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Befreiung vom Rundfunkbeitrag

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Ungelesen 12.08.15, 14:03   #1
kakkepeter
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Standard Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Hallo zusammen,
ich versuche es kurz zu machen:
Ich wohne mit meiner Freundin zusammen. Sie studiert und besitzt demnach bereits eine Beitragsbefreiung. Wir dachten, wenn wir die Befreiung für unsere gemeinsame Wohnung anwenden ist die Sache vom Tische, aber Pustekuchen.. Die feinen Herren wollen nun, dass ich den Beitrag übernehme (womit ihre Befreiung völlig nutzlos wird). Allerdings bekomme ich auch nur Meister-Bafög (624 Euro), da ich momentan meinen Techniker mache. Die Rundfunkgebühren würden da schon ziemlich rein schlagen..

Haben wir eine Möglichkeit auf die Befreiung meiner Freundin zu bestehen? Gibt es eine andere Möglichkeit, wie ich um diese Zwangsabgabe herumkomme? Leider berechtigt der Bezug von Meister-Bafög kein Aussetzen der Gebühren
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Ungelesen 12.08.15, 14:19   #2
Malkio
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Bist du auf die Wohnung gemeldet?
Oder "besuchst du sie" einfach nur und bist bei keiner Meldebehörde eingetragen?

Bedauerlicherweise gehen ja selbst die besten Beziehungen irgendwann einmal auseinander und man muss in den Haushalt seiner bereits zahlenden Eltern zurückziehen. Welch ein Jammer...
Man sollte sich natürlich vorher so im reinen sein, dass keine Hinterlistigkeiten in Sachen gerichtliche Ansprüche drohen, falls man sich dann wirklich mal trennt.
Soweit mein Gedanke dazu...
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Ungelesen 12.08.15, 14:54   #3
kakkepeter
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Also wir stehen beide im Mietvertrag und ich habe die Wohnung als Nebenwohnsitz gemeldet. Von daher werde ich damit keinen Erfolg haben, bis ich den Nebenwohnsitz bei der Behörde abmelde, oder? Ist aber glaube ich auch nicht die beste Idee.
kakkepeter ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.08.15, 15:09   #4
Malkio
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Richtig, die Ra... werden wohl eine Abmeldebescheinigung sehen wollen und widerrum die Anmeldebescheinigung bei deinen Eltern.
Ansonsten nerven die sehr lange...

Denn schaust du:
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"Erfüllen nur manche Bewohnerinnen und Bewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung, müssen (nur) die anderen den Beitrag zahlen; es gilt wieder das Prinzip der Gesamtschuld. Wer also als einzige Person die Befreiungsvoraussetzung nicht erfüllt, hat Pech und muss sich anmelden und allein den Rundfunkbeitrag für die (komplette) Wohnung zahlen."
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Ungelesen 08.09.15, 21:09   #5
croprinz
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Du bist freigestellt wenn du Bafög besziehst.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das gilt sicherlich auch für MEister Bafög. Schick es einfach mal ab und warte auf die Antwort
croprinz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.09.15, 08:40   #6
freakpor
LOL
 
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Also ich denk, auch wenn ich damit auf vermutlich dem einsamsten Posten hier bei Gully stehe: zahl es einfach!
Habe es auch ein Jahrzehnt geschaft mich zu drücken... aber am Ende nerven die einen solange bist du bezahlst nur um deine Ruhe zu haben. Wenn man bedenkt was man alles für Bullshit kauft dem man eigentlich nicht braucht da fallen die
15 €/mo auch nicht mehr ins Gewicht.

Es gab da mal nen Trick das die GEZ angewiesen ist Bargeld zu akzeptieren, soll heißen, wenn dir die 15€ wirklich fehlen kannst du bei der GEZ ein schreiben aufsetzen das du die Summe gerne in Barleisten möchtest, das kriegen die aber nicht geregelt und somit verfällt der Anspruch da du eine Lösung präsentiert hast die aber von der GEZ nicht umgesetzt werden (zu aufwendig) .
Gruß
freakpor ist offline   Mit Zitat antworten
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