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myGully |
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03.12.14, 18:40
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#1
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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RedTube-Abmahner Urmann fängt eine weitere Klatsche vor Gericht
Zitat:
Der durch die zahlreichen Abmahnungen gegen angebliche Nutzer der Porno-Streamingplattform RedTube bekannt gewordene Anwalt Thomas Urmann kassierte vor Gericht nun die nächste Niederlage. Auch in diesem Fall ging es um Abmahnungen durch ihn - diese seien schlicht sittenwidrig gewesen.
In dem Fall hatte Urmanns Kanzlei die Betreiber einer Reihe von Online-Shops abgemahnt, berichtete die Mittelbayerische Zeitung. Diesen wurde vorgeworfen, dass verpflichtende Angaben im Impressum fehlen würden und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlerhaft seien. Dabei handelte er den Angaben zufolge im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft, die inzwischen insolvent ist.
Eine Empfängerin einer solchen Abmahnung wehrte sich allerdings vor Gericht gegen das Schreiben. In erster Instanz bekam sie vor dem Amtsgericht Regensburg auch Recht. Doch nicht nur das: Das Urteil fand ziemlich klare Worte und bezeichnete die Abmahnungen selbst als sittenwidrig und unterstellte dem Anwalt eine "besonders verwerfliche" Gesinnung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass KVR eigentlich nur existierte, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so eine Basis zu schaffen, auf der Abmahnungen verschickt werden können. Es sei um nichts anderes gegangen, als mit geringem Aufwand Geld zu machen. Es wurde daher entschieden, dass die Absender der Abmahnung die Anwalts- und Gerichtskosten der Shop-Betreiberin zu tragen haben. Das versuchte Urmann in der nächsten Instanz zu verhindern, doch auch das übergeordnete Landgericht ließ ihn nun auflaufen.
Nun bleibt dem Anwalt nur noch die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision. Diese muss binnen eines Monats eingereicht werden. Die Erfolgsaussichten dürften angesichts des bisherigen Geschehens aber nicht sonderlich gut sein.
Und das könnte für Urmann zum Problem werden. Denn das Verfahren gilt als Musterprozess. Sollte die Klägerin tatsächlich durchsetzen, dass ihr die Anwaltskosten ersetzt werden, könnten auch die anderen Abgemahnten Rückforderungen geltend machen. Angesichts dessen, dass allein die mit den Abmahnungen eingeforderten Anwaltsgebühren sich auf rund 700.000 Euro belaufen haben sollen, wäre das wohl fatal für Urmann.
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Entschuldigt, aber in dem Fall kann ich nicht anders, als
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Destiny bedankt:
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03.12.14, 18:54
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#2
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Die Bezeichnung "Sittenwidrig" für einem Anwalt der angebliche oder tatsächliche Nutzer einer Porno-Streamingplattform abmahnt entbehrt nicht einer gewissen Ironie
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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03.12.14, 19:02
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#3
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6.967
Bedankt: 8.020
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Wobei man es ihm nichtmal unbedingt übel nehmen kann - immerhin haben wir es unserer Politik zu verdanken, das es solche Möglichkeiten für Abmahnanwälte überhaupt gibt. Er nutzt es halt aus, mehr aber auch nicht.
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04.12.14, 14:27
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#4
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.561
Bedankt: 21.690
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Da wäre die Politik seit Jahren gefragt, aber das ist nicht gewünscht, sonst würde es da schon längst Gesetze geben und sei es, um jede Purpselabmahnung mit Fantasiesummen ala USA zu unterlassen.
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04.12.14, 22:41
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 552
Bedankt: 392
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Zitat:
Zitat von Destiny
Da wäre die Politik seit Jahren gefragt, aber das ist nicht gewünscht, sonst würde es da schon längst Gesetze geben und sei es, um jede Purpselabmahnung mit Fantasiesummen ala USA zu unterlassen.
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Im Bundestag sitzen aktuell 80 (!) Rechtsanwälte (von 632 Abgeordneten), da muss man wohl nach dem Grund nicht lange suchen. Und selbst in der Riege der Bundesregierung liegt der Anteil mit 7 von 16 Leuten noch wesentlich höher. Ich will damit sagen: ich glaube,man muss mächtig blauäugig sein,um zu erwarten,daß diese Brut ihrem eigenen Berufsstand eine sichere und kaum mit bezifferbarem Aufwand verbundene Einnahmequelle abdrehen würde. Alles was da bisher kam,waren Alibi-Gesetzesänderungen. Schaut euch nur mal die Gesetzesänderung bezüglich der Deckelung von Abmahnkosten vom letzten Jahr an: Es gibt eine Klausel,die es den Abmahnern erlaubt,selbst festzulegen,ob die Deckelung greift. Wie die sich wohl entscheiden ?
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