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myGully |
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02.04.15, 16:20
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Legende
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Beiträge: 15.518
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NEU: Sinkender Rundfunkbeitrag, gekennzeichnetes Fleisch und gefördertes Heizen
Zitat:
Neu ab April 2015
Rundfunkbeitrag sinkt
Der monatliche Rundfunkbeitrag für eine Wohnung sinkt. Ab dem 1. April 2015 liegt er bei 17,50 Euro statt 17,98 Euro. Der ermäßigte Rundfunkbeitrag verringert sich ebenfalls. Er sinkt von 5,99 Euro auf 5,83 Euro. Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen weniger. Wie sich der Rundfunkbeitrag hier verändert und weitere Details erfahren Sie hier: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Herkunftskennzeichnung für Fleisch
Abgepacktes Fleisch
Woher kommt das Fleisch?
Verpacktes Fleisch von Schweinen, Ziegen, Schafen und Geflügel muss vom 1. April an eine Herkunftskennzeichnung tragen. Dies betrifft sowohl frisches als auch gekühltes und gefrorenes Fleisch.
Bisher musste nur Herkunft von verpacktem Rindfleisch erkennbar sein. Verarbeitete Fleischerzeugnisse müssen dagegen nicht gekennzeichnet werden.
Förderung für umweltfreundliches Heizen
Hand am Thermostat einer Heizung
Wird mit erneuerbaren Energien geheizt, gibt's Geld vom Staat.
Das Heizen mit erneuerbaren Energien wird stärker gefördert. Eine Novelle des Marktanreizprogramms, die zum 1. April in Kraft tritt, sieht ein Fördervolumen von 300 Millionen Euro pro Jahr für private, gewerbliche und kommunale Vorhaben vor.
Gefördert werden Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, sowie Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen. Zuständig für die Vergabe der Fördermittel ist die BAFA. Dort finden sich weitere Informationen und bald auch die entsprechenden Anträge. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen
Auto auf einem Feldweg
Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen sind nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich.
Kurzzeitkennzeichen gibt es ab April nur noch unter bestimmten Bedingungen: So muss zum einen das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt sein. Zum anderen muss sich eine gültige Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nachweisen lassen. Darüber hinaus muss das Fahrzeug konkret im Fahrzeugschein bezeichnet werden. Erfüllt es diese Bedingungen, darf es bis zu fünf Tage mit dem Kurzzeitkennzeichen innerhalb Deutschlands im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind dann in Ausnahmefällen möglich, wenn es sich um eine Fahrt zur Prüfstelle oder davon zurück handelt. Auch Fahrten zur nächsten Werkstatt sind erlaubt, wenn dort Mängel behoben werden sollen. Diese Ausnahmen gelten aber innerhalb des Zulassungsbezirks und nicht für Fahrzeuge, die bereits als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
Erste-Hilfe-Ausbildung wird verkürzt
Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird ab 1. April verkürzt – von 16 auf neun Unterrichtseinheiten. Die Ausbildung dauert dann nicht mehr zwei Tage, sondern nur noch einen. Der Auffrischungskurs wird um eine auf neun Unterrichtseinheiten verlängert. Das haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe und die Berufsgenossenschaften beschlossen. Am Inhalt und der Qualität soll sich nichts ändern.
Erste Hilfe
Erste-Hilfe-Kurse dauern nur noch einen Tag statt zwei.
Hintergrund der Kürzung ist, dass viele Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie zum Beispiel die Herz-Lungen-Wiederbelebung, im Laufe der Jahre vereinfacht wurden. Außerdem haben wissenschaftliche Studien gezeigt, dass Kursteilnehmer Erste Hilfe viel besser und nachhaltiger lernen, wenn sich die Kurse auf die Vermittlung wesentlicher Inhalte beschränken. Das neue Konzept setze auf weniger Medizintheorie und mehr Praxistraining. Erhalten bleiben auf jeden Fall die Wiederbelebung, die Wundversorgung und das Einsetzen des Automatisierten Externen Defibrillators.
Die Krankenkasse Barmer GEK erklärte dazu, durch die Konzentration auf die wichtigsten lebensrettenden Sofortmaßnahmen werde es für die Kursteilnehmer leichter, sich die Inhalte zu merken und im Notfall wieder abzurufen. Nur durch regelmäßige Übung könnten Hemmungen überwunden und im Notfall Leben gerettet werden. Der geringere Zeitaufwand motiviere hoffentlich viele Menschen dazu, Erste-Hilfe-Kenntnisse zu erlernen und sie auch immer wieder zu erneuern.
Aus für Quecksilberdampflampen
Drei Gründe haben dazu geführt, dass Quecksilberdampflampen ab 1. April nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen: der hohe Energieverbrauch, der Quecksilbergehalt und die veraltete Technik. Neben diesen sogenannten HQL-Lampen dürfen auch Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit elektronischen oder konventionellen Vorschaltgeräten, deren Lichtausbeute unter 80 Lumen pro Watt liegt, nicht mehr angeboten werden.
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