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[Recht & Politik] Ebay: Abgebrochene Auktionen führt zu 8.500 € Schadensersatz

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Ungelesen 11.12.14, 14:51   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Ebay: Abgebrochene Auktionen führt zu 8.500 € Schadensersatz

Zitat:
Verkäufer sind auf Ebay schadensersatzpflichtig, wenn sie eine Auktion abbrechen, etwa weil die gewünschte Verkaufssumme nicht erreicht wurde. Das hat nun der BGH entschieden.

Wenn eine 1-Euro-Auktion auf Ebay vorzeitig abgebrochen wurde, weil dem Verkäufer das Gebot zu niedrig war, dann ist dieser zu Schadensersatz verpflichtet. Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 10. Dezember entschieden. Dem Kläger stehen nun 8.500 Euro Schadensersatz zu – der Wert der Waren, bei der es um der Klage ging.

Im verhandelten Fall ging es um ein Stromaggregat, das bei Ebay zum Startpreis von einem Euro angeboten wurde. Zwei Tage später brach der Verkäufer die Auktion ab. Das einzige eingegangene Gebot lag zu diesem Zeitpunkt bei jenem einen Euro. Der Angebotseinsteller verkaufte das Aggregat zwischenzeitlich an eine weitere Person, woraufhin der Bieter auf Schadensersatz im Wert des Gerätes klagte. Diese Klage ging bis zum BGH, wo nun deutlich gemacht wurde: "Zwischen dem Kläger als Höchstbietendem und dem Beklagten ist ein Kaufvertrag über das Stromaggregat zum Preis von 1 Euro zustande gekommen."

Im Verlauf des Verfahrens berief sich der Beklagte auf die AGB von Ebay, in denen ein Abbruch der Auktion bis zwölf Stunden vor Angebotsende ausdrücklich erlaubt ist. Allerdings nur dann, wenn ein Irrtum vorliegt oder wenn die Ware während der Auktionslaufzeit verloren geht bzw. beschädigt wird. Schon in der Vorinstanz wurde festgestellt, dass keiner der besagten Gründe vorgelegen hat.

Das bedeutet für alle Verkäufer auf Ebay, dass Auktionen nicht einfach zurückgenommen werden können. Es muss zwingend einer der in den AGB aufgelisteten Bedingungen nachweislich eingetreten sein. Ansonsten ist der Verkäufer dem Bieter schadensersatzpflichtig. Das Urteil ist allgemeingültig und wurde schon rund vier Wochen zuvor [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], bei dem 5.000 Euro Schadensersatz fällig waren.

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Destiny
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Ungelesen 12.12.14, 09:01   #3
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Zitat:
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Richtig so. Wenn der Verkäufer das Angebot falsch einstellt und z.B. nicht Sofortkauf oder Mindestbeitrag eingibt, selbst Schuld.
Ähm, nein!! Wenn er einen Mindestbetrag angibt und der nicht erreicht wird, ist er Schadensersatzpflichtig!!

Ich finde das nicht gut. Das wird darauf hinaus laufen, dass sich jetzt irgendwelche Freaks hinsetzen und auf alle Auktionen einen Euro bieten, die sonst eventuell ohne Gebot auslaufen würden. Außerdem finde ich, dass die Argumentation ziemlich schwach ist! Nur weil jemand einen Euro geboten hat, ist er mehrere Tage vor Auktionsende noch nicht der Käufer. Würde die Auktion weiter laufen, wäre niemals gewährleistet, dass die Person auch den Zuschlag erhält. Wieso entsteht dem ein Schaden, wenn er eventuell Käufer des Produktes werden könnte?
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Ungelesen 12.12.14, 09:07   #4
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Hm, bei ebay war es mal so, dass man einstellen konnte, ab wie viel Euro es los geht mit der Ersteigerung, also beispielsweise gehts bei 10 Euro los. Das meinte ich mit Mindestbeitrag. Ist das geändert worden?

