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[Brisant] Durchsuchungsbeschlüsse gegen Nutzer von spiegelbest.me und ebookspender.me ergangen!

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Ungelesen 11.12.14, 10:21   #1
Destiny
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Standard Durchsuchungsbeschlüsse gegen Nutzer von spiegelbest.me und ebookspender.me ergangen!

Zitat:
Heute wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft erneut im Kampf gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen aktiv geworden ist. Ins Visier der Ermittler sind dieses Mal die Seiten spiegelbest.me und ebooksspender.me geraten. Auf diesen Seiten bekommen registrierte Nutzer gegen eine Beitragszahlung von 5 Euro monatlich Zugriff auf über 50.000 urheberrechtlich geschützte E-Books. Die Beiträge der Nutzer werden zum Teil dazu genutzt diesen Bestand zu erweitern. Die online gestellten E-Books werden ohne Kopierschutz online gestellt, sodass die Erstellung unbegrenzter Kopien ermöglicht wird.

Den Nutzern werden Urheberrechtsverletzungen und Steuerhinterziehung vorgeworfen

Die Staatsanwaltschaft hat Durchsuchungsbefehle gegen die Betreiber der Plattformen, 30 Moderatoren und 15 Nutzer erlassen, die sich durch auffällig viele E-Book Spenden nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ebenfalls am Aufbau der Seite beteiligt haben und somit an der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke mitgewirkt haben. Zudem stehen sie unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung, da die Erlöse, die durch die Plattform erzielt wurden, nicht deklariert wurden.
Welche Nutzer sind nun wirklich betroffen?

Aus unserer Sicht ist ein solches Vorgehen gegen die Nutzer einmalig. Bislang wurden ausschließlich die Betreiber solcher Plattformen belangt. Allerdings wird im Durchsuchungsbeschluss betont, dass die betroffenen Nutzer hier im Verdacht stehen selbst aktiv die Werke öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Erste betroffene Nutzer haben uns jedoch mitgeteilt, dass sie sich die E-Books ausschließlich heruntergeladen haben. Wer als Nutzer die E-Books lediglich zum privaten Gebrauch heruntergeladen hat, hat aus unserer Sicht wenig zu befürchten. Der private Download von nicht offensichtlich rechtswidrigen Seiten erlaubt. Wer monatlich eine Gebühr für den Download zahlt, kann in der Regel davon ausgehen, dass es sich um ein legales Angebot handelt. Insbesondere in Zeiten von Spotify und Co. kann ein Nutzer möglicherweise davon ausgehen, dass solche Flatrate Angebote nicht rechtswidrig sind. Letztlich wird bei der juristischen Betrachtung eine genaue Auswertung ausschlaggebend sein.

Interessanter Weise hat das Projekt ebookspender.me mal ganz legal angefangen. Initiiert wurde die Plattform von Hausfrauen, die Geld gesammelt hatten, um sich hinterher im privaten Kreis die E-Books zu teilen.

Unklar ist, wie die Ermittlungsbehörden an die Daten der Nutzer kamen

Im Durchsuchungsbeschluss wird angegeben, dass die Nutzer über ihre IP Adressen ermittelt wurden. Wie genau die Behörden an die IP Adressen kamen ist jedoch unklar. Vermutlich wurden die Portale über einen längeren Zeitraum überwacht.


Hier der Text im Original:

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht folgender Verdacht:

Seit mehreren Monaten bieten mehrere Personen im bewussten und gewollten arbeitsteiligen Zusammenwirken auf den Internetseiten [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ohne Einwilligung der jeweiligen Urheberrechtsinhaber einen großen Fundus an E-Books gegen eine geringfügige Mitgliedsgebühr zum – im Übrigen – kostenlosen Download an. Nach den aktuellen Angebotskonditionen erhält der registrierte Nutzer gegen eine monatliche Beitragszahlung von 5,00 EUR, welche mittels Paysafe-Cards, in Bitcoins oder durch Buchgutscheine entrichtet wird, unbeschränkten Zugriff auf ein Sortiment von derzeit ca. 50.000 Werken, unter denen sich unter anderem sämtliche Bestseller der Anzeige erstattenden Verlagshäuser Verlagsgruppe Random House GmbH, Bonnier Media Deutschland GmbH, Deutscher Taschenbuchverlag, Bastei Lübbe AG und Georg von Holtzbrinck GmbH & Co KG befinden. Die erzielten Erlöse investieren die Betreiber zu einem erheblichen Teil in die ständige Erweiterung des Sortiments. Zumeist zeitgleich mit der Veröffentlichung werden eBook-Neuerscheinungen von den unbekannten Tätern auf legalen Verkaufsportalen erworben und nach Beseitigung des Vervielfältigungsschutzes unmittelbar auf den o. g. Seiten zur Verfügung gestellt. Der Bücherbestand der Seiten wächst auf diese Weise rasant an ebenso wie der Nutzerbestand, der zuletzt Zuwächse von 10 bis 15 Neuregistrierungen pro Tag verzeichnen konnte.

Zum überwiegenden Teil entstammt das Sortiment von ca. 50.000 angebotenen Büchern der derzeit inaktiven, älteren Internetplattform [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], welche den Seiten [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] als erstes großes illegales Downloadportal für e-Books vorausging. Auf dieser Seite wurde vor ihrer – einstweiligen – Schließung zuletzt ein Volumen von ca. 1,5 Millionen eBook-Downloads im Monat registriert.

Die Täter betreiben die Seiten jedenfalls auch zu dem Zweck, sich hierdurch eine nicht unerhebliche und nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu verschaffen.

Die durch die Betreibung der Seiten erwirtschafteten Erlöse unterziehen die unbekannten Täter aufgrund e.nes entsprechenden gemeinsamen Tatplanes weder der gemäß § 1 Abs 1 Nr 1 UStG anfallenden Umsatzsteuer noch der nach §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 15 ff EStG anfallenden Ein¬kommensteuer.

Dies ist strafbar als Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall gemäß § 370 Abs 1 Abs. 3 S 2 Nr 5 AO sowie gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gemäß §§ 106, 108a UrhG

Gründer und Hauptbetreiber von spiegel,best.me und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] – und ebenfalls Mitbegründer von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ist eine Person, die im Internet unter dem Nutzernamen “Spiegelbest” auftritt.

Er hält die Administratorenberechtigungen für die beiden Internetseiten und sorgt unter anderem für die Individuelle Freischaltung neuer Nutzer.

Daneben sind auf der Seite splegolhostme derzeit ca. 30 sog Moderatoren registriert, die u. a. durch die Moderation von Foren und Themenblogs entscheidend zur Gestaltung und Verwaltung der Downloadplattform beitragen.

Schließlich sind derzeit ca. 15 als gewöhnliche “User” registrierte Nutzer bekannt, die sich durch auffällig viele eBook-Spenden, d. h. Überlassung bzw. Upload selbst erworbener oder eingescann¬ter eBooks maßgeblich am Ausbau des Sortiments beteiligen oder auf den verfahrensgegenständli¬chen Internetseiten anderweitig als besonders aktiv in Erscheinung treten.

Diese Nutzer der Seiten [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] stehen konkret im Verdacht, mittäterschaftlich an der Betreibung der Seiten und den damit verbundenen Steuer- und ur¬heberrechtlichen Vergehen mitzuwirken.

X steht im Verdacht, unter dem Nutzernamen „yy” als „User” in vorgenannter Weise an der Betreibung der Internetseiten mitzuwirken.

III

Der unter Ziff. I und II. geschilderte Tatverdacht ergibt sich aus den bisherigen polizeilichen Ermittlungen. Die Personendaten d. Besch, konnten durch Rückverfolgung der IP-Adresse ermittelt werden.

IV.

Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig. Soweit auf Kommunikationsverbindungen zugegriffen wird, gilt dies auch in Bezug auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des X.

Die o. g. Gegenstände können für das Verfahren als Beweismittel von Bedeutung sein. Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zur Auffindung der Gegenstände führen wird Ferner ist zu vermuten, dass hinsichtlich aufgefundener Datenträger die Voraussetzungen der Einziehung gemäß § 74 StGB vorliegen.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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