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myGully |
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05.12.14, 01:46
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#1
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Duisburg
Beiträge: 50
Bedankt: 5
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Kurzfristige Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge
Hallo zusammen,
ich arbeite seit dem 01.12.2014 bei Amazon als Aushilfe in Vollzeit und habe einen Vertrag bis zum 31.12.2014. Nun wollte ich euch Fragen bezüglich der Steuerpflicht fragen.
Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass man keine Lohnsteuern zahlen muss, wenn das Jahreseinkommen nicht 8004 € überschreitet und man am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgibt. Desweiteren habe ich noch erfahren, dass man von den Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung) befreit wird, wenn der Beschäftigungszeitraum 60 Kalendertage nicht überschreitet.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Informationen stimmen, weil manche etwas anderes behaupten. Deshalb wollte ich zunächst fragen, ob da was wahres dran ist, da diese Kriterien ja auf mich zutreffen, damit ich eventuell den nächsten Schritt machen kann.
mit freundlichen Grüßen
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05.12.14, 04:51
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 637
Bedankt: 685
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Solange du Vollzeit Arbeitest Zahlste wie jeder auch alle Abgaben,egal ob 1 Woche oder mehr
Ist ja auch kein Mini Job 400/450euro. Um dann Lohnsteuer und co zurück zu bekommen gibt es den Lohhsteuerausgleich
Geh zum Finanzamt (FIS) die erklären es dir auch nochmal genau dann
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei wolfgang1502:
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05.12.14, 12:20
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#3
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
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Zitat:
Zitat von wolfgang1502
Solange du Vollzeit Arbeitest Zahlste wie jeder auch alle Abgaben,egal ob 1 Woche oder mehr...
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Das stimmt so nicht. Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfei aber lohnsteuerpflichtig. Wenn der Grundfreibetrag (von aktuell 8354 Euro für 2014) nicht überschritten wird, kannst du dir die Lohnsteuer, wie schon richtig gesagt wurde, über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Außerdem sind es max. 50 Tage bzw. max. 2 Monate und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Lies mal z.B. hier
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oder hier unten...
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei eitch100:
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05.12.14, 18:24
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#4
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Duisburg
Beiträge: 50
Bedankt: 5
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Also stimmen meine Informationen. Dann ist das Brutto- quasi Nettogeld letztendlich...
Vielen Dank für die Antworten übrigens
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09.12.14, 12:22
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#5
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Duisburg
Beiträge: 50
Bedankt: 5
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Habe unseren Steuerberater diesbezüglich gefragt, ob er das mit den Sozialversicherungsausgaben bestätigen kann. Jedoch erzählt er, dass man diese in jedem Fall bezahlt, wenn die 450,-€ Grenze überschritten wird. Das macht einen jetzt echt durcheinander :S
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09.12.14, 15:05
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#6
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
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Also dann hat er meiner Meinung nach seinen Beruf verfehlt.
Wenn wirklich eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, ist diese für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei...
Zitat von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, ist diese für Arbeitgeber und Arbeitnehmer generell sozialversicherungsfrei.
Zitat von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, ist diese für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei
Solange die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird, kommt es bei kurzfristigen Minijobs – anders als bei den geringfügigen 450 € Minijobs – auf die Höhe des Einkommens nicht an.
usw....
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei eitch100:
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09.12.14, 22:03
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#7
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von gsf-star
Jedoch erzählt er, dass man diese in jedem Fall bezahlt, wenn die 450,-€ Grenze überschritten wird. Das macht einen jetzt echt durcheinander :S
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Die 450 Euro Grenze spielt bei der kurzfristigen Beschäftigung überhaupt keine Rolle!
Er verwechselt das sicherlich mit der geringfügigen Beschäftigung. Eigentlich sollte man meinen, ein Steuerberater kann so etwas außeinander halten.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei 321meins:
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10.12.14, 12:06
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#8
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Ort: Duisburg
Beiträge: 50
Bedankt: 5
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Vielen Dank für die Antworten, hat mich echt verwirrt das von einem Steuerberater zu hören. Ein Gespräch unter vier Augen wäre in diesem Fall wohl angemessener als ein Telefonat.
Muss ich für die Befreiung bestimmte Papiere ausfüllen oder vorzeigen oder wird das Geld generell automatisch ohne die Beiträge überwiesen?
Srry, das Thema ist mir echt neu, von daher weiß ich nicht, wie ich genau vorgehen muss. Vielen Dank!
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10.12.14, 17:48
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#9
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.459
Bedankt: 4.875
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Wenn dich dein Arbeitgeber richtig anmeldet, wird erst gar nichts abgezogen...
Also Personengruppe 110
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und Beitragsgruppenschlüssdel 0000
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