Ansonsten ist das, was du beschreibst, natürlich wirklich blöd für die Zukunft. Da gebe ich dir recht.
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Ungelesen 12.12.14, 09:18   #5
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Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen
[...] also beispielsweise gehts bei 10 Euro los. Das meinte ich mit Mindestbeitrag. Ist das geändert worden?
Das ist das Startgebot. Das Problem ist, je höher das Startgebot je höher die ebay-Gebühr.

Der Mindestbeitrag/Mindestbetrag/Mindestgebot ist was anderes:
Früher konnte man auch ein Mindestgebot einstellen. Wenn dieses nicht erreicht wurde, hat der Höchstbietende keinen Zuschlag erhalten und die Auktion wurde ohne Verkauf beendet und das wäre demnach auch ungültig.
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Angeben Ware gestohlen oder weicht nun weil eine Delle drinne ist erheblich von der Beschreibung ab. Fertig und aus. Kann dir niemand ins Gesicht pinkeln.
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Ungelesen 12.12.14, 15:45   #7
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Zitat:
Zitat von masoeng Beitrag anzeigen
Das ist das Startgebot. Das Problem ist, je höher das Startgebot je höher die Ebay-Gebühr.

Der Mindestbeitrag/Mindestbetrag/Mindestgebot ist was anderes:
Früher konnte man auch ein Mindestgebot einstellen. Wenn dieses nicht erreicht wurde, hat der Höchstbietende keinen Zuschlag erhalten und die Auktion wurde ohne Verkauf beendet und das wäre demnach auch ungültig.
Wieso sollte dies ungültig sein wenn Ebay so eine Option anbietet, das wenn der Preis den man sich vorstellt nicht erreicht wird der Artikel nicht verkauft wird. Jeder der bei so einer Aktion mitmacht kennt die Spielregeln. Anders sieht es aus wenn man ein Angebot vorzeitig beendet da er den Preis den man sich erhofft hat nicht erhalten hat. Das war aber immer so und es gibt einige Urteile das ist nicht das erste Urteil seit es Ebay gibt.

Es gibt Spielregeln haltet man sich an diese kann niemanden einer Anpissen. Versucht man zu tricksen und wird an gepickelt selber Schuld.
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Ungelesen 12.12.14, 16:05   #8
masoeng
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Zitat:
Zitat von gulgul2 Beitrag anzeigen
Wieso sollte dies ungültig sein wenn Ebay so eine Option anbietet, das wenn der Preis den man sich vorstellt nicht erreicht wird der Artikel nicht verkauft wird. [..] Anders sieht es aus wenn man ein Angebot vorzeitig beendet da er den Preis den man sich erhofft hat nicht erhalten hat.
Stimmt, das war immer so. Aber nach der Begründung der Richter, wäre dies auch ungültig. Es macht ja keinen Unterschied ob ich mir vor der Auktion überlege; "ich will dafür mindestens 10,-€ haben" (und das so einstelle), oder ob ich mir das während der Auktion denke (wenn schon jemand geboten hat) und diese deswegen vorzeitig beende (um sie vielleicht später mit Mindestgebot wiedereinzustellen). Laut Richter hat der Bieter mit der Abgabe seines Gebots bzw. so lange er Höchstbietender ist einen Rechtsanspruch auf die Ware. Demnach spielt es keine Rolle, ob ich vorher ein Mindestgebot eingestellt habe. Nur weil ebay diese Funktion hat, ist es ja nicht rechtssicher!

Man kann Angebote ja auch beenden weil "der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht". Das ist (oder war) auch eine Option bei ebay und auch wenn man sich dann "an die Spielregeln gehalten hat", schützt einen das nicht vor der Strafverfolgung.
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Ungelesen 13.12.14, 09:07   #9
Mazoku
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Hier bringt ein Mindestgebot gar nichts, das ist nämlich vorhanden. Problem dabei ist der Maximal Betrag den du dort eingeben kannst ist bei 800 Euro.

