Brandschützer aus Lohfelden sind verärgert
Zu schnell zum Einsatz: Gemeinde kassiert Feuerwehrleute ab
Zitat:
Lohfelden. Feuerwehrleute sind auf dem Weg zu Einsätzen in Lohfelden in drei Fällen geblitzt und in mindestens zwei Fällen bereits von der Gemeinde abkassiert worden.
Bei einem Einsatz handelte es sich um einen schweren Unfall an der Aral-Tankstelle in Vollmarshausen mit einer eingeklemmten Person. Der Brandschützer war 9 km/h zu schnell und musste 15 Euro zahlen. Sein Einspruch wurde von der Gemeinde zurückgewiesen.
Im jüngsten Fall wurden die Helfer vergangene Woche zu einem Gefahrgutbetrieb gerufen, ein Feuerwehrmann wurde von einem mobilen Blitzgerät mit erhöhter Geschwindigkeit erfasst. Der Feuerwehrmann ist speziell für Gefahrguteinsätze ausgebildet. In allen Fällen eilten die Brandschützer nach der Alarmierung in ihren Privatwagen zur zentralen Wache, um dort in die Feuerwehrfahrzeuge umzusteigen.
In der Feuerwehr ist der Ärger über die Haltung der Gemeinde offenbar groß. Nach Informationen der HNA wurden Vertreter der Lohfeldener Wehr bereits im Regierungspräsidium vorstellig.
Lohfeldens Bürgermeister Michael Reuter (SPD) wollte die Vorgänge am Mittwoch nicht kommentieren, es handele sich um verwaltungsinterne Angelegenheiten, „die mit den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Lohfelden bereits abgestimmt wurden“.
Der auf Verkehrsrecht spezialisierte Kasseler Rechtsanwalt Dr. Bernd Stein sieht durchaus einen Ermessungsspielraum der Gemeinde. Dabei gehe es um eine Güterabwägung. Wenn Leib und Leben bedroht seien, könne man nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht bei Feuerwehrleuten im Einsatz von der Verfolgung von Verkehrsverstößen absehen. Dieser sogenannte rechtfertigende Notstand sei im übrigen auch auf Privatleute anzuwenden, etwa wenn jemand einen akut erkrankten Familienangehörigen in die Klinik fährt.
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Dann sollten die Feuerwehrleute einfach mal nur noch Dienst nach Vorschrift machen und sich für Feuerwehr-fremde Arbeiten von der Gemeindeverwaltung nicht mehr einspannen lassen. (z.B. Absperrungen zu Volks- und Straßensperrungen, Radrennen u.ä.) Und wenn bei jemandem vom Gemeinderat die Bude abbrennt oder jemand von denen in Gefahr ist, einfach mal nur nach StVO Vorschrift fahren, also nicht die Geschwindigkeit überschreiten.
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