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08.02.15, 01:44
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Legende
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Solidarität mit Notarzt - Petition findet 100.000 Unterstützer
Zitat:
Er wollte ein Kind retten, fuhr zu schnell, erhielt einen Strafbefehl: Viele Menschen solidarisieren sich in einer Online-Petition mit dem Notarzt. Laut SZ interessiert sich jetzt auch der Generalstaatsanwalt für den Fall.
"Freispruch für den Notarzt Alexander Hatz" wird in der Online-Petition gefordert. Die Liste wächst stetig. Über 100.000 haben bereits unterschrieben. Ein Mann aus Hamburg hatte die Petition erst am Donnerstag (05.02.15) gestartet.
Hintergrund der Aktion ist folgender Fall: Im April 2014 wurde Notarzt Dr. Alexander Hatz zu einem Einsatz nach Karlshuld (Lkr. Neuburg-Schrobenhausen) gerufen. Bei einem Kind bestand der Verdacht auf einen Fremdkörper in der Luftröhre und damit Erstickungsgefahr.
Auf der Fahrt nach Karlshuld habe er, wie immer, mit Blaulicht, Martinshorn, Abblend- und Nebellicht und zusätzlich mit der Lichthupe die anderen Verkehrsteilnehmer gewarnt. An eine "enge Begegnung" mit anderen Verkehrsteilnehmern konnte er sich nicht erinnern. Kurz darauf erfuhr er, dass gegen ihn ermittelt wird. Ein Autofahrer hatte ihn angezeigt.
Führerschein abgeben - eine Art Berufsverbot für den Notarzt
Der Notarzt erhielt im Januar 2015 einen Strafbefehl. Er soll 4.500 Euro bezahlen und für sechs Monate seinen Führerschein abgeben. Laut Strafbefehl hat Hatz zwei entgegenkommende Fahrzeuge zum scharfen Abbremsen und Ausweichen aufs Bankett genötigt. Das sei als Straßenverkehrsgefährdung eingestuft worden, sagt die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt. Notarzt Dr. Hatz sieht seine berufliche Grundlage gefährdet, er erhebt Einspruch gegen den Strafbefehl. Vorraussichtlich im April kommt es zum Gerichts-Prozess:
"Wie soll ich schnellstmöglich einem Menschen in Lebensgefahr helfen, wenn ich nicht schnell zum Einsatzort gelangen kann, weil schon die Notwendigkeit des Abbremsens und Ausweichens der anderen Verkehrsteilnehmer als Nötigung gewertet wird?"
Notarzt Dr. Alexander Hatz
Generalstaatsanwalt schaltet sich ein
Laut Süddeutscher Zeitung interessiert sich jetzt der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz für den Fall. Strötz habe die Akten bereits angefordert, wolle sich ein eigenes Urteil bilden, heißt es in dem Bericht. Möglich ist, dass der Prozess im April stattfindet oder die Klage wieder zurückgezogen wird.
Als Notarzt stets unfallfrei
Neben dem Notarztdienst ist Hatz als Betriebsarzt bei vielen Unternehmen in ganz Bayern unterwegs. Er ist fassungslos. Er hat in Flensburg noch nicht einmal einen Punkt, wie er sagt, fährt seit 23 Jahren selbst das Notarztfahrzeug bei mehr als 5.000 Einsätzen unfallfrei.
Er habe nie einen anderen Verkehrteilnehmer gefährdet, sagt er. Für höchst fatal halten die Rechtsanwälte, Günther Schalk und Florian Englert, den Strafbefehl gegen ihren Mandanten:
"Für völlig unverständlich halte ich es, wenn ein Vertreter einer Staatsanwaltschaft und ein Richter ein solches Verfahren nicht sofort einstellen, sondern einen Strafbefehl mit Führerscheinentzug über ein halbes Jahr verhängen. Das ist ein fatales Signal gegenüber allen Haupt- und Ehrenamtlichen, die für Rotes Kreuz,Feuerwehr und Polizei Tag und Nacht selbstlos im Einsatz sind, um anderen Menschen zu helfen."
Rechtsanwalt Günther Schalk, ehrenamtlich als Rettungssanitäter im Einsatz
Ein Urteil mit weit reichenden Folgen?
Die Anwälte wollen nun kritisch hinterfragen, inwieweit die beiden Autofahrer, der Anzeiger und der Zeuge, sich in der angeblich kritischen Situation selbst verkehrswidrig verhalten haben. Denn Einsatzfahrzeugen müsse ohne Zögern freie Fahrt gewährt werden. Notarzt Dr. Hatz fährt unterdessen weiter seine Einsätze.
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