Somit kann ich mich als Verkäufer gar nicht absichern wenn ich dort Sachen verkaufen will, die jetzt einen Wert von 5.000 Euro haben.

Da ist eindeutig Ebay schuld, denn bei jeder Auktion muss ich es festlegen können, und darf nicht durch einen so minimalen Betrag eingeschränkt sein.
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Ungelesen 13.12.14, 10:51   #10
Eridu
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Ich kann die Leute immer nicht verstehen. Das ist der DEAL. So einfach ist das.

Schwer Auktion machen, in der Hoffnung irgend ein Depp bietet doppelten Wert der Sache aber wenn es den Mindestpreis im Kopf des Verkäufers nicht erreicht bescheißen wollen. Find ich total bescheuert.

Die meißten Argumente hier passen einfach nicht. Wenn man sich dem Risiko nicht aussetzen will, was hindert einen daran sich den Preis VORHER mal zu überlegen und ein Festpreisangebot mit Preisvorschlagsfunktion zu machen. Hinterher heulen ist der eigene Fehler.

Ich finde das Urteil sehr gut, denn immer mehr Idioten glauben Sie bräuchten nicht verschicken wenn ihnen der Preis nicht passt, ist mir schon paar mal passiert. Da macht die Schnäppchenjagt ja überhaupt keinen Spaß mehr...weil umgehbar...
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Ungelesen 13.12.14, 11:07   #11
Espana54
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Vor vielen Jahren hab ich den Fehler auch mal gemacht, einen Startpreis von 1€ genannt bei einem Wert des Artikels von über 200€.

Als ich kurz vor Ende der Auktion gemerkt habe, Mist, das geht schief, habe ich über den Account eines Freundes diese 200 Euro geboten.

Und siehe da, einer hat höher geboten, feine Sache so.

Klar, ich wäre auf den Gebühren sitzen geblieben, wenn ich höchstbietend geblieben wäre.

Aber das ist immer noch billiger, als wenn ich ein geliebtes/wertvolles Teil verschnalzen muss.
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Ungelesen 13.12.14, 11:40   #12
nichtecht
oder doch?
 
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Ich hab aus solch einen Grund (oder ähnlichen Gründen) nie etwas zum Preis von 1€ angeboten.

Ich mache immer einen Festpreis und biete die Option "Preis vorschlagen" an.
Wenn jemand also Interesse hat kann er mir gerne sagen was er denn bereit ist zu zahlen, so muss weder ich noch der Bieter mit irgendwelchen Überraschungen rechnen.
Das mit den Fake-Accounts ist auch ein alter Hut, Espana54. Mittlerweile aber nicht mehr ganz so einfach.

Das Thema ist eh zwei gespalten.
Die einen finden es okay, die anderen nicht. Im Grund hat immer der Recht, der die AGB einhält und wer dagegen verstößt muss bestraft werden.
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Ungelesen 13.12.14, 16:18   #13
Lord_Wellington
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Zitat:
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Früher konnte man auch ein Mindestgebot einstellen. Wenn dieses nicht erreicht wurde, hat der Höchstbietende keinen Zuschlag erhalten und die Auktion wurde ohne Verkauf beendet und das wäre demnach auch ungültig.
Wieso sollte ein eingestellter Mindestpreis in Zukunft ungültig sein? Der Verkäufer wurde zu Schadensersatz verurteilt, weil es sich nicht an sein eigenes Angebot gehalten hat. Und das lautete: "Wer beim Ende der Auktion Höchstbietender ist, der hat den Artikel gekauft." Ein Bieter muss sich darauf verlassen können, dass der Verkäufer zu seinem Angebot steht.

Hätte der Verkäufer einen Mindestpreis angegeben, dass hätte sein Angebot sinngemäß gelautet: "Wer beim Ende der Auktion Höchstbietender ist, der hat den Artikel nur gekauft, wenn der Mindestpreis erreicht wurde." Wenn dann ein potentieller Käufer weniger als den Mindestpreis bietet, erhält er folgende E-Mail: "Sie sind Höchstbietender, aber der Mindestpreis wurde nicht erreicht." Das ist für den Bieter transparent und er weiß, dass er mit seinem derzeitigen Gebot den Artikel nicht erhalten wird.

