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myGully |
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14.05.15, 19:33
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#1
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Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 35
Bedankt: 146
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Parkschaden abwicklung
Mir ist heute jemand in mein Parkendes Auto gefahren (Lackschaden vorne links nix Welt bewegendes) er hat einen zettel mit allen Daten hinterlassen.
Habe in dann angerufen er hat gemeint ich solls reparieren lassen und ihn dann einfach die Rechnung schicken dann ersparen wir uns das mir der Versicherung.
Meine Frage jetzt könnte es sein das der dann einfach sagt nein zahl ich nicht und ich bleib dann auf den kosten sitzen ?
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14.05.15, 19:48
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
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Was ist das für ne Frage. Natürlich kann das sein. Kann auch sein dass er morgen mit ner Rakete zum Mars fliegt und der Internationale Gerichtshof meint das im Weltall kein Gesetzt gilt und man nur bei dem 3. Neumond im Jahr einen Antrag auf Asyl stellen kann.
Edit: Wenn er aber schon seine Daten hinterlassen hat wird es eher unwarscheinlich sein.
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14.05.15, 20:19
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#3
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Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 35
Bedankt: 146
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Die Frage war blöd Formuliert ich meine wenn er nein sagt hab ich dann keine Möglichkeit was zu machen oder könnte ich dann noch Versicherung einschalten oder würden die dann sagen jetz is zu spät
PS: Der Internationale Gerichtshof ist am Mars nicht zuständig würd ich mal meinen
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14.05.15, 20:41
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 648
Bedankt: 326
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Was hat er den auf den Zettel geschrieben? Hat er gesagt er hat da ne Delle hinterlasse Gruß (Sein Name) weil dann hast du damit ja schon eine Grundlage falls er es sich anders überlegt. Aber wie gesagt. Wenn er schon so ehrlich ist seine Daten zu hinterlassen wird er wohl auch keinen Rückzieher machen.
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14.05.15, 20:50
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#5
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Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 35
Bedankt: 146
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Wörtlich geschrieben:
Habe Kotflügel li vorne 12:00 beschädigt.
und seine Daten angegeben
Namen ,Adresse ,kennzeichnen ,Auto Modell ,Tel Nummer Versicherung
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14.05.15, 21:48
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#6
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.708
Bedankt: 1.268
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Dann will er dafür wohl auch aufkommen.
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14.05.15, 23:25
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#7
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Es ist sein gutes Recht, den Schaden selbst zu erstatten.
Seine Haftplichtversicherung könnte notfalls immer noch die Regulierung übernehmen und unberechtigte Ansprüche deinerseits abwehren. Ist aber wohl unwahrscheinlich.
Da hier auch möglicherweise eine Straftat (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) vorliegt, kann es auch sein, dass er einfach nur froh ist, wenn die Sache erledigt ist.
Aber wichtig: Auf keinen Fall vorab schon reparieren lassen! Du schickst ihm einen Kostenvoranschlag der Werkstatt deines Vertrauens und erst wenn er zahlt, gibst du die Arbeit in der Werkstatt in Auftrag.
Sollte der Schaden nämlich bereits von dir behoben worden sein und gibt es anschließend bei der Regulierung Probleme, wird es schwer für dich werden, nachzuweisen, welchen Schaden er verursacht hat. Da kann dann auch kein Gutachten mehr angefertigt werden.
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15.05.15, 09:58
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#8
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Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 845
Bedankt: 593
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Zitat:
Zitat von 321meins
Aber wichtig: Auf keinen Fall vorab schon reparieren lassen! Du schickst ihm einen Kostenvoranschlag der Werkstatt deines Vertrauens und erst wenn er zahlt, gibst du die Arbeit in der Werkstatt in Auftrag.
Sollte der Schaden nämlich bereits von dir behoben worden sein und gibt es anschließend bei der Regulierung Probleme, wird es schwer für dich werden, nachzuweisen, welchen Schaden er verursacht hat. Da kann dann auch kein Gutachten mehr angefertigt werden.
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Denke das wichtigste ist gesagt
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So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
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08.07.15, 11:35
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Hallo,
lass den Schaden neutral und unabhängig von einem KFZ-Sachverständigen betrachten und sobald der Schaden über 750€ netto liegt auch darüber ein Gutachten erstellen. Vielleicht fällt auch noch ein merkantiler Minderwert an. Den würdest Du nur mit einem Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht bekommen. Die Reparaturkosten kannst Du Dir fiktiv (netto) auszahlen lassen oder mit einer Kostenübernahme der Werkstatt reparieren lassen, sodass die Werkstatt direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen kann. Der Gutachter wird auch direkt per Abtretung durch die gegnerische Versicherung bezahlt. Damit der Unfallgegner in seiner Versicherung nicht steigt, kann er sich von seiner VS sagen lassen, was er denen schuldig ist um seinen Schadensfreiheitsrabatt zu behalten. Ich würde immer mit der Abrechnung über die Versicherung gehen. In den meisten Fällen, wo man die Versicherung außen vorlassen sollte, kam es immer zu Streitigkeiten.
Woher ich das alles weiss? ---> ich bin selber KFZ-Sachverständiger
Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
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