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[Brisant] Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte - Länder melden höhere Zahlen als der Bund

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Ungelesen 30.07.15, 21:42   #1
shaunderzombie
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Standard Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte - Länder melden höhere Zahlen als der Bund

Zitat:
198 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte vermeldete der Bund jüngst für 2014. Eine erschreckend hohe Zahl. Nur: Offenbar ist die Zahl noch höher. Das belegen Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung".

Das Spreehotel in der sächsischen Stadt Bautzen ist eine besondere Unterkunft. In dem ehemaligen Vier-Sterne-Hotel wohnen seit Mitte Juli vergangenen Jahres Flüchtlinge. Kurz nach ihrem Einzug demonstrierten Rechtsradikale vor der Unterkunft - nahezu täglich. Teilweise waren es Hunderte. Und einige begingen Straftaten: "Sieg Heil"-Gebrüll, Hakenkreuz-Schmierereien, Bedrohung, Volksverhetzung, Hausfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Es kam einiges zusammen.

Genau diese Art von Straftaten soll bundesweit systematisch erfasst und ausgewertet werden. Dafür wurde eigens eine sogenannte Clearing-Stelle beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtet. Sie liefert auch die Zahlen für die Bundesregierung. Im Februar hat sie zuletzt eine detaillierte Liste auf eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag geliefert. Oft taucht darin §86a auf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, aber auch Delikte wie schwere Brandstiftung, Körperverletzung oder Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

198 Angriffe - sagt die Bundesregierung

Vergangene Woche veröffentlichte das Bundesinnenministerium eine neue Gesamtzahl: 198 Angriffe auf Asylunterkünfte soll es 2014 demnach gegeben haben. Eine erschreckend hohe Zahl, so der Tenor. Doch offenbar nicht vollständig. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung haben bei allen Bundesländern um eine Auflistung der Taten aus 2014 und 2015 gebeten. Bei den Antworten fällt auf, dass die Länder offenbar mehr Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte verzeichnet haben als der Bund.

Dies zeigt auch das Beispiel Bautzen. Insgesamt sieben Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte hat es dort gegeben, so steht es sogar in offiziellen Antworten des sächsischen Innenministeriums auf Anfragen im Landtag. In der Liste des BKA tauchen allerdings nur drei davon auf.

Länder kommen auf höhere Zahlen

Insgesamt finden sich etwa 30 von den Ländern aufgeführte Delikte aus 2014 nicht in den Angaben des Bundes wieder - weder in den Antwort der Bundesregierung vom Februar, noch in einer aktualisierten Liste des BKA, die NDR, WDR und SZ vorliegt. Die bundesweite Zahl der Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte könnte also um bis zu 15 Prozent höher liegen.

Eigentlich sollte es diese Diskrepanz zwischen den Angaben der Länder und der des Bundes nicht geben. "Fremdenfeindlichkeit in Worten und Taten schadet Deutschland. Angesichts der Zunahme von Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte, müssen wir äußerst sensibel sein", hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière bereits im April 2014 erklärt. Um die Entwicklung "besonders kritisch im Blick zu halten", hätten Bund und Länder die statistische Erfassung rückwirkend zum 1. Januar 2014 angepasst. Zudem sei eine Clearingstelle beim BKA eingerichtet worden - eigens zur Sammlung und Bewertung aller bundesweit vorliegenden Informationen zu Straftaten gegen Asylunterkünfte.

Informationsfluss funktioniert nicht

Offenbar funktioniert der Informationsfluss aber nicht richtig. Zum Teil werden die Daten erst verspätet an den Bund übermittelt. Das zeigt das Beispiel Bayern. In einer Antwort der Bundesregierung vom 6. Februar 2015 tauchen elf Straftaten aus dem vierten Quartal 2014 aus Bayern auf. Zwei Monate später, in einer Antwort der Landesregierung, listet das bayerische Innenministerium fünf weitere Übergriffe aus dem Dezember 2014 auf.

Allerdings erklären verspätete Meldungen nicht die jetzt noch immer vorliegenden Unterschiede aus anderen Ländern. Die Liste des BKA für 2014 sollte laut Bundesinnenministerium nun aktuell und komplett sein. Vereinzelt könnten sich noch Änderungen ergeben haben, heißt es, wenn etwa die Ermittlungen ergeben hätten, dass es sich bei einer vermuteten Straftat doch um einen Unfall gehandelt habe.

Fehlerhafte Liste des BKA

Doch es gibt nicht nur vereinzelte Differenzen, sondern es fehlen auf der Liste des BKA eine Reihe von Fällen, die die Bundesländer als "Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte" erfasst haben - teilweise auch umgekehrt. Sachsen beispielsweise hat in zwei Antworten der Landesregierung insgesamt 39 Delikte aufgelistet, die sie als "politisch motivierte Kriminalität" (PMK) von rechts oder von sonstigen eingestuft haben. Der Bund kommt für Sachsen nur auf 31 Straftaten. Allerdings stehen auf der aktuellen BKA-Liste auch einige als PMK-rechts eingeordnete Fälle, die wiederum bei den Antworten des Landes fehlen. Nimmt man beide Listen zusammen, kommt man auf 44 Straftaten gegen Asylunterkünfte in Sachsen im Jahr 2014. Das sächsische Innenministerium teilte mit, es habe jetzt aufgrund der Anfrage von NDR, WDR und SZ das LKA beauftragt, die Listen zu überprüfen. Ein Ergebnis liegt bislang noch nicht vor.
Unterschiede zur BKA-Liste in elf Ländern

In insgesamt elf Ländern unterscheiden sich die Angaben aus den dortigen Ministerien von denen, die vom BKA beziehungsweise der Bundesregierung aufgeführt werden. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu, dass sich Abweichungen gegebenenfalls daraus ergeben könnten, "dass Sachverhalte zeitverzögert übermittelt/erfasst oder Einzelsachverhalte nicht dem Unterthema 'gegen Asylunterkünfte' zugeordnet wurden". Fragen auf konkrete Unterschiede wurden allerdings nicht beantwortet.