Nicht transparent ist es aber, wenn der Verkäufer wie im verhandelten Fall keinen Mindestpreis einstellt, sich aber insgeheim denkt "Wenn der Endpreis nicht hoch genug ist oder mir jemand ein besseres Angebot macht, dann verkaufe ich einfach nicht an den Höchstbietenden.".
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Ungelesen 13.12.14, 16:49   #14
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Irgendein Asozialer hat einfach mal 8500 € erhalten, weil er ein Gebot von 1€ abgegeben hatte. Der Verkäufer hat nun weder Gerät noch Geld. Selbst dem dümmsten Arschloch müsste doch die Ungerechtigkeit deutlich werden.

Hoffentlich geht ebay auch zugrunde.
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Ungelesen 13.12.14, 17:02   #15
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Was kann denn Ebay dafür, wenn ein Verkäufer die Auktion abbricht?

Das haben schon einige User zuvor erklärt, wenn ein Verkäufer bei Ebay seine Ware als Auktions-Gegenstand anbietet, dann muss man auch mit Lehrgeld rechnen. Weil nicht jede Ware geht für den gewünschten Betrag durch die Auktion.

Und damit keine weiteren solcher bösen Überraschungen kommen sollte, hätte der Verkäufer einen Mindestbetrag festsetzen können.

Und bei Ebay lauern genug Schnäppchenjäger, die kurz vor Auktionsende Ihren Betrag anbieten. Und wer sich mit Ebay auskennt, der weiß auch genau, auch wenn man für etwas 5,00€ anbietet, dann ist es erstmal auch bei 1,00€, solange kein anderer anbieten sollte. Genuso hätte der Käufer/Bieter 1000€ oder mehr bieten können, es wäre trotzdem bei 1,00€ stehen geblieben, solange da niemand anderes mitgeboten hätte.
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Ungelesen 14.12.14, 14:02   #16
Lord_Wellington
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Was man auch nicht vergessen sollte: es ist keineswegs sicher, dass bei "ausgefallenen" Artikeln der Wunschpreis des Verkäufers auch nur annähernd erreicht wird. Ich erinnere mich an das Rübenroder-Fall von 2007. Damals ist ein Rübenroder im Wert von 60.000€, den der Verkäufer ab einem Euro angeboten hatte, am Ende für 51€ weggegangen, weil bei der Auktion einfach kaum jemand mitgeboten hat. Der Interessentenkreis für Rübenroder war halt recht klein. Für den Käufer war das natürlich ein Wahnsinnsschnäppchen, dass er allerdings erst vor Gericht einklagen musste (bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung), weil der Verkäufer den Rübenroder nicht für 51€ herausrücken wollte.

Bei einem Stromaggregat, das man unter Umständen noch am anderen Ende Deutschlands mit einem LKW abholen muss (bei 8500€ Wert wird das schon ein etwas größeres Gerät sein) wird es auch nicht allzu viele Interessenten geben.

Wenn ein Verkäufer trotzdem meint, so einen Artikel ab einem Euro und ohne Mindestpreis anbieten zu müssen, dann muss er sich halt unter Umständen mit einem geringen Verkaufspreis zufrieden geben. Das Argument, dass ja sicher noch höhere Gebote gekommen wären, zieht nicht, weil das eben nicht immer so ist. Und wenn der Verkäufer sich die Chance auf höhere Gebote selbst nimmt, weil er meint, die Auktion abbrechen zu müssen, darf das nicht zum Nachteil des Käufers ausgelegt werden.

