vertrag schreiben, was du willst.
Wie z.B. Datum, Uhrzeit und Ort der Übergabe. Außerdem solltet ihr festhalten, dass das Fahrzeug unverzüglich umzumelden ist und der Käufer den direkten Weg zu seinem Wohnort fährt.
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03.09.15, 21:18
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 26
Bedankt: 5
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Man muss wie die Vorredner schon sagten im Vertrag vermerken dass das Fahrzeug innerhalb einer oder zwei WOchen Um-/Abgemeldet wird. Desweiteren kannst du auch eintragen dass das Fahrzeug verkauft wird wie gesehen und ohne jegliche Gewährleitung, Garantie etc.
Zwecks versicherung erledigt sich dies von alleine sobald derjenige das Fahrzeug ummeldet. Du kannst aber auch separat etwas ausfüllen( müsste auch bei dem mobile.de Vertrag dabei sein). Das kannst du dann bei der Versicherung abgeben.
In diesem Sinne viel erfolg beim Verkauf!!
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03.09.15, 21:58
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 780
Bedankt: 461
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Ich würde dazuschreiben:
Bastlerfahrzeug, wie gesehen.
Und das Auto abmelden, der Käufer kann es ja dann mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen - kostet um die 50€.
Wenn er nämlich mit dem alten Nummernschild weiter fährt, und es nicht abmeldet, gibt es Probleme.
Aber man braucht zum Abmelden den Brief, also rechtzeitig machen und nicht erst beim Abholen die Schilder behalten.
Denn der Käufer will den Brief ja auch (für ein Kurzzeitkennzeichen bzw. zum Anmelden).
Edit:
Zum Thema Bastlerfahrzeug:
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03.09.15, 22:51
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 780
Bedankt: 461
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Hab zitieren erwischt statt editieren.
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04.09.15, 12:09
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#9
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Seit wann braucht man zum Abmelden den Fz-Brief?
Braucht man nämlich nicht, zumindest in unserem Landkreis. Der Fz-Schein reicht aus, es sei denn es handelt sich um eine entgültige Stilllegung.
Und das mit dem Kurzzeitkennzeichen ist auch so eine Sache.
Kurzzeitkennzeichen muss man seit April bei der Zulassungsstelle des Fahrzeugstandorts beantragen.
Und mit einem Fuffi kommst du auch nicht hin.
Alleine die elektronische Versicherungsbestätigung kostet ab 25 Euro aufwärts, jenachdem für wieviele Tage.
Hinzu kommen die Kosten bei der Zulassungstelle plus die Schilder.
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04.09.15, 15:21
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 780
Bedankt: 461
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1. Haben wir erst vor kurzem ein Auto ver- und eines gekauft, und daher weiß ich wie viele Probleme es macht, wenn der Fahrzeugbrief im Poststreik steckt.
Ohne Brief geht gar nichts.
2. Haben wir mit einem Kurzzeitkennzeichen das Auto überführt und 50€ dafür gezahlt, bei einem Händler.
3. Schau halt im Internet nach, bevor du schlaumeierst.
Z.B. :
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Oder hier, etwas ausführlicher:
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04.09.15, 16:23
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#11
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.157
Bedankt: 2.358
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Hat nix mit schlaumeiern zu tun. Habe meinen im Juli abgemeldet. Und stell dir mal vor, nur mit Kfz-Schein und Kennzeichen. Weil der Brief beim neuen Besitzer war.
Und klar, wenn du beim Händler einen kaufst, gibt der dir u.U. das Kzk zum Sonderpreis.
Und erkläre mir doch mal wie man das Kzk am Wohnort beantragen soll, wenn man noch gar keinen Brief bzw. den alten Fz-Schein (als Nachweis gültiger HU) oder den letzten TÜV Prüfbericht hat.
Vor dem 1.4. war das kein Problem, aber seit der Gesetzesänderung ist der Käufer quasi gezwungen das Kzk am Standort des Fahrzeugs zu beantragen.
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