Aus Mecklenburg-Vorpommern, wo auch zwei zusätzliche Fälle genannt wurden, hieß es, möglicherweise liege es daran, dass nun aufgrund der Anfrage von NDR, WDR und SZ die Fälle händisch überprüft und zusammengetragen worden seien. Das passiere bei den BKA-Abfragen nicht, diese würden automatisch laufen.

Die Amadeu-Antonio-Stiftung kritisiert bereits seit Längerem, dass die zuständigen Behörden und Ministerien keine systematische Struktur haben, die Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte zu zählen und auszuwerten. Sie führt gemeinsam mit Pro Asyl eine eigene Liste, in der sich noch eine ganze Reihe weiterer Fälle finden, die weder von den Ländern noch vom Bund aufgezählt werden.
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vll noch interessant zum thema zahlen und fakten der UNCHR
Zitat:
Besonders alarmierend: die Hälfte aller Flüchtlinge sind Kinder.

Den größten Teil – 38,2 Millionen – bilden die sogenannte Binnenvertriebene (Internally Displaced Persons – IDP). Sie fliehen innerhalb ihres eigenen Landes, ohne dabei internationale Landesgrenzen zu überschreiten. Binnenvertriebene sind - anders als Flüchtlinge - nicht durch internationale Abkommen geschützt und stehen offiziell nicht unter dem Mandat von UNHCR. Dennoch kümmert sich UNHCR seit vielen Jahren um die Bedürfnisse von Binnenvertriebenen. Denn oftmals befinden sie sich in sehr ähnlichen Situationen wie Flüchtlinge und haben einen ähnlichen Hilfsbedarf.

Die zweite Gruppe sind die 19,5 Millionen Flüchtlinge sowie 1,8 Millionen Asylsuchende, die noch auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten.

Neun von zehn Flüchtlingen (86 Prozent) leben in Entwicklungsländern, da die meisten Flüchtlinge lediglich in ein angrenzendes Nachbarland fliehen.
Globale Statistiken von UNHCR
Die sieben größten Herkunftsländer von Flüchtlingen

Syrien - 3,88 Millionen
Afghanistan - 2,59 Millionen
Somalia - 1,11 Millionen
Sudan - 648.900
Südsudan - 616.200
Demokratische Republik Kongo - 516.800
Myanmar - 479.000

Die sechs größten Aufnahmeländer von Flüchtlingen

Türkei - 1,59 Millionen
Pakistan - 1,51 Millionen
Libanon - 1,15 Millionen
Iran - 982.400
Äthiopien - 659.500
Jordanien - 654.100

Länder mit den meisten Binnenvertriebenen

Syrien - 7,6 Millionen
Kolumbien - 6 Millionen
Irak - 3,6 Millionen
Demokratische Republik Kongo - 2,8 Millionen
Sudan - 2,1 Millionen
Südsudan - 1,5 Millionen
Somalia - 1,1 Millionen
Ukraine - 832.000

Alle Zahlen bis Ende 2014
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Ungelesen 31.07.15, 12:09   #2
Malkio
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Gibt es auch Statistiken für durch Asylbewerber verübte Straftaten, Sachbeschädigungen etc.?
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Ungelesen 02.08.15, 14:51   #3
shaunderzombie
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hier bekommst du eine quallifizierte antwort.

danke an pauli8

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pauli8
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Hallo shaunderzombie,

die unterschiedlichen Zahlen erklären sich meiner Ansicht nach dadurch:

Den internen Ablauf einer Erfassung kann ein Laie natürlich nicht wissen.

Jeder Sachbearbeiter fertigt neben seinen Fall einen sogen. PKS-Erfassungsbogen an, der dann an das LKA seines Landes geht. Den Erfassungsbogen kann er allerdings erst ausfüllen und absenden, wenn er der Meinung ist das sowohl der richtige Tatbestand und/oder die Beweggründe durch entsprechende Ermittlungen als gesichert erscheinen. Das geht natürlich elektronisch. Trotzdem gibt es Papier. Die elektronische Akte bei Justiz und Polizei steht noch in den Sternen.

Eine unterschiedliche Bewertung in den einzelnen Ländern kann durchaus vorkommen.
Eines muss man auch berücksichtigen. Im Oktober wird eine Straftat bekannt, Nehmen wir an es handelt sich um ein Kapitaldelikt. Die Ermittlungen werden vermutlich länger als 3 Monate dauern, wenn nicht sogar Jahre.
Er sendet also seinen PKS-Erfassungsbogen erst im nächsten Jahr ab. Damit fällt er in dem „Oktober-Jahr“ bei der Jahresstatistik raus.

Ein weiterer Grund wäre:
Der Beamte aus Bayern sieht den Hintergrund anders als der Beamte in Hessen.

Und jetzt noch die Frage nach der Überprüfung:
Kann man dem Beamten beim LKA -PKS Stelle- zumuten einen Fall, der vielleicht 3 Aktenordner mit insgesamt 6.567 Seiten enthält erst zu lesen. Im Übrigen hat er ja die Akten gar nicht und müsste sie anfordern. Damit wäre seine Tätigkeit bis auf Weiteres lahmgelegt.
pauli8 ist offline   Mit Zitat antworten
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