Ich habe auch schon alte Schränke und Heizkörper bei eBay für einen Euro verkauft, weil sich jeweils nur ein Bieter gefunden hat. Damit muss man halt leben, wenn man eine Selbstabholer-Auktion mit einem Euro Mindestgebot startet. Dafür musste ich die Sachen vor einem Umzug nicht selbst entsorgen oder in die neue Wohnung schleppen, was mir ganz recht war.
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Ungelesen 15.12.14, 12:14   #17
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Ich habe mich am WE mal ein wenig eingelesen und habe festgestellt, dass das Urteil – so wie es gefällt wurde –absolut richtig ist.

Dazu muss man verstehen, dass es sich bei ebay rechtlich gesehen nicht um Versteigerungen im eigentlich Sinne (§ 156 BGB) handelt:
Zitat:
Versteigerungen zeichnen sich dadurch aus, dass der Vertragsschluss mittels Zuschlag durch einen Auktionator erfolgt. Bei Internetauktionen, wie sie beispielsweise über eBay veranstaltet werden, kommt der Vertrag dagegen aufgrund der Willenserklärungen – Angebot und Annahme – der Parteien zustande. Anstatt durch Zuschlag endet die Auktion durch Zeitablauf, der im Gegensatz zum Zuschlag keine Willenserklärung darstellt (BGH, Urteil vom 3.11.2004 Az. VIII ZR 37503). Letztlich handelt es sich um Kaufverträge gegen Höchstgebot.
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Zitat:
Zitat von Lord_Wellington Beitrag anzeigen
Der Verkäufer wurde zu Schadensersatz verurteilt, weil es sich nicht an sein eigenes Angebot gehalten hat. Und das lautete: "Wer beim Ende der Auktion Höchstbietender ist, der hat den Artikel gekauft."
Nein, bei ebay handelt sich, mit dem Einstellen einer Auktion, nicht um die Abgabe eines Angebots sondern um die Abgabe einer einseitigen Willenserklärung. Er wurde verurteilt, weil er einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen, aber nicht erfüllt hat. Der Willenserklärung besagt nicht: „Wer beim Ende der Auktion Höchstbietender ist, der hat den Artikel gekauft.“, sondern: Wer das höchste Gebot abgibt, hat den Artikel gekauft! Der Unterschied liegt darin, dass die Auktion nicht auslaufen muss. Sobald jemand bietet, erklärt er sich willens den Artikel zu dem gebotenen Preis zu kaufen. Der Verkäufer hat bereits bei dem Einstellen der Auktion erklärt, den Artikel zu jedem beliebigen Preis der geboten wird, zu verkaufen. Diese Willenserklärung unterliegt einer auflösenden Bedingung nach § 158 Abs. 2 BGB, die dann eintritt, wenn ein höheres Gebot abgegeben wird. Da das nicht der Fall war, hat der Käufer - mit Abgabe seines Gebots - einen rechtlichen Anspruch auf Erfüllung und kann auf Schadensersatz klagen, auch wenn die Auktion noch Tage vom Auslaufen entfernt ist!

Zitat:
Zitat von Lord_Wellington Beitrag anzeigen
Hätte der Verkäufer einen Mindestpreis angegeben, dass hätte sein Angebot sinngemäß gelautet: "Wer beim Ende der Auktion Höchstbietender ist, der hat den Artikel nur gekauft, wenn der Mindestpreis erreicht wurde."
Das ist etwas kompliziert. Habe dazu verschiedene Aussagen gefunden. Aber theoretisch müsste es ungefähr so sein wie du sagst. Er gibt eine Willenserklärung ab, den Artikel zu jedem beliebigen, gebotenen Preis zu verkaufen, der den Mindestpreis übersteigt.

