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30.01.15, 14:37
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Dying Light: Indizierung, VPN-Aktivierung und Fake-Accounts - was Sie wissen sollten
Zitat:
Der Zombie-Metzler Dying Light von Techland ist zumindest in der Digitalversion am 27. Januar 2015 erschienen. In Deutschland wird das Spiel aller Voraussicht nach indiziert. Oftmals sind Online-Shops wie Steam nicht von Deutschland aus erreichbar. Wer dennoch eine Downloadversion erwerben möchte, greift zu VPN-Verbindungen oder Fake-Accounts. Nicht ohne rechtliches Risiko, wie wir nachfolgend darlegen wollen.
Techland hat eine Menge Erfahrung mit dem deutschen Jugendschutz. Bereits das bekannte Dead Island hat es nicht in die deutschen Ladengeschäfte geschafft. Mittlerweile fristet die ungekürzte EU-Fassung ihr Dasein auf dem Index. Das gleiche Schicksal wird Dying Light, welches ebenfalls aus der Entwicklerschmiede von Techland stammt, vermutlich ereilen. Eine USK-Prüfung verlief negativ, das heißt ohne eine begehrte Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe". Eine Indizierung droht. Vermutlich ist das Indizierungsverfahren bereits angelaufen. Techland hat seine Konsequenzen daraus gezogen. Eine offizielle Veröffentlichung in Deutschland wird es nicht geben. Wer beispielsweise versucht, auf Steam Dying Light zu erwerben, wird die Produktseite erst gar nicht erreichen (Dying Light zum Steam Release: "Dieses Produkt steht in Ihrem Land derzeit nicht zur Verfügung"). Die deutsche IP wird erkannt und einfach geblockt. Entsprechende Retail-Fassungen (PEGI) für den PC oder die Konsolen Playstation 4 und Xbox One lassen sich vorbestellen. Aufgrund eines "Produktionsfehlers" werden die aber einen Monat später ausgeliefert.
Wer nicht warten will oder generell digitale Versionen bevorzugt, hat ein Problem und das hat seinen Ursprung in Nutzungsbedingungen. Ob nun Dying Light indiziert wird oder nicht, spielt zunächst keine Rolle. Dying Light wird vermutlich aufgrund der Gewaltinhalte eine Indizierung erfahren. Eine Einfuhr bleibt auch nach einer Indizierung möglich, sofern dies ausschließlich und nachweisbar zum eigenen Gebrauch geschieht. Bereits die Einfuhr mehrerer Spiele kann unter Umständen als Vorbereitung einer Verbreitung angesehen werden. Es versteht sich, dass auch die Weitergabe an Minderjährige untersagt ist, sofern dies nicht im Rahmen der elterlichen Fürsorge geschieht.
Die Nutzung von VPN-Zugängen zwecks Aktivierung oder Erwerb des Spiels verstößt regelmäßig gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattformen. Accountsperren drohen, eventuell auch nur die Sperrung der jeweiligen Lizenz. Der Umfang der Sanktionsmöglichkeiten ist individuell und abhängig von den Nutzungsbedingungen. Das Gleiche gilt für sogenannte Fake-Accounts, also Accounts, über deren Accountinhaberschaft vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden. Der Onlinehändler bzw. die Onlineplattform haben grundsätzlich ein Recht zu erfahren, wer denn ihr Vertragspartner ist. Auch hier drohen Accountsperren, nicht nur für den Fake-Account, sondern auch für den Haupt-Account. Solche Account können beispielsweise bei der Xbox One und der Playstation 4 eingestellt werden.
Wer glaubt, bei einem - zumeist in Asien ansässigen - Key-Händler fündig zu werden, sei gewarnt. Teilweise wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz offen davon gesprochen, dass Keys gesperrt werden können. Nicht immer ist die Herkunft der Keys auch gesichert. Sind die Keys länderspezifisch, drohen Probleme bei der Aktivierung. Zum Beispiel können russische Keys bei Steam nicht aus Deutschland aktiviert werden. Der Einsatz einer VPN wiederum verstößt gegen die Steam-Nutzungsbedingungen. Gewonnen ist damit überhaupt nichts. Da nach derzeitigem Kenntnisstand kein Geolock bei der Aktivierung der Retailversionen verwendet wird, ist es sinnvoll zu warten und eine PEGI-Version einzuführen. Händler wie Amazon haben solche Angebote nach wir vor aktiv. Erst wenn die Indizierung auch wirklich erfolgt ist, werden diese Angebote verschwinden. Sollte wider Erwarten ein Geolock vorhanden sein, ist dies keine Maßnahme, die zwingend gesetzlich vorgesehen ist. Die Publisher entscheiden, ob sie einen solchen Geolock auf den Plattformen umgesetzt sehen wollen. Bislang ist vollkommen unklar, ob ein Geolock überhaupt rechtlich zulässig ist. Sicher ist jedenfalls, dass eine Rückgabe auf Grundlage eines Rechtsmangels möglich wäre. Umso wichtiger ist es, einen Händler auszuwählen, der dem deutschen Recht unterliegt.
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30.01.15, 16:33
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#2
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Nur der Hamburger SV
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 474
Bedankt: 293
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Bei der Indizierung sollte PC Games aber besser bescheid wissen. - Wenn das Spiel auf der Liste A landet, kann man es immer noch legal an volljährige verkaufen, nur darf es nicht beworben werden.
- Wenn es aber auf der Liste B landet, schlägt die Zensur unter dem Scheinmantel des Jugendschutzes zu. Dann muss das Spiel auf eine Beschlagnahmung geprüft werden. Sollte es beschlagnahmt werden, ist der Handel damit strafbar. Ist dem nicht der Fall, geht es zurück auf die Liste A.
Der Besitz bleibt natürlich in beiden Fällen erlaubt
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30.01.15, 16:36
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#3
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Kannst Clemens Gäfgen ja unter [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] eine Mail schreiben und ihm dein Wissen mitteilen!
Ist übrigens "nur" freier Mitarbeiter.
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30.01.15, 16:47
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#4
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.519
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Sobald Konsolen-Keys verfügbar sind, gilt es, folgendes zu beachten (wir haben es mit Keys vom Publisher ausprobiert):
Xbox One: Es reicht bei der Xbox One, ein anderes Land einzustellen, um Dying Light freizuschalten und herunterzuladen. Wir haben es mit den USA probiert. Klappte. Sobald der Download läuft, kann man auch wieder auf Deutschland umstellen, der Download geht weiter.
PlayStation 4: Am aufwändigsten ist es, Dying Light auf der PS4 zu aktivieren. Die Konsole benötigt dafür etwa einen UK-Account, den man sich im Zweifelsfall noch erstellen muss. Vorsicht: US-Accounts funktionieren mit europäische Keys nicht.
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Quelle: und der ganze Artikel: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
PS.: Ansonsten gilt für stark geschnittene oder indizierte Spiele, stellt euch mit einem der ach so belächelten "Schluchtenscheisser" auf Steam gut,
weil Ösis meist die ungeschnittenen Fassungen bekommen. Ein Steam-Key als "Geschenk" weitergegeben hat schon manchen frustrierten Deutsche
wieder fröhlich gestimmt
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei TinyTimm:
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30.01.15, 16:57
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#5
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Nur der Hamburger SV
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 474
Bedankt: 293
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Zitat:
Zitat von Prince
Kannst Clemens Gäfgen ja unter [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] eine Mail schreiben und ihm dein Wissen mitteilen!
Ist übrigens "nur" freier Mitarbeiter.
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Muss man dann mal machen
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