Das rätselhafte Verschwinden eines Mitarbeiters hat die Post in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt. 20 Jahre lang erschien ein Briefträger nicht zur Arbeit - entlassen wurde er jedoch erst kürzlich, wie nun bekannt wurde.
Die Österreichische Post AG bestätigte am Montag einen Bericht der Tageszeitung „Kurier“ über den kuriosen Fall. Bekannt geworden war dieser durch eine Veröffentlichung der Disziplinarkommission des Finanzministeriums, die über die Entlassung des Mannes entschied, der seit 1983 für die Post tätig war.
Am 27. November 1994 war der Briefträger zuletzt zum Dienst erschienen. Wegen eines Freizeitunfalls befand er sich dann ab dem 28. November in Krankenstand - bis zum 4. Dezember 1994. Doch danach kam nicht mehr er zur Arbeit und reagierte auch nicht auf Schreiben und Anrufe. Und dann stellte sich heraus: Er wohnte gar nicht mehr an der der Dienstbehörde bekannten Adresse - und eine neue konnte trotz intensiver Nachforschungen nicht in Erfahrung gebracht werden.
Keine Entlassung ohne Adresse möglich
Das Dilemma für die Post: Ohne eine bestätigte Zustelladresse war eine Entlassung nicht möglich - weil die Entlassungspapiere nicht zugestellt werden können. „Ab dem 5. Dezember 1994 wurde ihm kein Gehalt mehr bezahlt“, zitierte der Kurier die Post. Die Kosten für Sozialversicherung und Lohnsteuer fielen jedoch weiterhin an. Über die Höhe dieser Kosten machte die Post keine Angaben, der Kurier schätzt sie auf einen sechsstelligen Betrag.
Im Oktober 2013 erhielt die Post dann jedoch überraschenderweise Post aus Deutschland: Von einer Frau, die vom Amtsgericht Augsburg als Sachwalterin für den verschollenen Briefträger bestimmt worden war. Nun war ein Wohnort des Mannes bekannt, bis zu einer Entlassung sollten jedoch noch einige Monate vergehen. Im August 2014 fand eine mündliche Verhandlung statt - jedoch erschienen weder der Mann noch seine Sachwalterin. Auch die Frist für eine schriftliche Stellungnahme verstrich ohne Reaktion.
Und so sprach die Disziplinarkommission des Finanzministeriums am 29. September 2014 ihr Urteil: Der Beschuldigte habe die Dienstpflichten erheblich verletzt und damit ohne Zweifel gegen die Kernpflichten eines Beamten verstoßen. Daher sei er zu entlassen.
Man möge mir doch bitte bei einer Verständnis Frage helfen: "Ein Beamter erscheint 20 Jahre nicht zum Dienst. Worin bestünde jetzt der Unterschied, wäre er doch 20 Jahre zum Dienst erschienen?