Allerdings hätte der Verkäufer, wenn er halbwegs intelligent gewesen wäre, den Vertrag wegen Irrtums anfechten können. Die Chancen auf eine Aufhebung des Vertrags wären wahrscheinlich höher gewesen.
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Lord_Wellington
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Zitat von masoeng Beitrag anzeigen
Nein, bei ebay handelt sich, mit dem Einstellen einer Auktion, nicht um die Abgabe eines Angebots sondern um die Abgabe einer einseitigen Willenserklärung. Er wurde verurteilt, weil er einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen, aber nicht erfüllt hat. Der Willenserklärung besagt nicht: „Wer beim Ende der Auktion Höchstbietender ist, der hat den Artikel gekauft.“, sondern: Wer das höchste Gebot abgibt, hat den Artikel gekauft! Der Unterschied liegt darin, dass die Auktion nicht auslaufen muss. Sobald jemand bietet, erklärt er sich willens den Artikel zu dem gebotenen Preis zu kaufen. Der Verkäufer hat bereits bei dem Einstellen der Auktion erklärt, den Artikel zu jedem beliebigen Preis der geboten wird, zu verkaufen. Diese Willenserklärung unterliegt einer auflösenden Bedingung nach § 158 Abs. 2 BGB, die dann eintritt, wenn ein höheres Gebot abgegeben wird. Da das nicht der Fall war, hat der Käufer - mit Abgabe seines Gebots - einen rechtlichen Anspruch auf Erfüllung und kann auf Schadensersatz klagen, auch wenn die Auktion noch Tage vom Auslaufen entfernt ist!
Da hast du völlig Recht. Wobei "Wer das höchste Gebot abgibt, hat den Artikel gekauft! [...] Diese Willenserklärung unterliegt einer auflösenden Bedingung nach § 158 Abs. 2 BGB, die dann eintritt, wenn ein höheres Gebot abgegeben wird." unterm Strich auf das Gleiche herauskommt wie "Wer beim Ende der Auktion Höchstbietender ist, der hat den Artikel gekauft." Denn ob die Auktion regulär ausläuft oder das Ende der Auktion vom Verkäufer durch einen Abbruch vorgezogen wird, spielt keine Rolle.
Lord_Wellington ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.04.16, 11:56   #19
fabrikarbeiter
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Diese Diskusion ist völlig überflüssig.

Ebay ist nur eine Plattform. Als Verkäufer kann ich frei wählen ob und an wen ich verkaufe.
fabrikarbeiter ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.04.16, 12:58   #20
Dante1253
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Zitat:
Zitat von fabrikarbeiter Beitrag anzeigen
Ebay ist nur eine Plattform. Als Verkäufer kann ich frei wählen ob und an wen ich verkaufe.
Das stimmt ja nur so halb. Sofern ich eine rechtsverbindliche (einseitige) Willenserlärung abgebe, kommt der verbindliche Vetragsabschluss in dem Moment zu Stande, an dem ein potentieller Käufer zu meinen angebotenen Konditionen, verbindliches Interesse bekundet. Das ist auf einer Plattform wie Ebay dadurch gegeben, dass ich etwas für ein startgebot / mindestgebot etc. einstelle (rechtsverbindlich!) und ein Käufer den Vertrag abschließt.
Du kannst ja auch nicht, wenn du dein Auto verkaufst, nachdem die Veträge unterschrieben sind noch sagen "ach ne, habe es mir anders überlegt".
Dante1253 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.04.16, 16:30   #21
bas98
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Zitat:
Zitat von Espana54 Beitrag anzeigen
Vor vielen Jahren hab ich den Fehler auch mal gemacht, einen Startpreis von 1€ genannt bei einem Wert des Artikels von über 200€.

Als ich kurz vor Ende der Auktion gemerkt habe, Mist, das geht schief, habe ich über den Account eines Freundes diese 200 Euro geboten.

Und siehe da, einer hat höher geboten, feine Sache so.

Klar, ich wäre auf den Gebühren sitzen geblieben, wenn ich höchstbietend geblieben wäre.

Aber das ist immer noch billiger, als wenn ich ein geliebtes/wertvolles Teil verschnalzen muss.
Über Gebühren hättest du dir auch keine Sorgen machen brauchen, du kannst den Kauf sogar noch im Einverständnis mit deinem Freund abbrechen, dann musst du die Gebühren gar nicht zahlen. Möchte nicht wissen wieviele Leute das machen
bas98 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.04.16, 06:14   #22
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